Satzungsentwurf einer unabhängigen Gewerkschaftsbewegung (UGB)
Wie am 20. 12. in unserer Versammlung beschlossen, stellen wir den ENTWURF einer SATZUNG zur Diskussion, den ca. 15 Kollegen erarbeitet haben. Weil sich so ein Papier schlecht "auf Zuruf" überarbeiten läßt, bitten wir, Vorschläge, Kritik usw. schriftlich abzugeben oder an H., (...) zu senden. [der Name wurde gekürzt, die Anschrift wurde weggelassen]I.
Diese Satzung stellt die Grundlage einer UNABHÄNGIGEN GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG (UGB) dar. Mit ihrem Namen soll hervorgehoben werden, daß es sich um einen Prozeß gewerkschaftlicher Neuformierung handelt, der von den Werktätigen in den Betrieben und Einrichtungen begonnen und zu jeder Zeit auch getragen werden muß.II.
Die unabhängige Gewerkschaftsbewegung vereint in sich alle Basis Gruppen, Betriebskomitees, Komitees auf territorialer Ebene und solche, die aus funktionalen oder inhaltlichen Zusammenhängen entstehen sowie das Nationalkomitee.Die Gruppen und Gremien handeln nach den folgenden GRUNDSÄTZEN:
- Ihre gesamte Arbeit ist nur den eigenen Prinzipien und damit ausschließlich den Interessen derjenigen verpflichtet, die von der Lenkung und Leitung gesellschaftlicher Prozesse ausgeschlossen sind.- Die Interessen der Mehrheit des Volkes stehen in einem objektiven Gegensatz zu denen von Personen und Gruppen, die die Wirtschaft und den Staat leiten, solange diese Leitung nicht durch die Werktätigen selbst ausgeübt wird.
- Die Ausrichtung der Wirtschaft auf maximale Gewinne steht der Persönlichkeitsentwicklung der Werktätigen, der dazu nötigen kürzeren Arbeitszeit, besserer Entlohnung und sozialer Sicherheit entgegen.- Ein höherer Anteil am gesellschaftlichen Gesamtprodukt wird den Werktätigen nicht freiwillig überlassen, sie müssen sich bessere Arbeits? und Lebensbedingungen erkämpfen.
- Die gegenwärtige Entwicklung zu einer europäischen Wirtschaftseinheit liegt im Interesse des Kapitals. Die Solidarität mit allen Arbeitenden Europas und der ganzen Welt ist daher oberstes Prinzip und muß mit aller Kraft vorangebracht werden.- Der Zusammenhalt zwischen den Mitgliedern der unabhängigen Gewerkschaftsbewegung, besonders die Solidarität mit den sozial Schwächeren, stellt unsere eigentliche Stärke dar. Nur mit vereinter Kraft haben wir Staat und Unternehmern etwas entgegenzusetzen.
- Zugleich muß eine unabhängige Gewerkschaftsbewegung stets die Möglichkeit bieten, die Vielfalt und Verschiedenheit der Interessen ihrer Mitglieder zur Geltung zu bringen.- Der organisatorische Aufbau erfolgt nach dem Prinzip, keinen Funktionärsapparat zu installieren, sondern eine lebendige Struktur zu schaffen, die von den Mitgliedern selbst getragen wird.
Die in der unabhängigen Gewerkschaftsbewegung vereinten Werktätigen stellen sich folgende ZIELE:
- Sie streben eine Gesellschaft an, in der die Produktion in erster Linie der Befriedigung und Weiterentwicklung der Bedürfnisse aller daran beteiligten dient.- Die Mitbestimmung der Werktätigen darüber, wie, was und warum produziert wird, muß auf allen Ebenen erkämpf werden. Ohne die Zustimmung der Gewerkschaftsmitglieder dürfen politische und wirtschaftliche Maßnahmen, die entscheidend in ihr Leben eingreifen, nicht in Kraft treten.
- Die gesellschaftliche, vor allem die wirtschaftliche Entwicklung darf nicht zu Lasten der Werktätigen gehen, d.h. Verschlechterungen, aber auch ausbleibende Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen müssen verhindert werden.IV.
MITGLIED der unabhängigen Gewerkschaftsbewegung kann nur werden, wer deren Grundsätze und Ziele vertritt.Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kann unabhängig von Weltanschauung, Religion, Nationalität, Staatszugehörigkeit, Alter und Geschlecht von Personen erworben werden, die im Wirkungsbereich der UGB arbeiten.
Personen, die wirtschafts- und staatsleitende Funktionen ausüben, können nicht Mitglied werden. Die Basiskomitees in Betrieben und Einrichtungen entscheiden die Mitgliedschaft auf dieser Grundlage. Im Zweifelsfalle ist eine Einigung auf überbetrieblicher Ebene anzustreben.
Sonstige Personen, die einer der UGB wesensfremden oder verfassungsfeindlichen Organisation angehören oder solchen Tätigkeiten nachgehen, können ebenfalls nicht Mitglied werden.
Bei zeitweiligen Unterbrechungen bzw. Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß kann ruhende Mitgliedschaft vereinbart werden.
AUFBAU UND STRUKTUR der unabhängigen Gewerkschaftsbewegung sich auf Basisgruppen in Betrieben und Einrichtungen, deren sämtlich gewählte Vertreter in diesen verankert bleiben und damit nicht als hauptamtliche Funktionäre tätig sind.
BASISGRUPPEN sollten überschaubar und effektiv arbeitsfähig sein. Sie könne sowohl dem Produktionszusammenhang bzw. der Abteilungsstruktur folgen als auch einen berufspezifische Charakter tragen. Über Größe und betriebliche Struktur entscheiden die Mitglieder selbst.
Die Basisgruppen bestimmen den jeweiligen Gegebenheiten entsprechende Modalitäten, nach denen sie ÜBERBETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETER aus ihren Reihen z.B. auf territorialer Ebene zur lokalen Interessenvertretung wählen. Diese Gremien können auf Kreis- und/oder Bezirksebene, Stadt- bzw. Stadtteilebene usw. je nach praktischem Bedarf und in Anpassung an die sich vollziehenden bzw. zu erwartenden Veränderungen gegründet werden. Basisgruppen, die nach berufsspezifischen Kriterien gegründet wurden, können sich auf gleicher Weise überbetrieblich organisieren.
Den Kreis-, Bezirks- bzw. berufsspezifischen Komitees steht ein ausschließlich technischer Apparat zur Verfügung, der von der Gewerkschaft finanziert wird (etwa ab 10.000 zu vertretende Mitglieder). Die Komitees können die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen und stellen technische Mitarbeiter für Gewerkschaftsbüros ein, die inhaltliche und organisatorische Voraussetzungen für die Arbeit schaffen, jedoch keine Entscheidungskompetenz besitzen. Sie sind Angestellte der Gewerkschaft.
Die überbetrieblichen Komitees vertreten die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder auf der jeweiligen territorialen Ebene. Sie nehmen hier Einfluß auf Strukturveränderungen, Verkehr, Umweltfragen, Investitionen usw. Sofern auf den entsprechenden territorialen Ebenen Tarifverhandlungen stattfinden, haben sie diese mit den betreffenden wirtschaftsleitenden Organen zu führen. Die überbetrieblichen Komitees können ständige oder zeitweilige Ausschüsse zur Erledigung bestimmter Aufgaben bilden. Sie sind verpflichtet, die arbeitsrechtliche Vertretung der Gewerkschaftsmitglieder abzusichern.
Diese Komitees treten nach Bedarf zusammen. Ihre Mitglieder werden dazu sowie für entsprechende die Vorbereitung darauf sowie für andere wichtige Tätigkeiten in der Gewerkschaft von der Arbeit freigestellt. Über Art und Umfang dieser Freistellung entscheiden die entsendenden Basisgruppen, denen ihre Delegierten rechenschaftspflichtig sind.
VI.
Jedes Gewerkschaftsmitglied ist berechtigt, sich auf allen Ebenen zur WAHL zu stellen, Kandidaten vorzuschlagen und an allen Wahlen teilzunehmen. Wahlen erfolgen aller zwei Jahre direkt und geheim. Als gewählt gilt ein Kandidat, der die absolute Mehrheit der Wähler erhält. Wird dies nicht erreicht, ist eine Stichwahl der beiden aussichtsreichsten Kandidaten nötig, in der die einfache Mehrheit ausreicht. Die Vertreter der Bezirkskomitees legen auf einer gemeinsamen Tagung den Schlüssel für die Wahl des Nationalkomitees fest, dessen Mitglieder in dem Bezirk, der sie aufstellt, gewählt werden.VII.
Um ihre Unabhängigkeit zu wahren, soll die UGB ihre FINANZIELLEN MITTEL selbst aufbringen. Die dazu erforderliche Beitragshöhe liegt bei zwei Prozent des Nettogehaltes der Mitglieder.