DDR 1989/90Brandenburger Tor

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§ 18

Der Betriebsleiter leitet die Arbeit des Betriebskollektivs mit dem Ziel, die geplanten Aufgaben des Betriebes zu erfüllen und gezielt zu Überbieten, die Entwicklung der Werktätigen zu sozialistischen Persönlichkeiten zu fördern und ihre Arbeits- und Lebensbedingungen ständig zu verbessern. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Werktätigen ihre Fähigkeiten voll entfalten und ihre Arbeit immer effektiver, produktiver und zu ihrer persönlichen Zufriedenheit gestalten können und ihr Denken und Handeln von den Idealen der Arbeiterklasse geprägt wird. Der Betriebsleiter hat die Bewegung "Sozialistisch arbeiten, lernen und leben" zu fördern und zu gewährleisten, dass die Werktätige aktiv an der Leitung und Planung mitwirken können und die Gewerkschaft ihr Mitbestimmungsrecht im Betrieb voll wahrnehmen kann. Er hat mit der Gewerkschaft, der Freien Deutschen Jugend und anderen gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb eng zusammenzuarbeiten.

§ 19

(1) Der Betriebsleiter hat das Betriebskollektiv rechtzeitig über die Erfordernisse zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebes und über besondere Probleme zu informieren. Dabei sind die politischen und ökonomischen Zusammenhänge zu erläutern und die Fragen der Werktätigen zu beantworten. Der Betriebsleiter hat die Initiativen der Werktätigen auf die Lösung der Schwerpunktaufgaben zu lenken und über die besten Lösungswege mit den Werktätigen zu beraten.

(2) Der Betriebsleiter ist verpflichtet vor den Werktätigen des Betriebes Rechenschaft zu legen, insbesondere über den Stand der Erfüllung der geplanten Aufgaben des sozialistischen Wettbewerbs und der Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag Die Rechenschaftslegung ist in Zusammenarbeit mit der Betriebsgewerkschaftsleitung vorzubereiten und durchzuführen. Sie erfolgt insbesondere in Gewerkschaftsmitgliederversammlungen bzw. Vertrauensleutevollversammlungen.

Arbeitsgesetzbuch, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986