Das Präsidium schlägt jetzt der Fraktion vor, de Maizière für das Amt des DDR-Ministerpräsidenten. aufzustellen.
Gegenüber der SPD erneuert de Maizière das Angebot einer gemeinsamen Regierungskoalition.Die Volkskammerwahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Das erklärt Petra Bläss, Vorsitzende der Wahlkommission, vor Journalisten.
Nach Auszählung der im Ausland abgegebenen Stimmen ergeben sich geringfügige Veränderungen gegenüber der in der Wahlnacht bekanntgegebenen vorläufigen Mandatsverteilung. So büsste die Alternative Jugendliste ihren bis dahin einzigen Sitz ein. Die CDU musste ebenfalls ein Mandat wieder streichen. Jeweils ein Mandat hinzu erhielten dagegen die SPD und die PDS. An den grundsätzlichen Proportionen, auf deren Grundlage derzeit Koalitionsverhandlungen laufen, ändert sich nichts.Von insgesamt 12 426 443 Wahlberechtigten beteiligten sich 11 604 418 Wähler. Das endgültige Gesamtergebnis weist 63 263 ungültige gegenüber 11 541 155 gültigen Stimmen aus.
(BZ, 22.3.1990)
Ein eindeutiges Ja zur Suche nach einstigen Spitzeln in den eigenen Reihen kam nur von Bündnis 90 und den Liberaldemokraten. Die SPD will in der Volkskammer einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss bilden. Die CDU stellt sich hinter den Generalstaatsanwalt. Sie ist außerdem der Meinung, dass die Gefahr bestehe, eine solche Überprüfung führe zu einer Eskalation des Misstrauens.
(BZ, 24./25.3.1990)
Der Unabhängige Frauenverband, zur Wahl mit der Grünen Partei in einer Liste vereint, trennt sich von seinem Bündnispartner. Der Grund: Die Grünen weigerten sich, drei der insgesamt acht errungenen Volkskammersitze an die Frauen abzutreten. Vor dem 18. März war vereinbart worden, die Wahllisten und damit auch die Mandate zu zwei Dritteln mit der Grünen Partei und zu einem Drittel mit dem Frauenverband zu besetzen. Da die ersten und auch die meisten zweiten Listenplätze von den Grünen belegt worden waren und das Wahlergebnis für das Bündnis mit 1,96 Prozent ausfiel, hätten die Grünen formal juristisch Anspruch auf sämtliche Sitze.
(BZ, 24./25.3.1990)
Im Wald von Fünfeichen (Bezirk Neubrandenburg) wird ein erstes Massengrab mit Tausenden Leichen entdeckt. Nähere Untersuchungen ergeben, dass es sich bei den Gräbern nicht um vom NS-Terrorregime angelegte handelt, sondern es Gräber sind, die zu Internierungslagern des NKWD - der damaligen sowjetischen Geheimpolizei - gehörten. Dieses Lager bei Fünfeichen bestand seit April 1945. Die Direktive 38 des Alliierten Kontrollrates legalisierte solche Lager. Personen, die für die jeweilige Besatzungsmacht ein Sicherheitsrisiko darstellten, konnten somit isoliert werden. Die Zahl der in den zahlreichen stalinistischen Lagern Umgekommenen wird in westdeutschen Publikationen auf 65 000 geschätzt.
(BZ, 24./25.3.1990)