Antrag des unhängigen Frauenverbandes der DDR an den Runden Tisch
Angesichts der desolaten politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Situation auf allen Ebenen hierzulande ist besonders die soziale Lage von Frauen gefährdet. Wir setzen uns ein für eine Wirtschaftspolitik, die gleichwertig eine effektive, ökologisch-soziale und eigenständige Entwicklung der DDR beinhaltet. Mit der Ausrichtung auf ein sozial-progressives und ökologisches Gesellschaftssystem wollen wir einen eigenen Beitrag zum europäischen Haus einbringen, der nicht auf Kosten der Länder der dritten Welt geht. In diesem Rahmen fordern wir für die Durchsetzung von Frauen- und Gesellschaftsinteressen die sofortige Umsetzung nachfolgender Maßnahmen:
1 .- die Überprüfung aller Gesetze, Maßnahmen, Verordnungen und deren Durchführung (i.f.: Gesetze usw.) im Hinblick auf ihre Konsequenzen bezüglich der ökonomischen und sozialen Lage der Frauen.
- die Gewährleistung der Rechtssicherheit von Frauen auf der Basis bislang gültiger Gesetze und Verordnungen, insbesondere des AGB´s.
- die Vorbereitung eines Staatssekretariats für Frauenfragen beim Ministerrat.
Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung sind der Gleichstellungsbeauftragten alle Gesetze usw., die bisher von der Übergangsregierung erlassen und sich im Prozeß der Erarbeitung befinden, vorzulegen. Sie besitzt das Recht zum Einspruch mit sofortiger Wirkung, wenn die individuelle und gesellschaftliche Entwicklung von Frauen in allen Lebens-, Ausbildungs- und Arbeitsbereichen eingeschränkt wird.
2.3.
Das Staatssekretariat tragt die Verantwortung für die Erarbeitung eines
Gleichstellungsgesetzes im Sinne einer aktiven Gleichstellungspolitik und deren
Realisierung. Vorausgesetzt wird, daß im Rahmen der Erarbeitung der neuen
Verfassung der DDR der Artikel 20, Abs. ("Mann und Frau sind
gleichberechtigt...") überarbeitet wird.
Es ist zu sichern, daß durch Arbeitskräfte-Umstrukturierungen, Freisetzung und Neueinstellung
- kein sozialer Abstieg von Frauen bewirkt wird bzw.
- die bestehenden Geschlechterproportionen (Quoten in Qualifikations- und
Einkommensgruppen, sowie in Leitungsstrukturen) nicht zuungunsten von Frauen verändert werden
Die mit dem existierenden AGB gegebene Rechtslage ist einzuhalten. In der gegenwärtigen Situation ergeben sich rechtsfreie Räume, die durch entsprechende Verordnungen und Maßnahmen im Sinne einer aktiven Gleichstellungspolitik als Übergangslösungen bis zur Erarbeitung eines neuen Arbeitsgesetzbuches ausgefüllt werden müssen.
5.6.
Im Rahmen betrieblicher Sozialpolitik sind Sozialpläne zu erarbeiten, die die beruflichen Aufstiegschancen, spezielle Qualifizierungsmaßnahmen und Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsprozeß konkret ausweisen und durchsetzen können.
8.
Jede Veränderung im System der Preise, Tarife, Subventionen, Zuwendungen muß:
b) der Zustimmung durch die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten.
dieser Antrag an den Runden Tisch der DDR wurde nie zur Beschlußfassung vorgelegt. Er bildete die Grundlage für ein Gespräch mit Modrow und für die folgenden Anträge an den Runden Tisch der Stadt Berlin. /red[1] gemeint ist der 6.5.1990, zu diesem Zeitpunkt war die Wahl der Volkskammer vorgesehen
[Antrag ohne Datum]
aus: gesammelte Flugschriften DDR `90, Heft 2, Januar 1990, Redaktion und inhaltliche Gestaltung: Aktive aus Ostberlin, Technische Gestaltung, Produktion und Vertrieb: ASTA TU Berlin