Grundsätze der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen der CDU, der DSU, dem DA, den Liberalen (DFP, BFD, F.D.P.) und der SPD vom 12. April 1990

I.

Präambel

Die besondere Lage in der DDR seit dem 9. November 1989 macht es zur Lösung der anstehenden Zukunftsaufgaben im Prozess der Vereinigung beider Teile Deutschlands erforderlich, parteitaktische Interessen zurückzustellen und eine große Koalition für die Zeit des Zusammenwachsens beider deutscher Staaten zu bilden. Ziel der Koalition ist:

- Wohlstand und soziale Gerechtigkeit für alle Bürger der DDR zu sichern,

- Freiheit und Rechtstaatlichkeit durchzusetzen

- Die Einheit Deutschlands nach Verhandlungen mit der BRD auf der Grundlage des Art. 23 GG zügig und verantwortungsvoll für die gesamte DDR gleichzeitig zu verwirklichen und damit einen Beitrag zur europäischen Friedensordnung zu leisten.

Bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung der DDR oder, falls es nicht dazu kommt, bei der Veränderung des Grundgesetzes ist es das Verhandlungsziel der Regierung, die sozialen Sicherungsrechte als nicht einklagbare Individualrechte einzubringen. Das gilt vornehmlich für das Recht auf Arbeit, Wohnung und Bildung. Diese Rechte werden in der Form von Staatszielbestimmungen gewährleistet.

Die Koalitionsfraktionen sind sich darin einig, dass der Inhalt, der zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbarenden Regelungen, insbesondere des zu erwartenden Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion den heutigen Vereinbarungen zwischen den Koalitionsfraktionen in ihren Grundzügen entsprechen müssen.

Übereinstimmung besteht darin, dass der Prozess der deutschen Einigung mit parlamentarischer Beteiligung gestaltet wird. Volkskammer und Bundestag sollen je einen parlamentarischen Ausschuss zur deutschen Einigung bilden, dem jeweils die Parlamentspräsidentin angehören sollte.

Diese Ausschüsse sollten regelmäßig gemeinsam tagen und den gemeinsamen Ausschuss zur Deutschen Einheit darstellen.

Jeder Teilausschuss erstattet seinem Parlament regelmäßig Bericht. Er sollte berechtigt sein, Arbeitsaufträge an andere Ausschüsse seines Parlaments zu erteilen.

Voraussetzung für die Einheit ist die Schaffung kompatibler Länderstrukturen zur BRD, die Länderparlamente, Länderverfassung, vorbereitende Maßnahmen für eine Länderkammer erforderlich machen. Bestimmte Aufgaben und Finanzierungsfragen sind nach der Länderbildung neu zu regeln.

Unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit vereinbaren die Koalitionspartner die in der Anlage festgehaltenen Inhalte der gemeinsamen Politik.

Sofern über Fragen der Finanzierbarkeit, die mit grundlegenden politischen Entscheidungen verbunden sind, zwischen den Koalitionspartnern unterschiedliche Auffassungen bestehen, berät der Koalitionsausschuss; er sollte im Geiste der Koalitionsvereinbarung und partnerschaftlicher Zusammenarbeit einvernehmlich entscheiden.

II.

Organisatorische Vereinbarung

1. Sinn der Koalition ist es, die Koalitionsvereinbarung in Regierungspolitik umzusetzen und darüber hinaus in allen Fragen, in denen Programme und Auffassungen übereinstimmen oder einander berühren, eine neue Politik für die Deutsche Demokratische Republik und für Deutschland gemeinsam in der Volkskammer zu verwirklichen und dafür die parlamentarischen Mehrheiten zu sichern.

Parlamentarische Initiativen, die sachlich über die Koalitionsvereinbarungen hinausgehen, bedürfen der Absprache und Einigung aller Fraktionen über Inhalt und Vorgehen.

Soweit hier eine solche nicht besteht, tritt der Koalitionsausschuss unter Vorsitz des Vorsitzenden des stärksten Koalitionspartners zusammen, um eine gemeinsame Haltung der Koalition zu erreichen.

Es entspricht dem Politikverständnis aller Parteien, dass die Initiativ- und Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Exekutive gestärkt wird.

2. Alle Fraktionen verpflichten sich, im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen, wobei die Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten davon unberührt bleibt.

3. Initiativen der Koalitionsfraktionen werden vor der Einbringung in der Volkskammer wechselseitig den Fraktionsvorsitzenden und Fraktionsgeschäftsführern zur Kenntnis gebracht, die sie mit dem Ziel einer Absprache über Inhalt und Vorgehen beraten. Dies gilt auch für die Beantragung von Aktuellen Stunden und Großen Anfragen.

4. Die Koalitionspartner bilden einen Koalitionsausschuss. Ihm gehören der Ministerpräsident, je ein Minister der anderen Koalitionsfraktionen und je ein Mitglied der jeweiligen Fraktionsvorstände an. Zu den Beratungen des Koalitionsausschusses werden von Fall zu Fall die Fachleute der Koalitionsfraktionen hinzugezogen. Die Hinzuziehung von Beratern, die den Koalitionsfraktionen nicht angehören, bedarf der Zustimmung aller Koalitionspartner.
Der Ausschuss tritt regelmäßig und bei aktuellem Bedarf zusammen.

5. Die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten insbesondere in der Deutschlandpolitik ist gewährleistet.

Anlagen

A. Inhaltliche Vereinbarungen

Außen- und sicherheitspolitische Grundpositionen

1. Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik haben die Vereinigung der beiden deutschen Staaten, deren Einbindung in die gesamteuropäische Integration und die Absicherung gegen Risiken der Vereinigung Priorität.

2. Grundsätze

2.1 Die Vereinigung Deutschlands darf die Stabilität in Europa nicht beeinträchtigen und soll die Schaffung einer gesamteuropäischen Ordnung de Friedens, der Demokratie und der Zusammenarbeit fördern.

2.2 Dazu ist grundlegend, dass sich die Nachbarn ihrer Grenzen mit Deutschland sicher sind. Unverzichtbar ist die völkerrechtlich verbindliche Anerkennung der polnischen Westgrenze, wie sie im Görlitzer Vertrag mit Polen und im Warschauer Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit Polen beschrieben ist. Die beiden deutschen Parlamente sollten dazu eine gleichlautende Erklärung abgeben. Der jetzt bestehende Grenzverlauf wird in einem Grenzvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und Polen paraphiert und nach der Vereinigung von der deutschen Regierung unterschrieben und vom Parlament ratifiziert.

Nach Vollzug der Vereinigung der beiden deutschen Staaten soll die künftige deutsche Verfassung den Artikel 23 des GG nicht mehr enthalten. Deutschland hat keine Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird sie in Zukunft nicht erheben.

2.3 Das vereinigte Deutschland gestalte seine Zukunft in Zusammenarbeit mit den KSZE-Staaten. Es wird - wie das übrige Europa - seine Sicherheit in einer gesamteuropäischen Friedensordnung finden.

2.4 Deshalb setzt sich die Regierung der DDR dafür ein, dass die Prinzipien von Helsinki und die Dokumente der Helsinki-Nachfolgekonferenzen völkerrechtlich verbindlich werden und dass die KSZE eigene Institutionen erhält.

2.5 Es liegt in deutschem Interesse, dass Deutschland fest integriert ist in die EG und in ein künftiges gesamteuropäisches Sicherheitssystem.

2.6 vertragliche Verpflichtungen der DDR gegenüber Dritten behalten ihre Gültigkeit und werden erforderlichenfalls einvernehmlich mit dem jeweiligen Vertragspartner modifiziert.

3. Der Einigungsprozess und die Außenpolitik

3.1 Hauptaufgabe der Außenpolitik der Regierung der DDR ist die Einbettung des Prozesses der deutschen Einigung in den gesamteuropäischen Einigungsprozess. Dafür spielt die KSZE eine wesentliche Rolle. Die Integration verlangt. Übergangslösungen in den Bereichen der militärischen Sicherheit und der Wirtschaft. Sie sind notwendig, um Behinderungen und Verzögerungen der Vereinigung durch ihre äußeren Aspekte zu vermeiden.

3.2 Es ist Aufgabe der Regierung der DDR, dafür einzutreten, den Prozess der Ablösung der Militärbündnisse durch ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem zu fördern. Es ist davon auszugehen, dass das vereinigte Deutschland für eine Übergangszeit bis zur Schaffung eines gesamteuropäischen Sicherheitssystems Mitglied der sich in ihren militärischen Funktionen verändernden NATO sein wird. Die NATO-Mitgliedschaft eines vereinten Deutschlands ist den osteuropäischen Staaten nur zumutbar, wenn damit sicher das Aufgeben bisher gültiger NATO-Strategien, wie Vorneverteidigung, Flexible Response und nuklearer Ersteinsatz, verbunden ist.

3.3 Auf dem heutigen Gebiet der DDR befinden sich für eine Übergangszeit neben den sowjetischen Streitkräften deutsche Streitkräfte, deren Aufgabe der Schutz dieses Gebietes ist und die weder der NATO unterstellt, noch Teil der Bundeswehr sind.

3.4 Die Regierung der DDR strebt eine drastische Abrüstung aller deutschen Streitkräfte an. Bei den anstehenden Abrüstungsschritten sollten die deutschen Streitkräfte zusammen nicht größer sein, als die in Mitteleuropa stationierten amerikanischen oder sowjetischen Streitkräfte. Dazu notwendige Abrüstungsschritte werden im Vorgriff auf die in Wien II angestrebten Reduzierungen eingeleitet und der Verifikation im Rahmen der KSZE unterstellt. Endgültige Obergrenzen werden in Zusammenarbeit mit den Teilnehmerstaaten der KSZE in den Wiener Verhandlungen festgelegt (VKSE II).

3.5 Die DDR verzichtet auf Herstellung, Weitergabe und Besitz von ABC-Waffen und strebt einen entsprechenden Verzicht des geeinten Deutschlands an. Sie tritt außerdem ein für ein globales Verbot chemischer Waffen noch in diesem Jahr, die Stärkung und Weitergeltung des Nichtweiterverbreitungsvertrages und die Fortsetzung des nuklearen Abrüstungsprozesses.

3.6 Mit diesen eigenen Beiträgen zu einer Ordnung des Friedens und der Sicherheit in Europa können Voraussetzungen geschaffen werden für die Ablösung der Rechte der Alliierten des Zweiten Weltkrieges für Deutschland als Ganzes. Die Regierung der DLR setzt sich dafür ein, dass diese Ablösung im Rahmen der Zwei-Plus-Vier-Gespräche erfolgt; auch sie gehört in den Gesamtrahmen des KSZE-Prozesses zur Schaffung einer gesamteuropäischen Friedensordnung.

3.7 Bis zur Vereinigung Deutschlands verhandelt die DDR-Regierung über die Ausdehnung der, EG auf die heutige DDR. Ziel der Verhandlungen ist die Festlegung von Fristen bis zur vollen Übernahme der Vertragspflichten und -rechte (z.B. Sonderregelungen für die Bereiche freier Warenverkehr, Agrarmarkt, Steuersystem soziale und ökologische Normen). Die Verhandlungen erfolgen in Abstimmung mit der Bundesregierung und - wenn die Sache es erfordert - durch gesamtdeutsche Kommissionen.

3.8 Die DDR will ihre besondere Verbindung zu den Völkern Osteuropas auf wirtschaftlichem, politischem und kulturellem Gebiet entwickeln und vertiefen. Sie tritt für eine baldige, stufenweise Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft ein. Sie fordert nach der Vereinigung Berlin als Hauptstadt Deutschlands, um dieser Brückenfunktion einen besonderen Ausdruck zu geben.

3.9 Für die bestehenden Außenhandelsverpflichtungen der DDR, insbesondere mit der Sowjetunion, müssen auch im Rahmen der EG Lösungen im Sinne der Vertragstreue der DDR gefunden werden, die vor allem zu einer Stabilisierung und Stärkung der Verhältnisse in Mittel- und Osteuropa beitragen.

3.10 Die Regierung der DDR stellt den Antrag, an den Beratungen im Rahmen der EPZ teilzunehmen.

3.11 Die Regierung der DDR wird umgehend um die Teilnahme der DDR an den Beratungen des Europarates ersuchen und der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten.

4. Die Regierung der DDR strebt die Selbstverpflichtung des vereinigten Deutschlands an, ein Wiederaufleben des Nazismus und des Stalinismus, des Völker- und des Rassenhasses mit den gebotenen Mitteln zu verhindern und ein friedliches Zusammenleben von Deutschen und Ausländern in Deutschland zu gewährleisten.

5. KSZE; SICHERHEITSPOLITIK

5.1 Die Regierung der DDR unterbreitet nach Möglichkeit gemeinsam mit der Bundesregierung auf der KSZE-Konferenz im Herbst 1990 Vorschläge, die zu völkerrechtlich verbindlichen Strukturen eines neuen europäischen Sicherheitssystems unter Einschluss der USA, Kanadas und der Sowjetunion führen. Dazu gehört insbesondere ein Mandat für die Fortsetzung der Wiener VKSE-Verhandlungen mit dem Ziel drastischer Truppenreduzierungen und der Umstrukturierung der Streitkräfte auf rein defensive Fähigkeiten.

5.2 Die Regierung der DDR setzt sich für die Beschleunigung des Abschlusses der ersten Phase der Wiener Verhandlungen ein. Neben den Abrüstungsvereinbarungen gilt ihr besonderes Interesse der Schaffung eines wirksamen Verifikationssystems, das zum Kern der zukünftigen europäischen Sicherheit werden soll.

5.3 Die Regierung der DDR wird darauf hinwirken, dass baldmöglichst in Verhandlungen die besatzungsrechtlichen Grundlagen der stark zu reduzierenden Truppen anderer Staaten in Deutschland durch eine vertragliche Grundlage abgelöst wird.

5.4 Die Regierung der DDR tritt insbesondere ein für die

- Bildung einer KSZE-Sicherheitsagentur für die Verifikation der Abrüstungs- und Umstrukturierungsvereinbarungen;

- Schaffung eines KSZE-Organs zur Streitschlichtung;

- Bildung eines ständigen gemeinsamen Rates der Außen- und Verteidigungsminister.

5.5 Die Regierung der DDR wird sofort Maßnahmen einleiten, um Kriegswaffenproduktion und -export zunächst einzuschränken und in einem überschaubaren Zeitraum (möglichst bis 1992) einzustellen. Rüstungsexporte in Krisengebiete haben generell zu unterbleiben. Die Folgen der Beendigung der Rüstungsproduktion sowie die der drastischen Verminderung der Truppenstärke sind sozial und ökonomisch aufzufangen (Konversionsprogramme). Sie lädt zur internationalen Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Konversionsprogrammen ein.

5.6 Die Regierung der DDR tritt für eine Umstrukturierung der Volksarmee und einen schrittweisen Abbau der militärischen Verpflichtungen der DDR ein. Die politische Zusammenarbeit im Rahmen des WVO soll intensiviert werden.

5.7 Die Regierung der DDR tritt dafür ein, dass die Nuklearwaffen ebenso wie die vorhandenen chemischen Waffen von deutschem Boden abgezogen werden.

ENTWICILUNGSPOLITIK

6.1 Die Entspannung im Ost-West-Verhältnis bietet den Ländern der Dritten Welt neue Entwicklungschancen. Gemeinsam mit allen entwickelten Ländern Europas steht die DDR und das künftig geeinte Deutschland zu der Verpflichtung, auf den Abbau des Nord-Süd-Gegensatzes hinzuwirken, eine gerechtere Weltwirtschaftsordnung zu errichten, Rüstungsexporte abzubauen und zu Verständnis und Toleranz zwischen den Kulturen beizutragen

6.2 Die Regierung der DDR

- unterstützt die internationalen Bemühungen zur Schaffung einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung,

- überprüft die bestehenden Verträge über Entwicklungshilfe auf wirtschaftlich-soziale Zweckmäßigkeit hin.

- räumt folgenden Projekten Priorität ein:

  • Krankenhaus "Carlos Marx", Managua / Nikaragua
  • Polytechnisches Institut, Jinotepe / Nikaragua
  • Berufsausbildungszentrum, Mashayamombe / Simbabwe
  • Berufsausbildungszentrum, Ihemi / Tansania
  • Flüchtlingslager des ANC, Dakawa / Tansania
  • Berufsausbildungszentrum, Cabinda / Angola
  • Berufsausbildungszentrum, Al-Kod / Jemen

- fördert darüber hinaus Entwicklungshilfeaktivitäten von nichtstaatlichen Unternehmen, Organisationen und Gruppierungen,

- wird die mit der Einführung der sozialen Marktwirtschaft sich ergebenden Probleme ausländischer Arbeitskräfte mit Nachdruck in Angriff nehmen,

- tritt ein für die Schaffung eines gesamtdeutschen Entwicklungshilfezentrums (als Vorläufer eines gesamtdeutschen Ministeriums für solidarische Nord-Süd-Zusammenarbeit),

- tritt für die Ausarbeitung und Realisierung gemeinsamer Entwicklungshilfeprojekte unter Einbeziehung ausgewählter DDR-Projekte ein.

6.3 Die Regierung der DDR setzt sich für die Umsetzung eines Teils der Rüstungsausgaben beider deutschen Staaten für eine gesamtdeutsche Entwicklungspolitik ein.

INNEN- UND RECHTSPOLITIK

1. Verfassung:

Ziel der Koalitionspartner ist es, den Prozess der Gestaltung der Einheit Deutschlands schnell und verantwortlich zu organisieren. Dieser Prozess setzt rechtsstaatliche Strukturen voraus, die z.Z. nicht gegeben bzw. nicht wirksam sind.

Um den inneren Frieden in unserer Gesellschaft zu sichern, bedarf es einer verfassungsrechtlichen Grundlage.

Die Koalition tritt bei der weiteren Gestaltung der Verfassung für Übergangsregelungen ein, die sowohl die Verfassung von 1949 als auch den Verfassungsentwurf des runden Tisches berücksichtigen.

Die soziale Absicherung insbesondere eine Pflicht zur Arbeitsförderung soll in der Verfassung verankert werden.

2. Verwaltungsreform:

Es ist das Ziel, eine föderative Republik zu schaffen, einschließlich einer notwendigen Länderkammer. Die Abgrenzung zwischen Länderrecht und Bundesrecht ist kompatibel dem Grundgesetz anzugleichen.

Angemessene Verbundstrukturen zwischen den aus der DDR hervorgehenden Ländern sind zu schaffen.

Die Schaffung der Länder soll möglichst in Anlehnung an die bis 1952 geltende Struktur einschließlich der Neuorganisation der Landkreise erfolgen. Die Länderstrukturen sind in enger Abstimmung mit der Bevölkerung unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte und den verwaltungsrechtlichen Erfordernissen zu bilden.

Erforderlich ist die Schaffung von mehr Eigenständigkeit der einzelnen territorialen Ebenen sowie die Reduzierung des Verwaltungsapparates.

Vorerst soll keine Einführung des Berufsbeamtentums erfolgen.

3. Justiz:

Die Koalition tritt dafür ein, dass eine Umgestaltung des Justizapparates personell differenziert und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erfolgt.

Richter und Staatsanwälte, die insbesondere in politischen Strafsachen rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt haben, können nicht im Amt verbleiben.

Die Koalition ist sich darüber einig, dass folgende weitere Umgestaltung des Justizwesens erforderlich ist:

1. Bildung eines Verfassungsgerichts

2. Schrittweise Schaffung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit

3. Aufbau von gesonderten Arbeits- und Sozialgerichten

4. Umgestaltung der Vertragsgerichte in ordentliche Gerichte

5. Schaffung einer freien Advokatur.

6. Zulassung von Einzelnotaren bzw. Anwaltsnotaren neben den staatlichen Notariaten

7. Abschaffung der Militärgerichte sowie der Militärstaatsanwaltschaft

8. Gemäß des Prinzips der Gewaltenteilung ist die Staatsanwaltschaft in das Justizwesen einzugliedern und die prozessuale Unabhängigkeit der Ermittlungsorgane zu gewährleisten.

9. Die Mitwirkung der Bürger an der Rechtsprechung ( Schöffen und gesellschaftliche Organe der Rechtspflege wie z.B. Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen ) sollten beibehalten bzw. neu geordnet werden.

10.Vielfältige Möglichkeiten der kostenlosen Rechtsauskunft durch befähigte Organe sind zu gewährleisten.

4. Personen- und Datenschutz:

Hinsichtlich der Gewährleistung des Personen- und Datenschutzes ist sich die Koalition darüber einig, dass es sich am entsprechenden Recht der Bundesrepublik orientieren muss.
Eine Ausrichtung am Bundesdatenschutzgesetz erfolgen muss.

Ein Datenschutzbeauftragter sollte vom Parlament eingesetzt werden.

Es darf keine Geheimpolizei geben.

Ein Verfassungsschutz mit polizeilichen bzw. strafprozessualen Befugnissen ist unzulässig.

5. Bewältigung der SED-Vergangenheit

Die Koalition ist sich darüber einig, dass eine Regierungskommission eingesetzt werden muss, die dem Minister des Inneren untersteht und mit einem entsprechenden Parlamentsausschuss zusammenarbeitet. Sie hat den Auftrag zur Strukturaufklärung und, zur Ausarbeitung einer politischen Strategie für die weitere Auflösung des MfS/AfnS.

Die Koalition ist sich weiter einig, dass eine völlige Offenlegung des Vermögens der SED/PDS erfolgen muss und dessen Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist. Unrechtmäßig erlangtes Vermögen ist zu enteignen und dem Staatshaushalt zuzuführen. Ein Teil davon sollte für Wiedergutmachungsleistungen verwendet werden.

SOZIALES UND GESUNDHEIT

1. Sozialunion

Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion bilden eine inhaltliche und zeitliche Einheit. Maßnahmen im Bereich von Wirtschaft und Währung müssen sich auf die soziale Sicherheit richten.

Bis zum Ausgleich der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungskraft von BRD und DDR sind Anschubfinanzierungen und Formen eines innerdeutschen Finanzausgleichs erforderlich.

Inhalte einer Sozialunion

- Gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz (mit besonderer Berücksichtigung von Frauen, Alleinerziehenden, Geschädigten und kinderreichen Familien), zum Arbeitsvertragsrecht usw. durch Überarbeitung des Arbeitsgesetzbuches der DDR.

- Arbeitseinkommen und Renten sind mit der Währungsunion (und der damit verbundenen Preisfreigabe) um eine Pro-Kopf-Zulage zu erhöhen, die aus der Umlage bisheriger Produkt- und Leistungssubventionierungen entsteht. Danach erfolgt die Umstellung 1:1.

- Schrittweise Anhebung der Renten auf Nettorentenniveau von 70 Prozent nach 45 Versicherungsjahren. Zukünftig lohn- und beitragsorientierte Dynamisierung entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung. Beibehaltung einer Mindestrente. Berücksichtigung gezahlter Beiträge (z.B. FZR) für die Rentenberechnung. Überprüfung von Sonderrentenregelungen und Abschaffung ungerechtfertigter Sonderleistungen.

- Beibehaltung bzw. Einführung einer allgemeinen Rentenpflichtversicherung.

- Mietpreisbindung für Wohnraum, die sich in Abhängigkeit von der allgemeinen Einkommensentwicklung regelt. Sozial Schwache erhalten Wohngeld. Kündigungsschutzregelungen für Mieter.

- Sicherung des Rechtes auf Wohnraum durch Aktivierung des sozialen Wohnungsbaus unter Berücksichtigung von Behindertenwohnungen und altersgerechtem Wohnraum.

- Arbeitsförderungsgesetz für Gestaltung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik:

1. Umschulung und Qualifizierung

2. Arbeitsvermittlung mit Leistungsanreiz für Arbeitgeber

3. Arbeitslosenunterstützung nach BRD-Modell (Anfangswert 70 Prozent des Netto-Einkommens)
Einschränkungen bei ungerechtfertigten Einkommen im bisherigen Machtapparat Tätiger (insbesonderer MfS). Bemessungsgrundlagen sind Einkommen in vergleichbaren zivilen Berufen.

- Bei allen Maßnahmen der Arbeitsvermittlung, der Umschulung und Qualifizierung müssen die Belange von Frauen gesichert werden.

- Schaffung eines Tarifvertragsgesetzes.

- Gesetz zur Übernahme des Mitbestimmungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes der BRD in angepasster Form. Ersatz des Gewerkschaftsgesetzes durch Regelungen in. Verfassung und Vereinigungsgesetz.

2. Sozialversicherung

- Herauslösung der Sozialversicherung aus FDGB und Staatlicher Versicherung; zukünftige Trennung von Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.

- Schaffung eines kassenartenneutralen Trägers (Selbstverwaltung, regionale Gliederung) für alle Aufgaben der Krankenversicherung. Einheitliche Beiträge, die am Durchschnittsbeitrag der BRD orientiert sind.

- Krankenpflichtversicherung für alle Erwerbstätigen.

- Ein später mögliches gegliedertes Krankenversicherungssystem unter der Voraussetzung, dass jeder Versicherungsnehmer seine Krankenversicherung frei wählen kann (Wahlfreiheit, Kontrahierungszwang).

- Schrittweise Angleichung der Leistungen der Krankenversicherung (unter Einschluss präventiver Medizin) an BRD- Verhältnisse.

- Sachleistungsprinzip.

- Kosten- und Leistungstransparenz.

- Volle Beitragsfinanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für die Übergangsphase Mischfinanzierung unter Zuhilfenahme von öffentlichen Mitteln.

3. Gesundheitswesen

- Einheitliche Unterstellung der Strukturen des staatlichen Gesundheitswesens.

- Aufbau von Gesundheitsämtern, Sozialämtern und Umweltämtern auf kommunaler und Länderebene.

- Aufbau eines Kammersystems (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker usw.).

- Verschiedene Eigentumsformen der Gesundheitseinrichtungen.

- Erarbeitung einer neuen Niederlassungs- und Honorarordnung. Zulassung zur kassenärztlichen Niederlassung auf Länderebene unter Mitwirkung der Kassen und der berufsständischen Vertretungen.

- Regionale kassen(zahn)ärztliche Bedarfsplanung durch Krankenkassen als Sofortmaßnahme.

- Arbeitsplatzschutz für Mitarbeiter des Gesundheitswesens bei Privatisierungsvorhaben.

- Einhaltung von schon gegebenen Arbeitsplatzzusagen für Medizinstudenten.

- Mittelfristiges Niederlassungsvorrecht für Mediziner, Apotheker, in der Medizin tätige Naturwissenschaftler, Psychologen und andere medizinische Berufe sowie Heilhilfsberufe aus der DDR für das Territorium der DDR.

- Polikliniken in unterschiedlicher Rechtsträgerschaft bleiben eine wesentliche Stütze der bürgernahen ambulanten Versorgung.

- Kontinuität von stationärer und ambulanter Betreuung.

- Leistungsfähige Strukturen (einschließlich kurativer Aufgaben) des Betriebsgesundheitswesens sind zu erhalten.

- Ausbau von Gesundheitserziehung, Gesundheitsschutz, Ausbau von Rehabilitation und Schaffung eines umfassenden Präventivsystems (Kinderschutz, Frauenschutz, Behindertenschutz, Altenschutz).

- Aufbau bürgernaher Sozialstationen.

- Förderung des medizinischen Handwerks.

- Prinzip der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

- Wesentliche Steigerungen der Investitionen im Gesundheitswesen.

- Rekonstruktionsprogramm für Krankenhäuser.

- Gesetzlich geregelte Mitwirkung bei der Besetzung von Leitungsfunktionen, Ausschreibung von Leitungsfunktionen.

- Prinzipielle Nutzung einer Positivliste für Arzneimittel.

- Gesundheits- und sozialpolitische Richtlinien, Empfehlungen usw., die von internationalen Gremien (z.B. UNO; UNESCO, UNICEF, ILO ) ausgehen, müssen in der Gestaltung entsprechender Rechtsvorschriften der DDR Berücksichtigung finden.

4. Jugend-, Frauen- und Familienpolitik

- Soziale Absicherung der freien Entscheidung der Eltern über die Art der Kindererziehung durch gesetzliche Regelungen wie Arbeitsplatzgarantie, Erziehungsgeld, Rentenwirksamkeit von Erziehungszeiten usw.

- Erhaltung des Rechts auf Kinderkrippen- und Kindergartenplätze bei Qualifizierung der Betreuung.

- Beibehaltung der finanziellen Unterstützung für Alleinerziehende und Verbesserung der finanziellen Unterstützung für Familien mit Behinderten. Herstellung eines Familienlastenausgleichs, dabei Kindergeldhöhe unabhängig vom Einkommen der Eltern.

- Möglichst integrative Betreuung und Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder.

- Verbesserung des Mutterschutzgesetzes.

- Bessere materielle Unterstützung bei Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.

- Grundlegend verbesserte Altenbetreuung.

- Unterstützung von Selbsthilfegruppen.

- Dezentralisierung bestehender Kinderheime, Schaffung von Kinderdörfern bzw. kommunale Eingliederung.

- Umfassender Schutz des ungeborenen Lebens durch umfangreiche Beratungs-, Aufklärungs- und Unterstützungsangebote sowie kostenlose Bereitstellung der Kontrazeptiva für Frauen bei Beibehaltung der Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch.

- Ausbau einer behindertengerechten kommunalen Infrastruktur.

- Schaffung der Funktionen (Mitzeichnungsrecht) in Regierung und Parlament

  • Beauftragte/r für Gleichstellung von Mann und Frau
  • Ausländerbeauftragte/r
  • Behindertenbeauftragte/r
  • Kinderbeauftragte/r

- Schaffung eines parlamentarischen Ausschusses für Gleichstellung von Mann und Frau

5. Sport

- Konsequente Demokratisierung des Sports.

- Förderung des Breiten- und Behindertensports vor dem Leistungssport.

- Sportförderung nach Subsidiaritätsprinzip.

- Allgemeine Zugänglichkeit von Sportstätten bei angemessenen Eintrittspreisen.

- Ausbau eines flächendeckenden 1etzes von Sportstätten bei Wahrung des Bestandes.

- Zugang der Sportvereine zu kommunalen Sportstätten.

Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die Wirtschaftsordnung der DDR muss eine sozial und ökologisch orientierte Marktwirtschaft sein. Sie ist die Grundlage für Freiheit und Verantwortung, für Leistung und Solidarität, für Wohlstand und soziale Gerechtigkeit im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft.

Für die Umstellung der staatlich gelenkten Kommandowirtschaft der DDR auf eine soziale Marktwirtschaft gibt es bisher kein geschichtliches Beispiel.

Besonders erschwert wird dieses Vorhaben durch das Fehlen eines öffentlichen ökonomischen Kassensturzes der vorangegangenen Regierungen.

1. Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

Die Herstellung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion gehört zu den wichtigsten Aufgaben der neuen Regierung. Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion können nur gleichzeitig in Kraft treten (T.: 1.7.1990). Dazu sind folgende Einzelheiten in einem Staatsvertrag zwischen der DDR und der BRD festzuschreiben:

- Differenzierter Umtausch der Sparguthaben und Versicherungen mit Sparwirkung der Bevölkerung der DDR im Verhältnis 1:1;

- Nach einer Umlage bisheriger Produkt- und Leistungssubventionen zugunsten einer Pro-Kopf-Zulage Umstellung der Löhne und Gehälter im Verhältnis 1:1;

- Nach einer Umlage bisheriger Produkt- und Leistungssubventionen zugunsten einer Pro-Kopf-Zulage Umstellung der Renten im Verhältnis 1:1, bei schrittweiser Anhebung der durchschnittlichen Mindestrenten auf 70 % des Arbeitseinkommens in Verbindung mit einer dynamischen Rentenentwicklung.

- Streichung bzw. Umbewertung der Inlandsverschuldung der VEB zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Durchsetzung von Anpassungshilfen für wettbewerbsfähig organisierbare Betriebe, z.B. auch durch Entschuldung im Rahmen der in der EG üblichen Sanierungsverfahren.

1.1. Gesetzgebungsvorhaben zur Wirtschaftsreform

Zur Vorbereitung der Währungsunion ist ein sofortiges Leitsätzegesetz zur Startentwicklung auf wirtschaftlichem und ökologischem Gebiet zu erarbeiten, darin sind alle Rechtsvorschriften der DDR über kommandowirtschaftliche Eingriffe und Strukturen aufzuheben. Daraus ergibt sich das folgende, in sich geschlossene Paket von Wirtschaftsmaßnahmen:

- Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft;

- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, für eine Übergangszeit sind Ausnahmen möglich;

- Kartellgesetz, dabei ggf. Korrektur,der in der Übergangszeit entstandenen wettbewerbswidrigen Unternehmenszusammenschlüsse;

- Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb;

- Investitionsschutzgesetz und Streichung der Joint-Venture-Verordnung vom 29.1.1990;

- Niederlassungsgesetz, dabei Gesetz zur Schaffung von Gewerberaum;

- Gesetz zur Berufs-, Vertrags- und Gewerbefreiheit;

- Überarbeitung des Bankgesetzes zur Schaffung einer Mischung von privaten, öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken;

- Überarbeitung des Gesetzes zur Gründung privater Unternehmen, einschließlich Reprivatisierung der ehemaligen halbstaatlichen, privaten und genossenschaftlichen Betriebe.

- Gesetz über Entflechtung von Kombinaten und Großbetrieben zur Schaffung leistungsfähiger Unternehmenseinheiten;

- BGB Teil 1 bis 3 und Erbbauverordnung im für die Wirtschaft erforderlichen Umfang;

- Übernahme bundesdeutscher wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen im erforderlichen Umfang.

Darin einzubinden sind u.a. folgende Maßnahmen auf dem Finanzgebiet:

- Gesetz zur Schaffung einer neuen Finanzverfassung der DDR;

- Einführung eines am Steuersystem der BRD ausgerichteten Steuergesetzes mit günstigen Startsteuersätzen für kleine und mittlere Unternehmen, mit günstigen Startsteuersätzen für Investoren aus dem In- und Ausland, mit Übernahme der im BRD-Steuerrecht geltenden Grundfreibeträgen bei Lohn- und Einkommenssteuer, u.a. Freibeträge (z.B. Sparer); statt Kinderfreibeträge gleiches Kindergeld für alle Kinder;

- Öffentliches Angebot zur Steuerberatung;

- gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung bei Kapitaleinkünften;

- zügiger Übergang zu freier Preisbildung, bei Reform des Steuer- und Abgabensystems mit Wegfall der produktgebundenen Abgaben und Subventionen und des Beitrags für gesellschaftliche Fonds;

- Subventionsabbau nur in Verbindung mit Wirtschafts- und Währungsunion. Der Subventionsanteil ist auf niedrige Einkommen aller Art umzulegen.

- keine sofortige Freigabe der Preise bei Mieten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Schrittweise Freigabe bei Post, Energie oder ähnlichen öffentlichen Dienstleistungen;

- ausgewählte Industriezweige werden zeitlich begrenzt subventioniert (Saarmodell);

- Ablösung des bestehenden Devisen- und Außenwirtschaftsgesetzes;

- Wechselgesetz;

- Kreditwesengesetz;

- Gesetz über Bausparkassen;

- Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften;

- Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften;

- Gesetz zur Dezentralisierung des Staatshaushaltes auf der Grundlage der zu schaffenden Kommunalverfassung;

- Gesetz zur Schaffung eines Rechnungshofes;

- starke Kürzung der Verteidigungsausgaben;

- in der Übergangsphase Schaffung einer Form von innerdeutschem Finanzausgleich zwischen der DDR und der BRD, um die Finanzierung des Staatshaushaltes sicherzustellen.

Dieser Finanzausgleich ist im Staatsvertrag festzuschreiben und gilt bis zum vollen Greifen der Marktwirtschaft.

Auf dem Gebiet der Eigentumsproblematik sind folgende Maßnahmen erforderlich:

- Anerkennung der alliierten Rechtssprechung

- Gesetz zur Sicherung der Eigentumsrechte aus der Bodenreform

- Gesetz zur Sicherung sonstiger Eigentums- und Besitzrechte der DDR-Bürger, wo in Treu und Glauben Eigentums- oder Nutzungsrechte erworben werden

- Rechtsvorschrift zur Bewertung von Mobilien und Immobilien Rechtsvorschrift zu Aufgaben und Arbeitsweise der Treuhandgesellschaft

- Rechtsvorschrift zur Rechtsstellung kommunalen, genossenschaftlichen und staatlichen Eigentums

- Gesetz zur Sicherung des Volkseigentums an Gebäuden zu Wohnzwecken, wobei die Bildung von Eigentum an Wohnraum durch die Mieter ermöglicht werden sollte.

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass Grund und Boden grundsätzlich handelbar ist. Bei der Übertragung von Grund und Boden in Privathand sind folgende Kriterien anzuwenden:

- Spekulation mit Grund und Boden ist durch Bau- und Bodenrecht zu verhindern

- von der Privatisierung grundsätzlich ausgenommen sind durch Staats- und Länderrecht festzulegende Vorbehaltsgebiete

- die entsprechenden Regelungen des Bundes- und Länderrechtes in der BRD sind auf ihre Wirksamkeit unter den besonderen Bedingungen der DDR zu überprüfen und zu übernehmen

- die Vorteile des in der BRD gültigen Erbbaurechtes einschließlich der sich daraus ergebenden Pacht- und Nutzungsrechte sind in der Übergangsphase bevorzugt einzusetzen

- in einer Übergangszeit von 10 Jahren kann natürlichen und juristischen Personen, die an einem bestimmten Stichtag nicht ihren Sitz in der DDR haben, grundsätzlich nur ein Erbpachtrecht mit Vorkaufsrecht nach Ende der Übergangszeit zu den dann marktüblichen Preisen eingeräumt werden.

- Vor Begründung von Erbpachtrecht besteht eine zeitlich begrenzte Anbietungspflicht an natürliche und juristische Personen aus der DDR.

- derartige Geschäfte unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Behörden.

1.2. Sozialunion

- Gesetz zur Übernahme des Mitbestimmungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes der BRD in angepasster Form

- Ersatz des Gewerkschaftsgesetzes durch Regelungen in Verfassung und Vereinigungsgesetz

- Rentengesetz (dynamische Rente)

- Sozialversicherungsgesetz

- Gesetz zur Arbeitslosenpflichtversicherung

- Aufbau einer modernen Arbeitsverwaltung mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik (Umschulung, Qualifizierung).

Die Anschubfinanzierung zu den vorgenannten Gesetzen ist in Staatsverträgen mit der BRD festzulegen.

- Mieterschutzgesetz

- Mietpreisbindung und schrittweise sozialverträgliche Heranführung der Wohnungsmieten an kostendeckende Mieten sowie Gewährung eines Wohngeldes nach sozialen Gesichtspunkten

- Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus

- Übernahme der Verbraucherschutzregelungen der BRD bzw. weitergehender EG-Regelungen, Erweiterung des Rücktrittsrechts für DDR-Verbraucher in der Übergangszeit

- Förderung eines flächendeckenden Netzes von Verbraucherberatungsstellen.

1.3. Wirtschaftspolitische Grundsätze beim Übergang zur sozialen Marktwirtschaft

Bis zur Verwirklichung der deutschen Einheit wird die DDR eine Wirtschafts- und Sozialpolitik verfolgen, die sich an den Grundsätzen einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft, dem Ziel der deutschen Einheit und der europäischen Integration orientiert und gleichzeitig den besonderen Verhältnissen der DDR Rechnung trägt; sie wird ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik in Abstimmung mit der Bundesrepublik Deutschland durchführen.

Bei allen Gesetzesinitiativen aus den behandelten Bereichen ist die Vereinbarkeit mit EG-Recht weitestgehend herzustellen. Bei der Abstimmung des deutschen Einigungsprozesses mit der EG ist die DDR gleichberechtigt zu beteiligen. Bei der Übernahme des Wirtschafts- und Sozialrechtssystems der BRD ist darauf zu achten, dass in Übergangszeiten die notwendigen Sonderregelungen getroffen werden (Bsp. Saarland).

Gleichzeitig sollten diskriminierende Wirtschafts- und Handelsbeschränkungen abgebaut werden.

Alle nach dem 7. 10. 1989 in der DDR eingetretenen Veränderungen bei Eigentums- und Nutzungsverhältnissen an Grund und Boden und sonstigem Volksvermögen sind erst nach Überprüfung und ggf. Korrektur rechtswirksam. Alle Veräußerungen durch Versorgungseinrichtungen des Ministerrates sind sofort zu stoppen.

1.4 Privatisierung und Vermögensbildung

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass das bisherige Volkseigentum im Sinne einer marktwirtschaftlichen Ordnung grundsätzlich innerhalb geeigneter Rechtsformen in Eigentum von Privaten und in besonders begründeten Fällen in Eigentum von Gebietskörperschaften überführt wird,

- eine kapitalmäßige Bewertung über den Kapitalmarkt erfolgen soll,

- die Bürger der DDR am bisherigen Volkseigentum in geeigneter Weise partizipieren müssen,

- eine Weitergabe von Eigentums- und Nutzungsverhältnissen am Volksvermögen erst nach einer Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur entsprechend den gesetzlichen Vorschriften rechtswirksam werden können,

- die Bürger über eine breite Vermögensbildung am Produktivvermögen beteiligt werden.

Unter diesen Voraussetzungen sollten in der Marktwirtschaft der BRD entwickelte und erprobte Modelle unter den besonderen Bedingungen der wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR angewandt werden. Das folgende Modell erfüllt im Grundsatz diese Voraussetzungen:

1. Die volkseigenen Betriebe werden in wirtschaftlich sinnvoller Weise entflochten und in geeignete Rechtsformen überführt.

2. Die Treuhandgesellschaft, deren Kontrollorgan qualifiziert und ausreichend besetzt wird und der Volkskammer verantwortlich ist, übernimmt die Vermögensrechte der umgewandelten Gesellschaften für eine Übergangszeit. Der Finanz- und Wirtschaftsminister sind gesetzliche Mitglieder des Kontrollorgans der Treuhandgesellschaft.

3. Veräußerungen aus diesem Treuhandvermögen unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt der Treuhandgesellschaft und sind nur auf der Grundlage korrekter betriebswirtschaftlicher Bewertungen möglich.

4. Die Treuhandgesellschaft arbeitet nach dem Muster einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) der BRD. Wie diese kann sie Aktien und Anteilsscheine ausgeben.

5. Berechtigung, die Anteilscheine zu erwerben, hat, wer

a) vor dem 7.10.89 Bürger der DDR war und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes unverändert Bürger der DDR ist;

b) vor dem 7.10.89 Bürger der DDR war und bis zu einem Zeitpunkt drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in die DDR zurückkehrt.

6. Abschläge auf den Abgabepreis werden gestaffelt nach der Dauer der Beschäftigung; pro Beschäftigungsjahr erfolgt für die Personen nach 5.a) bei der Ausgabe ein Abschlag von 2 % vom Nennwert, der maximal 80 % erreichen kann; für die Personen nach 5.b) beträgt der maximale Abschlag 70 % vom Nennwert.

7. Die Erwerber von derartigen Papieren, die ihren Wohnsitz vor dem 7.10.94 aus dem Gebiet der heutigen DDR verlagern, müssen die von ihnen erworbenen Anteilscheine zum Erwerbspreis an die Treuhandstelle als UBG zurück veräußern.

8. Die Anteilscheine beinhalten keine Eigentumsrechte am Vermögen der UBG, sie sind verzinslich entsprechend den Erträgen aus den Kapitalmarktgeschäften des UBG, beleih- und vererbbar und in einer Übergangszeit bis zum 7.10.94 nicht frei handelbar. Dadurch können die zu erwartenden Kursgewinne von denjenigen realisiert werden, die am 7.10.94 noch im heutigen Gebiet der DDR wohnen und zum wirtschaftlichen Aufbau der DDR beigetragen haben.

9. Der Staatshaushalt erhält Erträge

- aus der Ausgabe der Anteilsscheine über Gebühren und

- aus den Kapitalmarkterträgen der UBG über Steuern in der im EG-Bereich zulässigen Form.

2. Grundsätze der wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet der DDR

Die durch die Autarkiebestrebungen und das bisherige Wirtschaftssystem der DDR zustande gekommene Wirtschaftsstruktur ist mit marktwirtschaftlicher Zielstellung entscheidend zu verbessern. Zukunftsorientierte Wirtschaftszweige sind durch staatliche Maßnahmen zu fördern, z.B. durch investitionspolitische Maßnahmen. Strukturschwache und ländliche Regionen sind durch eine besondere Regionalpolitik zu unterstützen. Dabei ist auch eine Gesellschaft für Wirtschaftsförderung aufzubauen und der Aufbau von Innovations- und Technologiezentren zu unterstützen. Beseitigung von Umweltaltlasten durch den Staat in den Fällen, in denen der Verursacher nicht mehr herangezogen werden kann.

2.1 In der Raumordnungs- und Städteplanung ist die Entlastung stark verdichteter Siedlungsräume in Verbindung mit der Entwicklung einer harmonischen Infrastruktur zu berücksichtigen. Der Städtebau muss auch in regionale Zusammenhänge eingebunden sein. Vorrang der Bestandssanierung vor Neubau. Erhaltung und Sanierung historischer Bauten und Kulturdenkmäler. Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte bei Stadt- und Raumplanung und Infrastrukturmaßnahmen. Förderung der Verkehrsberuhigung und des Ausbaus von Radwegenetzen.

Besondere Aufmerksamkeit ist dem sozialen Wohnungsbau zu widmen sowie dem Wohnraum für Behinderte und andere leistungsgeminderte Mitmenschen. Dazu gehört die Aufwertung von Pflegeeinrichtungen sowie Dienstleistungs-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Entscheidungsrechte der Kommunen mit Beteiligung der Bürger in Bauplanung und Industrieansiedlung.

2.2. Die Verkehrspolitik muss bei freier Wahl des Transportmittels die wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse der Gesellschaft zu geringsten gesamtwirtschaftlichen Kosten erfüllen. In diesem Zusammenhang sind die öffentlichen Verkehrssysteme mit staatlicher Förderung attraktiv auszugestalten durch vordringliche Sanierung und Modernisierung der Reichsbahn und des öffentlichen Personennahverkehrs. Besonderen Stellenwert erhält die internationale Zusammenarbeit bei der Schaffung eines europäischen Verkehrsverbundes.

Aufbau eines integrierten Verkehrssystems von Schiene und Straße, wobei die Rentabilität der Eisenbahn anzustreben ist. Es gilt der Grundsatz: Vorrang der Schiene vor der Straße bei Güterferntransporten.

Anhang zur Koalitionsvereinbarung zu Wirtschafts- und Finanzpolitik:

Vor dem Hintergrund öffentlicher Informationen zu einem geplanten Staatsvertrag DDR/BRD und auf der Grundlage der Koalitionsverhandlungen zur Wirtschafts- und Finanzpolitik sind die folgenden Punkte im Staatsvertrag zu regeln:

- Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion gemäß Nummer 1 der Vereinbarung zur Wirtschafts- und Finanzpolitik. Zusätzlich ist klarzustellen die Beteiligung der DDR am Zentralbankrat der Bundesbank entsprechend den BRD-Regelungen mit fünf gleichberechtigten Stimmen der zu gründenden Länder

- Anschubfinanzierung für Sozial-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung

- Gleichberechtigte Beteiligung der DDR bei der Abstimmung des deutschen Einigungsprozesses mit der EG und der notwendigen Übergangsregelungen mit der EG

- Klärung des Verhältnisses und der Vertragsbeziehungen mit den Ländern des RGW, insbesondere mit der Sowjetunion

- Finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zum Ausbau von Infrastruktur und Umweltschutz

- Formen eines Finanzausgleichs zwischen den Staaten DDR - BRD, um Finanzierung des Staatshaushalts sicherzustellen Anerkennung

- Anerkennung der Eigentumsformen, einschließlich Bodenreform und der anderen durch die Siegermächte festgelegten Enteignungen sowie der anderen Regelungen zu Eigentumsfragen gemäß der Koalitionsvereinbarung

- Schnellstmögliche Post- und Bahnunion

- Finanzielle Unterstützung für kleinere und mittlere Betriebe sowie Existenzgründungen durch ERP-Kredite und andere Hilfen

- Anerkennung der Rechtsfolgen, die aus der Gesetzgebung der aus den Wahlen am 18. März 1990 hervorgegangenen Volkskammer resultieren.

Umweltschutz und Energie

1. Umweltschutz

- Der Schutz der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage gegenwärtiger und künftiger Generationen ist Pflicht des Staates und aller Bürger. Das ist durch Verfassung und internationalem Recht entsprechende Gesetzgebung zu gewährleisten.

- Umweltbewusstsein und -moral sind in allen Ebenen und Bereichen auf vielfältige Weise zu fördern.

Grundsätzlich gelten das Vorsorge- und Verursacherprinzip. Sie sind durch ein Umweltordnungsrecht, marktwirtschaftliche Instrumente und unabhängige Kontrolle durchzusetzen.

- Strukturwandel der Wirtschaft zugunsten abproduktarmer und umweltverträglicher Produktion.
Der Aufbau einer leistungsfähigen Umwelt-Industrie, die Arbeitsplätze schafft und die Lebensqualität verbessern hilft, ist zu fördern.

- Förderung des sparsamen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen, einschl. Recycling und recyclinggerechter Produktion.

- Schrittweise Stilllegung von stark umweltgefährdenden Produktionsstätten und Sanierung von Altlasten.

- Programme zur Reinhaltung der Luft, von Wasser und Boden, zur Verminderung von Lärm und anderen Umweltbeeinträchtigungen, einschließlich entsprechender Sanierungsmaßnahmen.

- Erhaltung der Arten- und Formenvielfalt der heimischen Organismenwelt durch wirksamen Natur- und Landschaftsschutz.

- Industrieprojekte, land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Siedlungs- und Verkehrsprojekte sind nach ökologiegerechten Raumordnungsprinzipien auszuführen.

2. Energie

Erarbeitung eines neuen Energiekonzeptes mit folgenden Zielen:

- Schaffung dezentraler Wärme- und Energieversorgungsbetriebe (Stadtwerke) bei gleichzeitiger Entflechtung der Energiekombinate.

- Schrittweise Einführung aufwandsbezogener, nicht subventionierter Preise für Energieträger.

- Ausbau der Fernwärmeversorgung mit Wärmekraftkopplung und Abwärmenutzung.

- Umweltschutztechnische Nachrüstung der Großfeuerungsanlagen.

3. Umweltschutz-Gesetzgebung

- Schaffung eines Umweltstrafrechts

- Ablösung des Landeskulturgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen durch neue, internationalem Stand entsprechende Einzelgesetze (mit Übergangslösungen für bestehende Betriebe und Anlagen)

- Umweltgesetz

- Chemikaliengesetz

- Gentechnologiegesetz

- Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen

- Gesetz über Umwelthaftung

- rechtsverbindliche Raumplanung zur Sicherung eines sparsamen Umgangs mit dem Naturraumpotential

- progressiv gestaffelte Abgaben für Schadstoffemission in Wasser, Luft und Boden, durch Lärm und andere Umweltbeeinträchtigungen

- Bildung eines Öko-Fonds aus Abgaben, Stiftungen usw. zur Verbesserung von Natur- und Umweltschutz, insbes. ökologischer Folgewirkungen und -maßnahmen sowie für die Umweltforschung.

4. Umweltschutz und Energiepolitik im Staatsvertrag mit der BRD

Bei der Abfassung des Staatsvertrages mit der BRD wird von den vorgenannten Grundsätzen ausgegangen. Zu ihrer Realisierung ist eine entsprechende Anschubfinanzierung erforderlich.

Die Frage des Einsatzes von bestehenden und in Bau befindlichen Kernkraftwerken zur Energieversorgung ist durch Konsens innerhalb der Koalition zu entscheiden.

Die Entscheidung über den Bau weiterer Kernkraftwerke auf dem Territorium der DDR, einschließlich KKW Stendal 2. Ausbaustufe, bleibt einer künftigen gesamtdeutschen Regierung vorbehalten.

Land- und Forstwirtschaft

1. Grundsatzfragen

- Eine vielfältig strukturierte, leistungsfähige und ökologisch orientierte Land- und Forstwirtschaft ist sowohl für die Ernährung der Bevölkerung, den Export, als auch für die Gestaltung einer lebenswerten natürlichen Umwelt im ländlichen Raum unabdingbar und erforderlich für ein ausreichendes Einkommen der hier Tätigen.

2. Eigentumsfragen

- Gewährleistung und rechtliche Gleichstellung aller Eigentumsformen in der Land- und Forstwirtschaft

- Nichtinfragestellung der Eigentumsverhältnisse, die im Ergebnis der Bodenreform auf dem Territorium der DDR entstanden sind

- Schaffung eines neuen Bodenrechts, das dem Boden wieder Wert durch Preise, Pachten usw. gibt.

- Sicherung der Verfügbarkeit des Eigentums an Grund und Boden und Regelung von Nutzungsartenwechsel unter den Gesichtspunkten des Gemeinwohls und des Ausschlusses von Spekulationen nach Maßgabe der Grundsätze im Wirtschaftspapier (Ziffer 1.1 am Ende).

- Prüfung strittiger Eigentumsverhältnisse in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Bundesrepublik unter Beachtung von Lastenausgleichsmaßnahmen.

- Überprüfung unrechtmäßiger Enteignungen nach der Bodenreform und gegebenenfalls Entschädigungen oder andere Formen der Wiedergutmachung.

- Alle nach dem 7.10.1989 erfolgten Eigentumsveränderungen an Grund und Boden sowie Immobilien sind auf die Einhaltung geltender Gesetze zu überprüfen und gegebenenfalls für nichtig zu erklären.

3. Heranführung an den EG-Agrarmarkt

- Schutzmaßnahmen jedweder Art zur Stabilisierung der Landwirtschaft in der DDR während der mehrjährigen Übergangsperiode und zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der EG.

- Durchgreifende Reform der Agrarpreise und -steuern bei schrittweisem Übergang zur freien Preisbildung und Festlegung staatlicher Beihilfen für Betriebe zur Verbesserung deren Wettbewerbsfähigkeit und Abbau von Erschwernissen.

- Ausreichende Interessensicherung bei zukünftiger Quotenregelungen.

- Förderung der Entwicklung und Inanspruchnahme eines freien Produktionsmittelmarktes zur schnellen Erneuerung der landtechnischen Ausstattung.

- Schrittweise Einführung der Umweltnormative der EG in die DDR-Landwirtschaft.

- Förderung der schnellstmöglichen Entwicklung von Gewerbe und Industrien für die Verarbeitung und Veredelung von Agrarprodukten

4. Betriebswirtschaft

- Förderung genossenschaftlicher Betriebe und Einrichtungen auf der Grundlage eines demokratischen Genossenschaftsrechts unter Einschluss der vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Genossenschaftsmitgliedern und Genossenschaften.

- Schaffung von Rahmenbedingungen für die Gründung und Führung bäuerlicher und gärtnerischer Betriebe.

- Regelung des Auslaufens des staatlich garantierten Aufkaufs landwirtschaftlicher bzw. gärtnerischer Erzeugnisse einschl. individueller Produktion beim Übergang zur Marktwirtschaft entsprechend den EG-Regelungen.

- Vorbereitung erforderlicher Nutzungsartenveränderungen/Flächenstilllegungen bei Zahlung finanziellen Ausgleichs.

- Förderung des integrierten Pflanzenbaus

- Regelungen für eine ökologie- und tierschutzgerechte Tierhaltung.

- Förderung betrieblicher Verarbeitungsstrecken und von Nebenproduktion zur Verbesserung der Rentabilität.

5. Entwicklung des ländlichen Raumes

- Die Erhaltung und Entwicklung des ländlichen Raumes ist eine gesellschaftliche Aufgabe und durch Regionalprogramme für Territorialentwicklung, Landschafts und Naturschutz, Wasseraufbereitung/Abwasserbehandlung zu sichern. Dabei ist der Landschaftsverbrauch zu minimieren. Gewerbe- und Industriestandorte sind unter Beachtung von Raumordnungsprinzipien zu vergeben.

- Förderung des Tourismus "Urlaub auf dem Lande" durch Unterstützung des Ausbaus der erforderlichen Infrastrukturen.

6. Wald

- Vorrang der ökologischen und landeskulturellen Leistungen des Waldes vor der Holznutzung.

- Staatliche Beihilfen zur Revitalisierung von Wald.

- Klärung offener Eigentumsfragen an Wald.

- Recht der Waldeigentümer auf Eigenbewirtschaftung im Rahmen genereller Bewirtschaftungsrichtlinien.

7. Berufsaus- und Weiterbildung

- Wiedereinführung einer umfassenden fachlichen Wissensvermittlung über die gesamte Land- bzw. Forstwirtschaft auf allen Bildungsebenen.

- Schaffung von Ausbildungseinrichtungen für die Führung bäuerlicher bzw. gärtnerischer Familien- und Kleinbetriebe.

- Verstärkte Vermittlung von Kenntnissen über die Bedingungen auf dem EG-Agrarmarkt durch alle Bildungseinrichtungen.

8. Forschung

- Förderung der Agrarforschung, wobei die Grundlagen- sowie notfalls Teile der Anwendungsforschung durch den Haushalt zu finanzieren sind.

- Inanspruchnahme der Agrarforschungspotentiale für die schnellstmögliche Anpassung der Landwirtschaft an die Bedingungen der EG und die Gewährleistung ökologischer Erfordernisse.

- Umwandlung der AdL in eine Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und Effektivierung ihrer Forschungspotentiale.

- Förderung forstwirtschaftlicher Forschungskapazitäten.

- Ausbau der Forschungskooperation mit der BRD, besonders bei mittel- und langfristigen Forschungsvorhaben.

9. Soziale Sicherung

- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Vorruhestandsregelungen und staatlich sowie betrieblich finanzierte Umschulungsprogramme.

- Einbeziehung von genossenschaftlichen Produzenten und anderen Beschäftigten im ländlichen Raum in die allgemeine Arbeitslosenversicherung für die Zeit des Übergangs.

10. Leitung der Landwirtschaft

- Einsetzung von Landwirtschaftskammern und Förderung landwirtschaftlicher bzw. bäuerlicher Interessenverbände und Organisationen.

- Gewährleistung staatlicher Hoheitspflichten und Dienstaufsichten besonders auf den Gebieten Veterinärwesen, Pflanzenschutz, Quarantäne und Umweltschutz.

- Anpassung der staatlichen Administration an die Bedingungen der sozial-ökologischen Marktwirtschaft und an die Ergebnisse der Verwaltungsreform.

11. Vordringliche gesetzgeberische Maßnahmen

- Bodengesetz

- Aufhebung des LPG-Gesetzes einschl. seiner Ergänzungen

- Genossenschaftsgesetz

- Waldgesetz und Jagdgesetz

- Pflanzenschutzgesetz

- Veterinärgesetz

- Tierschutzgesetz

- Steuergesetzgebung für die Landwirtschaft

- Ländliches Strukturförderungsgesetz

- Gesetzliche Regelung der Beihilfen bei Strukturveränderungen und für Produktionserschwernisse

- Gesetzliche Regelungen zur sozialen Sicherung für in der Landwirtschaft Tätige.

12. Landwirtschaft als Bestandteil dem Staatsvertrages mit der BRD

Bei der Abfassung des Staatsvertrages mit der BRD wird von den vorgenannten Grundsätzen ausgegangen. Sie sind ohne Anschubfinanzierung nicht zu realisieren.

Kulturpolitik

Die Regierung bekennt sich zu einer Kulturpolitik,- die frei von jeglicher staatlicher Reglementierung ungehindertes kulturell-künstlerisches Schaffen gewährleistet und sich allen geistigen Schätzen unseres Volkes, Europas und der Welt öffnet.

1. Die Regierung anerkennt die Pflicht der Gesellschaft, Kultur und Kunst zu schützen und zu fördern als ihre vornehmste Aufgabe.

Die Regierung anerkennt die Notwendigkeit der Subventionierung von Kultur und Kunst. Dazu gehört u.a. die öffentliche Förderung von Kultur und kulturverbreitenden Einrichtungen (Theater, Bibliotheken, Museen und weiterer Kultureinrichtungen) und die Sicherung einer bedürfnisgerechten kulturellen Infrastruktur durch staatliche Maßnahmen (Förderverträge, Stiftungen, Preise).

Für die Unterstützung kultureller Aufgaben von überregionaler Bedeutung ist ein zentraler Kulturfonds durch eine gesamtdeutsche Kulturstiftung zu bilden.

2. Die Regierung wird die Voraussetzungen zur Dezentralisierung und Föderalisierung von Kultur und Kulturpolitik schaffen und den Aufbau der Kulturhoheit der Ränder vorbereiten. Das Ministerium für Kultur wird mit Sicht auf die Einheit Deutschlands die notwendigen politischen, gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Kultur und Kunst vorbereiten und in Kraft setzen.

3. Die Regierung wird dafür Sorge tragen, Kultur- und Kunstarbeit in ein Netz sozialer Sicherung einzubinden, um damit die Rahmenbedingungen für eine freie Kultur und Kunst zu schaffen. Dazu gehören u.a.:

- Garantien für den urheberrechtlichen Schutz der Künstler;

- Aufrechterhaltung des Versicherungssystems für Kulturschaffende;

- Steuergesetzgebung zu Gunsten nichtstaatlichen Mäzenatentums, des Sponsorens sowie von privater Kunstförderung und Sammlertätigkeit;

- Unterstützung demokratischer Interessenvertretungen der Kunst- und Kulturschaffenden: Bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit, Gewährung von Steuervorteilen, bei Anerkennung von Förderungswürdigkeit, Gewährung von staatlicher Unterstützung;

- Prüfen der Möglichkeit der Erhöhung der Kulturabgabe;

- Prüfen von Möglichkeiten der kommerziellen Einbeziehung von Kulturschaffenden und Künstlern in Bildung und Freizeitbereiche.

4. Kultur ist auch ein wirtschaftlicher Faktor und die "Kulturindustrie" stellt eine wichtige Wachstumsbranche der Zukunft dar. Kulturförderung ist in diesem Sinne eine Investition in die Zukunft.

Wissenschaftspolitik

Zunächst wird die Ausarbeitung eines Hochschulrahmengesetzes..das die besondere Situation in der DDR und die dadurch notwendige Angleichung berücksichtigt, empfohlen. Dadurch sollen Hochschulautonomie, Hochschuldemokratie und die Freiheit der Wissenschaft eingeleitet und gewährleistet werden. Bis zur Verwaltungsreform (Länderregierungen) gilt nur das Hochschulrahmengesetz, danach wird es durch Hochschulgesetze der Länder ergänzt.

Es ist ein rechtsstaatliches Verfahren zu finden, das einen personellen Neuanfang in Lehre und Forschung sowie den Prozess der Demokratisierung ermöglicht.

Zugang zu den Hochschulen und den Universitäten

Ein, freier Zugang zu den akademischen Lehrstätten ist zu gewähren. Für einige Fachrichtungen ist ein Numerus clausus aus Kapazitätsgründen unvermeidbar. Über die Eignungs- und Aufnahmeprüfungen entscheiden die Hochschulen und Universitäten. Der freie Zugang zu den Hochschulen und Universitäten bedarf einer materiellen Absicherung durch eine Stipendienregelung, die leistungsbezogen und sozial differenziert sein soll. Eine Angleichung der Stipendien an die Lebenshaltungskosten sollte gesichert werden. Ein ausbildungsförderndes Darlehen ist zu ermöglichen.

Finanzierung der Forschung

Die Freiheit der Forschung an Hochschulen, Universitäten und der Akademien verlangt, dass die Grundlagenforschung aus dem Staatshaushalt finanziert wird. Für projektgebundene.Forschungsvorhaben können Mittel aus dem Staatshaushalt zur Finanzierung beantragt werden. Die Entscheidung über die Finanzierung beruht auf Gutachten eines Expertengremiums. Auftragsgebundene Forschung wird durch die Auftraggeber finanziert.

Strukturfragen

Ministerium für Wissenschaft und Bildung

Zuordnung: - Allgemeinbildung,
- Berufsbildung,
- Fachschulbildung,
- Hochschulbildung einschließlich Forschung.

Ministerium für Forschung und Technologie

Zuordnung: - Forschungsstrategie,
- Forschungsförderung.

Medienpolitische Übereinkünfte

1. Baldige Verabschiedung einer Mediengesetzgebung mit folgenden Schwerpunkten:

- Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit;

- rechtliche Sicherung des öffentlich-rechtlichen Charakters von Hörfunk und Fernsehen;

- gesetzliche Grundlagen für die Zulassung privatwirtschaftlicher Anbieter;

- rechtliche Sicherung der inneren Medienfreiheit.

(Die Arbeit eines von der Volkskammer zu berufenen Medienkontrollrates wird bis zur neuen Mediengesetzgebung fortgesetzt.)

2. In einem gesetzlichen Vorgriff auf einen späteren Staatsvertrag sollte eine Gebührenregelung für Hörfunk/Fernsehen schnellst möglichst getroffen werden, die die Gebührenhoheit des Rundfunks festlegt.

3. Schnellstmögliche Einführung eines dem bundesdeutschen Kartellrecht entsprechenden Rechts in den Bereich der Medien in der DDR.

Bildungspolitische Übereinkunft

Grundsätzliches

Der Staat hat Sorge dafür zu tragen, dass die Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder auf eine öffentliche Schule zu schicken. Privatschulen, konfessionelle Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sind bezüglich der Zuteilung staatlicher Mittel und der Anerkennung der Abschlüsse gleichberechtigt. Bei allen Zulassungen einschließlich Hochschulen sind Jungen und Mädchen völlig gleichberechtigt zu behandeln. An der zehnjährigen Schulpflicht ist grundsätzlich festzuhalten.

Jedes Kind soll bei entsprechender Begabung eine weiterführende, Schule bzw. Ausbildungsstufe besuchen können. Die Aufnahmekriterien sollen ausschließlich leistungsorientiert sein. Die Zulassung zu den Schulen darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig sein.

Behinderte Kinder sollen weitgehend in das normale Schulsystem integriert werden. Wo dies auf Grund des Grades. der Behinderung nicht möglich ist, sollen sie in Spezialschulen besonders gefördert werden.

Es sind Rechtsvorschriften zu schaffen, die die Schul- und Hochschulverfassung, die Berufs- und Weiterbildung sowie die Lehrerausbildung regeln.

Lehrinhalte

Die bisherige Stofffülle soll zugunsten kreativen Lernens verringert werden. Die Schüler sollen lernen, Kritikfähigkeit und Kreativität zu entwickeln. Wir gehen aus von der Gleichwertigkeit der verschiedenen Fächer. Das verlangt eine Ausgewogenheit von musisch-ästhetischer, ethischer, ökologischer usw. Bildung einerseits und naturwissenschaftlich-polytechnischer Bildung andererseits. Dabei legen wir besonderen Wert auf Durchsetzung des Prinzips der weltanschaulichen Bekenntnisneutralität der öffentlichen Schule. Vermittlung von Kenntnissen über Weltreligionen, philosophische Anschauungen und über Grundprinzipien, Institutionen und Praxis von Demokratie.

Strukturen

Die Pluralität der Schule soll sich ausdrücken in dein Nebeneinander der integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, gegliederter Schule und Schulen freier Trägerschaften. Berufsausbildung mit Abitur und Volkshochschulbildung sollen erhalten bleiben. Die Etablierung eines bestimmten Schultyps wird von der Entscheidung der Bürger, insbesondere der Eltern, bestimmt.

Die wechselseitige Durchlässigkeit der Schultypen ist zu sichern. Niedrige Klassefrequenzen sind zu erhalten bzw. anzustreben. Entsprechend dem Bedarf - bei gleichseitiger Aufwertung von Eltern und Familienerziehung - sollen Ganztagsschulen, Schulspeisung, Horte, Kindergärten, Krippen, Feriengestaltung und Freizeiteinrichtungen für Schüler erhalten und ausgebaut werden. Staatliche, konfessionelle und private Einrichtungen der Kinder- und Schülerbetreuung existieren gleichberechtigt.

Freie Berufswahl ist ein Grundrecht. Staat und Wirtschaft tragen gemeinsame Verantwortung für die berufliche Bildung. Näheres muss durch ein Rahmengesetz für berufliche Bildung geregelt werden.

Das Bildungswesen muss neue Formen und Programme für berufliche Umschulung und Weiterbildung entwickeln und anbieten.

Demokratisierung

Es ist eine demokratische Schulverfassung einzurichten (mit Festlegung der Rechte der Lehrer, Eltern und Schülern).

Die seit Oktober 1989 eingestellten Lehrer und Erzieher, die hauptamtliche Mitarbeiter des MfS gewesen sind, sollen auf ihre fachliche Qualifikation überprüft und gegebenenfalls aus dem Schuldienst wieder entlassen werden. Dafür erforderliche gesetzliche Regelungen bzw. Anordnungen sind dringlichst zu erlassen.

B. Ressort- und Ministerliste

1. Ministerpräsident
Lothar de Maizière (CDU)

2. Minister im Amt des Ministerpräsidenten
Klaus Reichenbach (CDU)

3. Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister für Inne Angelegenheiten
Dr. Peter-Michael Diestel (DSU)

4. Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Markus Meckel (SPD)

5. Minister für regionale und kommunale Angelegenheiten
Dr. Manfred Preiß (LDP)

6. Minister für Wirtschaft
Dr. Gerhard Pohl (CDU)

7. Minister für Finanzen
Dr. Walter Romberg (SPD)

8. Minister für Handel und Touristik
Sybille Heider (SPD)

9. Minister der Justiz
Prof. Dr. Kurt Wünsche (LDP)

10. Minister für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft
Dr. Peter Pollack (parteilos/SPD)

11. Minister für Arbeit und Soziales
Dr. Regine Hildebrandt (SPD)

12. Minister für Abrüstung und Verteidigung
Rainer Eppelmann (DA)

13. Minister für Jugend und Sport
Cordula Schubert (CDU)

14. Minister für Familie und Frauen
StR Dr. Christa Schmidt (CDU)

15. Minister für Gesundheitswesen
Prof. Dr. Jürgen Kleditzsch(CDU)

16. Minister für Verkehr
Horst Gibtner (CDU)

17. Minister für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit
Prof. Dr. Karl-Hermann Steinberg (CDU)

18. Minister für Post- und Fernmeldewesen
Dr. Emil Schnell (SPD)

19. Minister für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft
Dr. Axel Vieweger (FDP)

20. Minister für Forschung und Technologie
Prof. Dr. Frank Terpe (SPD)

21. Minister für Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Hans-Joachim Meyer (parteilos/CDU)

22. Minister für Kultur
Herbert Schirmer (CDU)

23. Minister für Medienpolitik
Dr. Gottfried Müller (CDU)

24. Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Hans-Wilhelm Ebeling (DSU)

Regierungssprecher
Matthias Gehler (CDU)

Schlussbemerkung

Zwischen den Koalitionspartnern besteht Einigkeit dahingehend, dass in allen angesprochenen Lebensbereichen die Führungspositionen unter dem Gesichtspunkt der Geeignetheit unabhängig von der Parteizugehörigkeit zu entscheiden sind.

Bestehende und bis zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme getroffene Personalentscheidungen sind bei Bedarf nach rechtsstaatlichen Kriterien zu überprüfen.

Bei begründetem Verdacht ungerechtfertigter Bereicherung sind die Vermögensverhältnisse von ehemaligen Funktionären in Wirtschaft, Staat und Partei zu überprüfen.

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