Forderungen
der Betriebsgewerkschaftsorganisation des VEB Plastmaschinenwerk Schwerin an den außerordentlichen FDGB-Kongress und an den Zentralvorstand der IG Metall
- Wir sind gegen Aufstellung von Kandidaten durch den FDGB für alle Volksvertretungen.
- Wir fordern Offenlegung der Finanzen des FDGB vom Bundesvorstand bis zu den Kreisvorständen herab und Bekanntgabe des bisherigen Verwendungszweckes. Dazu gehört auch die Bekanntgabe der bisherigen personellen Stärke und ihr Verantwortungsbereich der hauptamtlichen Mitarbeiter auf allen Ebenen.- Wir fordern vom Sonderkongress des FDGB eine eindeutige Richtlinie für die weitere finanzpolitische Arbeit in den Betrieben und Festlegungen für die zukünftige Beitragskassierung mittels Abrechnung. In diesem Zusammenhang fordern wir eine Finanzautonomie der IG Metall.
- Wir fordern vom Sonderkongress eine Abrechnung und Offenlegung der bisherigen Arbeit des alten Bundesvorstandes, eine eindeutige Schuldzuweisung und eine Erklärung der ehemaligen Funktionäre über den Anteil ihrer Schuld, über ihren angerichteten ökonomischen und ideellen Schaden sowie eine Entschuldigung bei den Mitgliedern.- Wir fordern eine grundlegende Neubewertung der unterschiedlichen Tätigkeiten in Maschinenbaubetrieben und, im Metallgewerbe und Herstellung richtiger Relationen der Entlohnung der einzelnen Beschäftigungsgruppen untereinander, das heißt zwischen ungelernten Arbeitskräften, Facharbeitern, hochspezialisierten Facharbeitern, Meistern, Ingenieuren und leitenden Mitarbeitern.
- Wir fordern gleiche Besteuerung aller Beschäftigten der IG Metall ab 1. 6. 1990. Wir fordern einen Beschluss durch den Sonderkongress, zur Tarifautonomie der IG Metall.- Wir fordern die Herausnehme der SV aus dem Verantwortungsbereich des FDGB. Die Probleme des Arbeitsschutzes müssen unter der Kontrolle der Gewerkschaft verbleiben.
- Die 40-Stunden-Arbeitswoche ist entsprechend der ökonomischen Situation eines jeden Betriebes differenziert, sofort, jedoch spätestens bis 31.12.1991 überall einzuführen.- Wir stehen zum Prinzip: "Ein Betrieb - eine Gewerkschaft".
Wir fordern das Inkrafttreten von einem Gewerkschaftsgesetz und eines Betriebsverfassungsgesetzes bis 30. 4.1990. Im zwischenzeitlichen gesetzlosen Vakuum müssen in den Betrieben starke Interessenvertretungen gegenüber der Betriebsleitung gebildet werden.
Dies können Gewerkschaftsräte oder vorläufige Betriebsräte unter gewerkschaftlicher Führung sein.
- Das Streikrecht muss in der Verfassung verankert werden. Die Modalitäten zur Wahrnehmung des Streikrechtes sind in den Satzungen der jeweiligen IG/Gewerkschaft zu verankern.
- Wir fordern konkrete gesetzliche Regelungen, zum Schutz und zur Unterstützung der durch Rationalisierung und Umstrukturierung freigesetzten Arbeitskräfte. Dazu hat die IG Metall zu fordern und zu unterstützen, dass durch geeignete Umschulungsprogramme kurzfristig eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess realisiert wird.- Wir fordern gleiches Rentenrecht für alle durch Überarbeitung der derzeitig bestehenden Rentenregelungen bis 30. 9. 1990.
- Auf dem Sonderkongress sind eindeutige Aussagen zu gewerkschaftlichen Schulung und Weiterbildungsmaßnahmen zu treffen.aus: PMS Blickpunkt, 1/90, 22.01.1990, Jahrgang 16
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