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Runder Tisch
6. Sitzung
8. Januar 1990
Vorlage Nr. 7

Der Runde Tisch möge beschließen:

Bestandeile dies Wahlgesetzes (für den 6. Mai 1990) sollen sein:

1.) Ein Wahlrecht, das Personal- aud Verhältniswahlrecht miteinander koppelt (Mischwahlrecht).

2.) Das Recht für Parteien, politische Vereinigungen und freie Wählergemeinschaften sowie für Betriebskollektive, Kandidaten aufzustellen.

3. ) Die Möglichkeit, Listenverbindungen einzugehen.

4.) Der Ausschluss jeglicher Prozentsperren oder -klauseln.

5.) Gewährleistung jederzeitiger Abwählbarkeit der Abgeordneten durch die Wählerversammlung.

Vereinigte Linke