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Aufenthaltsgenehmigung für Westberliner

Durchgeführte Prozesse und Feststellungen der Kontrollorgane der Deutschen Demokratischen Republik haben ergeben, dass die bestehende Freizügigkeit zum Betreten der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (das demokratische Berlin) durch Westberliner Bürger vom Westberliner Senat und bestimmten Agenten- und Spionageorganisationen zur Stör- und Wühltätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik missbraucht wurde. Diese ungesetzlichen Handlungen dienten u. a. dem Einschmuggeln von Westberliner Personalausweisen zur Fortsetzung des organisierten Menschenhandels und erleichterten Schiebern und Spekulanten das Handwerk.

Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik beschloss zur Verhinderung dieser ungesetzlichen Handlungen erforderliche Maßnahmen. In Durchführung des Beschlusses des Ministerrates wird mit Wirkung vom 23. August 1961, 00,01 Uhr folgendes angeordnet:

1. Westberliner Bürgern ist das Betreten der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (das demokratische Berlin) nur mit einer Aufenthaltsgenehmigung gestattet.

Betreten und Rückkehr haben über den auf der Aufenthaltsgenehmigung festgelegten Kontrollpunkt zu erfolgen.

2. Anträge zum Besuch der Hauptstadt und der Bezirke der Deutschen Demokratischen Republik können unter Angabe der Besuchsgründe in zwei Zweigstellen des Deutschen Reisebüros der Deutschen Demokratischen Republik in Westberlin gestellt werden. Nach Bearbeitung und Entscheidung dieser Anträge durch das Präsidium der Volkspolizei werden die Genehmigungen durch die entsprechenden Stellen des Deutschen Reisebüros der Deutschen Demokratischen Republik ausgegeben.

3. Bürger der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (das demokratische Berlin) können einen Antrag für einen Aufenthalt Westberliner Verwandter im demokratischen Berlin unter Angabe der Gründe bei den Volkspolizei-Inspektionen der Stadtbezirke Stellen.

Die Anträge werden vom Präsidium der Volkspolizei Berlin bearbeitet und entschieden. Die Aufenthaltsgenehmigungen werden von den zwei Zweigstellen des Deutschen Reisebüros der Deutschen Demokratischen Republik in Westberlin ausgegeben.

4. Für die Aufenthaltsgenehmigung werden Gebühren, erhoben:

a) zum Besuch der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (das demokratische Berlin) 1.- DM West

b) zum Besuch der Deutschen Demokratischen Republik außerhalb ihrer Hauptstadt in der bisherigen Höhe.

Berlin, den 22. August 1961

M a r o n
Minister des Innern


Neues Deutschland, Mi. 23.08.1961, Jahrgang 16, Ausgabe 232