| Runder Tisch 11. Sitzung 5. Februar 1990 |
Vorlage Nr. 11/25 |
| Herstellung der demokratischen Kontrolle über die staatliche Wirtschaft durch Bildung von Betriebsräten | |||||||
| 1. | Als erster Schritt sind zur Zierstellung der demokratischen Kontrolle über die staatliche Wirtschaft umgehend in allen staatlichen Betrieben und wirtschaftlichen Einrichtungen Betriebsräte zu wählen sowie auf Kombinatsebene Gesamtbetriebsräte aus Vertretern der Betriebsräte zu bilden.
Die Anzahl der Betriebsratmitglieder soll den jeweiligen Erfordernissen hinsichtlich der Größe und Struktur der Einrichtungen entsprechen. Betriebsräte sind als Vertreter der Gesamtbelegschaft zu bilden.Aufgabe der Betriebsräte sind:
Hieraus ergibt sich jedoch keim Legitimierung der staatlichen Leitung für Entscheidungen oder vertragliche Vereinbarungen zur weiteren Entwicklung. |
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| 2. | Die Betriebsräte sind berechtigt, von den staatlichen Leitungen entsprechende Vorlagen zu verlangen, durch Beauftragte Einsicht in alle betrieblichen Unterlagen, einschließlich der Buchungsbelege und Vertragsunterlagen zu nehmen und die Mitglieder der staatlichen Leitung gemeinsam oder einzeln zu befragen. | ||||||
| 3. | Bei erheblichen Unregelmäßigkeiten oder Mängeln in der Arbeit der staatlichen Leitung ist der Betriebsrat berechtigt, deren Ablösung zu verlangen.
In solchen Fällen ist eine geschäftsführende Leitung auf der Basis eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens unter Beteiligung eines Betriebsrates einzusetzen. | ||||||
| 4. | Es wird als notwendig angesehen, dass die demokratisch gewählte Volkskammer schnellstmöglich mit einem Betriebsverfassungsgesetzt die Aufgaben und Rechte der Betriebsräte umfassend regelt. |