Was will die Jugend bei FKM ?

Soziale Marktwirtschaft. Joint ventures usw. - diese Worte hören oder lesen wir nun fast täglich. Bei manchen hellen sich die Gesichter auf, bei anderen sieht man Nachdenklichkeit. Sei es, wie es sei - es ist der einzig gangbare Weg. Darin sind sich alle einig.

Doch wie soll eine soziale, ökologisch abgesicherte Marktwirtschaft aussehen und realisierbar sein? Werden da nicht vielleicht verschiedene Menschengruppen an die Wand der Gesellschaft gedrückt?

Unter dem Einfluss ausländischen Kapitals, dem Zwang zur effektiven Arbeit treten völlig neue Dinge an uns heran. Wo bleibt da die Jugend?

Unter diesen Gesichtspunkten lasen wir den nebenstehenden Satzungsentwurf des Jugendrates des VEB CKB.

Wir finden, auch bei uns wäre dies eine nützliche und anspruchsvolle Aufgabe. Die Interessen der Jugend, ihre Rechte, dürfen nicht so einfach unter den Tisch fallen (dies zeigt uns z.B. auch der 2. Entwurf des BKV, in dem von der Jugendarbeit keine Rede mehr ist).

Dieser Satzungsentwurf sollte eine Diskussionsgrundlage sein - mit seinen Inhalten und Forderungen. Gleichfalls wäre zu klären, in welcher Organisationsform ein Jugendrat existieren könnte (gleichberechtigter Partner der BGL, Mitarbeit in der BGL?). Was haltet ihr davon?

Bei allem Für und Wider sollten wir immer daran denken, dass Passivität und "privater Rückzug" keinem dienen. Die Zeit fordert konsequentes Eintreten für unsere Rechte und das darf keinem egal sein!

Heidrun H(...)
Diana T(...)
Ramona M(...)
Daniela A(...)
Katrin W(...)


Entwurf einer Satzung des Jugendrates des VEB CKB

1. Der Jugendrat ist eine demokratisch gewählte Jugendvertretung, die unabhängig von Jugendverbänden, Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, gleichberechtigt die Interessen der gesamten Kombinatsjugend vertritt.

a) Der Jugendrat positioniert sich gegen jegliche extremistische Anschauungen.

2. Jeder Jugendliche hat das Recht, sich mit seinen Vorstellungen für die Arbeit in einer Jugendvertretung, im Kombinat zur Wahl zu stellen.

a) Die Wahl des Jugendrates findet jährlich auf einer Vollversammlung statt.

b) Die Stärke sollte nicht 25 bis 30 ehrenamtlich arbeitende Jugendliche überschreiten.

c) Im Jugendrat sollten Vertreter aller Fachdirektionen und Querschnittsbereiche zu finden sein.

3. Der Jugendrat ist ein demokratisches Gremium, in dem jeder das gleiche Stimmrecht hat.

4. Der Jugendrat tritt monatlich einmal zusammen,

a) außer wenn grundlegende Fragen erörtert werden müssen, weiche eine Zusammenkunft erforderlich machen.

b) wenn ein Drittel des Jugendrates es fordert.

5. Der Jugendrat bestimmt einen Vertreter, durch welchen die Interessen und Forderungen der Kombinatsjugend im Stab (bzw. Betriebsrat) des Generaldirektors vertreten und erörtert werden.

6. Der Jugendrat als gewählter Interessenvertreter der Kombinatsjugend wird Nutzer des ehemaligen Kontos Junger Sozialisten

7. Der Jugendrat wird konsequent dafür eintreten, dass sämtliche noch vorhandenen finanziellen Mittel der Jugend auch der gesamten Kombinatsjugend zugute kommen.

- durch jugendgemäße Veranstaltungen im Kombinat,

- durch Stützung von JT-Reisen für Jugendliche des CKB,

- für soziale Belange, welche junge Familien betreffen,

- Hilfe für Rehabilitanden,

8. Eckpunkte der Arbeit des Jugendrates sollen sein (Vorschläge)

- demokratische Rechte für jeden Jugendlichen des Kombinates bei allen offen stehenden Fragen,

- niveauvolle Kulturveranstaltungen im HdJW für unsere Kombinatsjugend,

- Mitarbeit beim Umweltschutz,

- gegen Jugendarbeitslosigkeit im Kombinat,

- gegen Wegfall der sozialen Errungenschaften im Kombinat,

- für eine starke Volkswirtschaft,

- für Spaß, Sport und Spiel

- für eine solide fachliche Ausbildung der Lehrlinge,

- für Erhaltung des Jugendgesetzes,

- Verankerung der Jugendrechte und Pflichten im BKV,

- für eine Rechtsstaatlichkeit.

Wie steht ihr dazu? Wendet euch mit euren Vorschlägen und Meinungen an die BZ-Redaktion.

aus: Fettchemie Spiegel Nr. 4, 2. Februar-Ausgabe 1990, 39. Jahrgang, Herausgeber: Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Betriebsleitung


Jugendrat - ja oder nein ?

Mein Standpunkt dazu:

Der Artikel in der 2. Februar-Ausgabe ("Fettchemiespiegel" 4/90) hat mich sehr bewegt.

Mein persönlicher Standpunkt ist, dass Jugendliche durch aktive Haltung ein konsequentes Eintreten für ihre Rechte einfordern dürfen.

Der veröffentlichte Artikel findet meine volle Zustimmung hinsichtlich einer offiziellen Möglichkeit der Standpunktdarlegung und Einflussnahme auf die Verwirklichung der Rechte der Jugend.

Sicher mag die Information über den Entwurf einer Satzung des Jugendrates des VEB CKB eine zweckmäßige Anregung sein, dennoch bleibt offen, was die Jugendlichen unseres Betriebes zur inhaltlichen Aussage selbst zu sagen haben.

Wesentlich erscheint mir, dass eine Interessenvertretung der Jugend unseres Betriebes nach Auflösung aller gesellschaftlichen Organisationen (FDJ, Jugendkommission der BGL) nur in enger Partnerschaft mit der Gewerkschaft des Betriebes konsequent realisiert werden kann.

Es ist deshalb erforderlich, einen Jugendrat als Bestandteil der Interessenvertretung der betrieblichen Jugend zu bilden. Dieser ist. zu bevollmächtigen, mit der BGL Organisationsformen aktiver Mitwirkung zu detaillierten Problemen darzustellen und verbindlich im BKV zu verankern.

Letztendlich ist es erforderlich, alle Jugendlichen, an alle Jugendlichen zu appellieren, diese ihre eigene Interessenvertretung aktiv zu unterstützen.

Der "Fettchemiespiegel" sollte als Betriebszeitung die ersten Verhandlungsergebnisse sowie die ständige weitere Einbeziehung der Resultate der Zusammenarbeit mit den Jugendlichen auch künftig im Auge behalten.

Anett B(...), BAK-S

aus: Fettchemie Spiegel, Nr. 7, 1. April-Ausgabe 1990, 39. Jahrgang, Herausgeber: Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Betriebsleitung

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