Frauen sollen wieder verkürzt arbeiten dürfen

IG DRUCK UND PAPIER fordert jede Reglementierung durch FDGB-Organe zu beenden; verfügt, dass alle Berichtsanforderungen entfallen; verlangt Eigenständigkeit in der Lohnpolitik.

Seinen Standpunkt zu Fragen, die die Mitglieder der IG Druck und Papier in dieser spannungsgeladenen Zeit bewegen, beginnt du Sekretariat des Zentralvorstandes mit der selbstkritischen Einschätzung, dass eine solche Reaktion fast zu lange auf sich habe warten lassen.

Der Zentralvorstand geht unverzüglich an die Vorbereitung einer Zentraldelegiertenkonferenz.

Als Foren der Information, des Meinungsaustausches und der Rechenschaftslegung sollten regelmäßig Gewerkschaftsgruppenversammlungen wie auch Mitglieder- und Vollversammlungen durchgeführt Werden. Ihren Inhalt bestimmt die Gewerkschaftsgruppe bzw. die BGL. Berichtsanforderungen und Statistiken an übergeordnete Vorstände entfallen ab sofort.

Interessenvertretung durch die Industriegewerkschaft setzt ihre Eigenständigkeit und Selbstständigkeit voraus. Ihre Unterordnung unter die jeweiligen FDGB-Organe, alle Erscheinungen des Reglementierens sind zu beenden. Für die Betriebsgewerkschaftsorganisationen in den Bezirken Cottbus, Schwerin, Frankfurt (Oder) und Neubrandenburg wird die Bildung von Bezirksvorständen für notwendig gehalten.

Der Zentralvorstand fordert die Eigenständigkeit und Verantwortung der IG für den gesamten Organisationsbereich in der Lohnpolitik; Zustimmungs- und Einspruchsrecht bei der Aufteilung von Lohn- und Prämienmitteln; die Verwendung des für 1989 geplanten Lohnfonds in den Betrieben.

Der Zentralvorstand setzt sich ein für die Beseitigung von Ungerechtigkeiten. Dazu gehören die Unterbewertung wissenschaftlich-technischer Leistungen; die Bezahlung der Meister und Hoch- und Fachhochschulkader mit hoher Verantwortung; die unterschiedliche Entlohnung für gleiche Berufsgruppen in Betrieben verschiedener Eigentumsformen; eingeschränkte Stimulierungsmöglichkeiten über die Jahresendprämie; unterschiedliche Festlegung von Erschwerniszuschlägen; die Belastung des Lohn- und Prämienfonds durch Überstunden und sogenannte Antrittsgelder; den Zeitpunkt der Einführung der Produktivlöhne in den Territorien.

Diese und weitere Vorstellungen und bei einer Überarbeitung des Arbeitsgesetzbuches und der Rahmenkollektivverträge wirksam zu machen.

Der Zentralvorstand ist für eine strikte Durchsetzung des Leistungsprinzips. Ein Tarifausschuss, der beim ZV gebildet wird, muss die derzeit gültigen Rahmenkollektivverträge analysieren und Vorschläge für eine Neufassung vorlegen. Die Mitglieder sind aufgefordert, daran mitzuarbeiten.

Die Betriebsgewerkschaftsleitungen entscheiden über die Führung des sozialistischen Wettbewerbs. Jeder Formalismus muss ausgeschlossen sein.

Durchzusetzen sind die Vereinbarungen des ZV mit wirtschaftsleitenden Organen sowie die Betriebskollektivverträge. Deren Verbindlichkeit ist neu zu regeln.

Der Zentralvorstand tritt ein für die 40-Stunden-Woche; das Recht der Frauen, verkürzt zu arbeiten; ein neues Rentengesetz.

Sämtliche Ferienplätze in betrieblichen Erholungsheimen sind durch die BGL zu vergeben. Alle Sonderrechte müssen wegfallen.

Tribüne, Mi. 08.11.1989

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