Aufgaben des Betriebsrates des VEB Kombinat Geophysik Leipzig - Stammbetrieb

Auf seiner Beratung am 24.1.90 legte der Betriebsrat folgende Aufgabenstellung fest:

Der Betriebsrat versteht sich als gewählter Interessenvertreter aller Betriebsangehörigen, der Mitbestimmungs-, Entscheidungs- und Einspracherechte wahrnimmt. Während der gewerkschaftlichen Leitung innerhalb des Betriebes vor allem schwerpunktmäßig die Absicherung sozialer Aufgaben, tarifliche Fragen und Arbeitskampfmaßnahmen obliegen sollten, orientiert sich der Betriebsrat hauptsächlich auf die wirtschaftlichen Belange des Betriebes.

Vorrangige Aufgabe des Betriebsrates ist gegenwärtig die Durchsetzung von Lösungen zur Arbeitsfähigkeit des Betriebes bei Berücksichtigung der Wirtschaftsreformen in der DDR und der Stellung des VEB Kombinat Geophysik Leipzig im Wirtschaftsgefüge.

Im Einzelnen nimmt der Betriebsrat folgende Aufgaben unter Ausübung einer Kontroll- und Mitsprachefunktion wahr:

- Strategie- und Strukturfragen, Änderungen des Produktionsprofils (Handels-/Kooperationsbeziehungen, Fremdbeteiligung, Rationalisierungs- und Forschungsvorhaben, Investitionen)

- Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Betriebes

- Personalentscheidungen (vor allem Besetzung von Leitungsfunktionen bis Hauptabteilungsleiter)

- Betriebs- und Arbeitsorganisation

- Arbeits- und Lebensbedingungen

- eingebrachte Anliegen, Vorschläge und zu behandelnde Themenkomplexe werden gesammelt, nach Datum und Wichtigkeit geordnet, im Betriebsrat behandelt oder entsprechend weitergeleitet und kontrolliert.

Der Betriebsrat kann Sachverständige zu bestimmten Problemkreisen berufen.

Der Betriebsrat nutzt alle Möglichkeiten, sich durch Weiterbildung zu qualifizieren.

Der Betriebsrat nutzt die Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Gremien ähnlicher Art.

Anlaufpunkt für die Belegschaftsmitglieder sind deren gewählte Vertreter im Betriebsrat bzw. die direkte Adresse: Betriebsrat, Koll. Dr. L(...) - EPI, VEB Kombinat Geophysik Leipzig, Postfach, Leipzig, (...).

Der Betriebsrat bittet alle Belegschaftsmitglieder, ihn in seiner Arbeit durch Vorschläge und Hinweise sowie seine Empfehlungen und Beschlüsse konstruktiv zu unterstützen.