5. Februar

Wirtschaftsfragen sind in Berlin bei der 11. Sitzung des Zentralen Runden Tisches das beherrschende Thema.

Prof. Karl Grünheid, Leiter des Wirtschaftskomitees des Ministerrates, informiert darüber, dass das Produktionsniveau dieses Jahres etwa dem von 1985 gleichkommen werde.

Prof. Luft, Vizepremier der DDR, plädiert u. a. für einen Volksentscheid über die deutsche Einheit, der Währungsfragen einschließen könnte. Sie könne sich eine Teilkonvertierung zum Wechselkurs 1:1 oder 1:2 vorstellen. Als Lastenausgleich wäre eine Soforthilfe seitens der BRD bis zu 15 Milliarden DM erforderlich.

Vor Behandlung der Wirtschaftsproblematik nimmt der Runde Tisch den Bericht des Dreierkomitees zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit entgegen und berät über Probleme des Parteien- beziehungsweise Wahlgesetzes.

Des weiteren stimmt der Runde Tisch entgegen dem Antrag des Neuen Forum für den Wahltermin 18. März. Ferner, so wird beschlossen, verzichten die Teilnehmer des Runden Tisches bei allen öffentlichen Wahlveranstaltungen auf Gastredner aus der BRD und Westberlin.

Der Runde Tisch beschließt am Abend, weiteren Parteien und Gruppierungen den Beobachterstatus einzuräumen. Neue Parteien sollen die Möglichkeit haben, ihr Programm in zehn Minuten darzulegen.

Auf Vorschlag von Premier Modrow werden Persönlichkeiten von acht neuen Parteien und Vereinigungen von der Volkskammer in das Kabinett gewählt, die gemeinsam mit den bereits tätigen Ministern eine Regierung der Nationalen Verantwortung bilden. Als zusätzliche Minister ohne Geschäftsbereich werden von den Abgeordneten bestätigt: Tatjana Böhm (Unabhängiger Frauenverband), Rainer Eppelmann (Demokratischer Aufbruch), Sebastian Pflugbeil (Neues Forum), Matthias Platzeck (Grüne Partei), Gerd Poppe (Initiative Frieden und Menschenrechte), Dr. Walter Romberg (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), Klaus Schlüter (Grüne Liga), Dr. Wolfgang Ullmann (Demokratie Jetzt). Damit sind nun insgesamt 13 Parteien und Gruppierungen in der Regierungsverantwortung.

Die Volkskammerabgeordneten erklären die Tätigkeit der Republikaner auf dem Territorium der DDR für unzulässig und fassen einen Beschluss, der bis zum Inkrafttreten eines Mediengesetzes die Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit sichern soll. Darin ist das Verbot jeglicher Zensur festgeschrieben.
(BZ, 6.2.1990)

Das Bildungsministerium leitet in Abstimmung mit dem Finanzministerium Schritte zur finanziellen Sicherung der Betreuung und Versorgung der in Heimen der Jugendhilfe lebenden Kinder und jugendlichen ein.

Die drei konservativen Parteien Demokratischer Aufbruch, Deutsche Soziale Union und die CDU der DDR einigen sich in Westberlin darauf, als "Allianz für Deutschland" zu den Volkskammerwahlen anzutreten. Ziel der Allianz ist es, durch einen hohen Wahlerfolg die Bildung einer Regierung zu ermöglichen. Im Wahlkampf wird jedoch jede Partei ihre eigenen Kandidaten aufstellen. An dem Gespräch der DDR-Parteien nimmt auch Bundeskanzler Kohl in seiner Eigenschaft als CDU-Vorsitzender teil.
(BZ, 6.2.1990)

Die Bundesregierung hat den Vorschlag von DDR-Vizepremier Christa Luft auf Zahlung eines Lastenausgleichs in Höhe von 10 bis 15 Milliarden DM an die DDR umgehend abgelehnt. Frau Luft hatte diesen Vorschlag am Runden Tisch vorgelegt. Lastenausgleich, so erklärt der stellvertretende Regierungssprecher Dieter Vogel vor der Bundespressekonferenz in Bonn, klinge allzusehr nach Vergangenheitsbewältigung. Das sei nicht das Ziel der Bundesregierung, da es mehr um Zukunftsausgaben gehe. Für einen Lastenausgleich an die DDR gebe es keine Veranlassung.
(BZ, 6.2.1990)

Bischof Dr. Gottfried Forck teilt in einem Schreiben bezüglich der Aufnahme des Ehepaares Honecker im Pfarrhaus von Pastor Holmer, dem Leiter der Hoffnungstaler Anstalten in Lobetal, u. a. mit:

"Mit diesem Schreiben will ich versuchen, Ihnen Gründe für die Entscheidung der Kirchenleitung in Berlin-Brandenburg darzulegen.

Die Bitte, Erich Honecker und seine Frau in ein Heim der Kirche aufzunehmen, ist viermal an mich herangetragen worden: Zuerst durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Vogel, dann durch den Rat des Bezirkes Frankfurt/Oder, danach durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten, Herrn de Maizière, und schließlich durch Prof. Dr. Vogel und Dr. Mehnert (aus dem Büro des Ministerpräsidenten). Immer wieder habe ich darauf hingewiesen, dass die Unterbringung von Herrn Honecker Aufgabe des Staates und der SED sei. Die Kirche könne dagegen nur aus Barmherzigkeit die Unterbringung von Herrn Honecker übernehmen, wenn Staat und Partei aus zwingenden Gründen dazu nicht in der Lage wären.

Im vierten Gespräch ist gegenüber Konsistorialpräsident Stolpe, Pastor Braune und mir erklärt worden, die Regierung habe sich um eine Wohnung für Herrn Honecker gemüht, könne aber an keiner Stelle eine Sicherheit gegen etwaige Lynchjustiz bieten; darum müsse sie die Bitte um Aufnahme des Ehepaares Honecker in eine kirchliche Einrichtung erneuern.

Im Nachgang zu diesem Gespräch hat Pastor Braune in meinem Auftrag mit dem Ehepaar Honecker in der Charitè gesprochen. Beide haben ihm gegenüber betont, daß sie um Aufnahme in ein kirchliches Heim bäten, weil sie nur dort sich einigermaßen sicher fühlen könnten. Pastor Braune hat daraufhin mit Pastor Holmer (Lobetal) telephonisch Verbindung aufgenommen und von ihm erfahren, dass er und seine Frau bereit wären, das Ehepaar Honecker in die Gästezimmer ihres Pfarrhauses aufzunehmen. Es brauche also kein Heimplatz für das Ehepaar Honecker bereitgestellt zu werden.

Danach hat die Kirchenleitung mehrheitlich entschieden, dass sie der Aufnahme des Ehepaares Honecker in das Pfarrhaus des Lobetaler Anstaltsleiters zustimmt.

Damit habe ich Ihnen den Sachverhalt geschildert. 1) Die Kirche hat also nicht von sich aus einen Platz für das Ehepaar Honecker angeboten, sondern ist viermal vom Staat darum gebeten worden. 2) Herr Honecker befindet sich in Lobetal nicht in einem Asyl, das ihn der strafrechtlichen Verfolgung entzieht. 3) Das Ehepaar Honecker nimmt keinem der Antragsteller einen Heimplatz weg.

Lassen Sie mich dieser Darstellung noch hinzufügen: Entscheidend war für uns in der Kirchenleitung, dass wir die von Christus erwirkte Vergebung der Sünden allen Menschen zu bezeugen haben. Von dieser Vergebung ist nach dem Neuen Testament niemand ausgeschlossen. Es ging uns also nicht darum, nachträglich die Schuld von Herrn Honecker herunterzuspielen, wohl aber darum, die noch viel größere Vergebungsbereitschaft Gottes zu bezeugen. Insofern war es mir eine Ermutigung, dass manche, die in der Vergangenheit wirklich Schweres von unserer Staatsführung erdulden mussten (Berufsbehinderung und Gefängnis), die Aufnahme von Honecker durch die Kirche gutgeheißen haben.

Bitte bedenken Sie unter dieser Voraussetzung noch einmal Ihren Protest. (...)"

Aus: Sabine und Zeno Zimmerling, Neue Chronik DDR, 4./5. Folge, 1. Auflage, Verlag Tribüne Berlin GmbH 1990, ISBN 3-7303-0604-9

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