So. 13. Mai 1990


Das Regierungsabkommen über den Einsatz vietnamesischer Gastarbeiter in der DDR ist geändert worden.

Ein entsprechendes Protokoll wurde gestern in Hanoi unterzeichnet. Man habe verschiedene soziale und rechtliche Festlegungen des Abkommens den marktwirtschaftlichen Erfordernissen in den Einsatzbetrieben angepasst, erläuterte Frau Berger gegenüber ADN. Bevor sie Ministerpräsident Lothar de Maizière nicht unterrichtet habe, wolle sie aber keine Details mitteilen.

Wie aus Verhandlungskreisen verlautete, sollen künftig die vom Betrieb bezahlte Urlaubsflugreise (einmal in fünf Jahren), die fünfzehn Tage bezahlter Freistellung für Qualifizierung sowie die Freistellung an zwei vietnamesischen Feiertagen wegfallen. Die Laufzeit der Arbeitsverträge für die vietnamesischen Arbeiter werde um eines auf vier Jahre verkürzt. Gastarbeiter, die innerhalb dieses Zeitraums vom Einsatzbetrieb nicht mehr weiterbeschäftigt werden können, dürfen sich künftig individuell auf dem Arbeitsmarkt der DDR umsehen beziehungsweise auch eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Finden sie im Rahmen ihrer Einsatzdauer keine neue Beschäftigung, erhalten sie bis maximal ein Jahr Arbeitslosenunterstützung entsprechend den für deutsche Kollegen geltenden Regelungen.

Vietnams Arbeitsminister Hoan zeigte sich gegenüber ADN zufrieden mit dem Verhandlungsresultat. Es sei darauf gerichtet, für möglichst viele seiner Landsleute die Arbeitsmöglichkeit in den Unternehmen der DDR zu erhalten. Hoan schloss nicht aus, dass noch in diesem Jahr ein Teil der bislang rund 4 000 arbeitslosen Vietnamesen aus der DDR in die Heimat zurückkehren wird. Über die Frage einer angemessenen Entschädigung müsse weiterverhandelt werden, sagte der Minister, doch habe die DDR dem schon prinzipiell zugestimmt.
(Berliner Zeitung, Mo. 14.05.1990)

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