Statut

des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands

I. Charakter und Ziele des DFD

Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) ist eine eigenständige politische Organisation. Sie ist parteienunabhängig. Der DFD wirkt dafür, daß die Mitglieder ihre politischen, sozialen, geistig-kulturellen und ökologischen sowie kommunal spezifischen Interessen selbst wahrnehmen.

Der DFD ist offen für alle, unabhängig von ihrer politischen Bindung und Weltanschauung, ihrem religiösen Bekenntnis, ihrer Nationalität und der Form sexueller Partnerschaft.

Im Sinne seiner Ziele bekennt sich der DFD zur Zusammenarbeit mit Frauen verschiedener Parteien und Organisationen. Gruppierungen und Initiativen, die auf der Grundlage der Verfassung arbeiten. Er geht Aktionsbündnisse zur Lösung gesellschaftlicher Aufgaben, zur Wahrung von Fraueninteressen und in anderen Fragen ein.

Der DFD erstrebt eine demokratische Gesellschaft, getragen von Humanismus, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Solidarität und Toleranz.

Er wirkt für Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebenssphären. Er tritt für soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit, für die Rechte der Kinder und ein friedliches Leben der Familien ein.

Ziel des DFD ist die volle Gleichstellung der Geschlechter, damit sich alle Frauen als Bürgerinnen. Werktätige und Mütter selbst verwirklichen und entwickeln können.

Der DFD tritt für eine staatliche Frauenpolitik ein, die hierfür die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen garantiert und die erforderlichen Bedingungen schafft. Er beteiligt sich mit eigenen Kandidatinnen an den Wahlen zu den Volksvertretungen, die auf Delegiertenkonferenzen bzw. Mitgliederversammlungen geheim gewählt werden.

Der DFD ist dem Frieden, der Förderung von Zusammenarbeit und Freundschaft der Völker, der Achtung ihres Selbstbestimmungsrechtes und ihrer Souveränität verpflichtet.

Er tritt für Abrüstung und Entspannung ein und sieht den Weg der deutschen Einigung als Teil der Entwicklung in einem gemeinsamen Haus Europas, in dem die Menschen in guter Nachbarschaft leben und die bestehenden Grenzen respektiert werden. Der DFD tritt für konsequenten Antifaschismus ein und wendet sich gegen Völkerhass, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit. Der DFD versteht sich, entsprechend seinen Zielen, als Teil der demokratischen Frauenbewegung der ganzen Welt und strebt ein enges Zusammenwirken mit unterschiedlichen Frauenorganisationen auf allen Kontinenten an. Er übt moralische und materielle Solidarität.

Der DFD ist aktives Mitglied der Internationalen Demokratischen Frauenföderation.

Der DFD knüpft an die humanistischen und antifaschistischen Traditionen der fortschrittlichen Frauenbewegung Deutschlands an und stützt sich auf den Einsatz, die Erfahrungen und Erfolge mehrerer Frauenorganisationen.

II. Mitgliedschaft

Mitglied des Demokratischen Frauenbundes kann werden

- wer das 16. Lebensjahr vollendet hat

- wer Programm und Statut der Organisation anerkennt und

- Mitgliedsbeiträge entrichtet.

Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch die Beitrittserklärung.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Streichung.

Jedes Mitglied kann

- an Versammlungen und anderen Zusammenkünften der Organisation teilnehmen und sie mitgestalten

- Anträge stellen, in Kommissionen und Arbeitsgruppen mitwirken, Entscheidungen mit vorbereiten und treffen

- gemäß den Zielen und Aufgaben des DFD für Funktionen in der Organisation kandidieren

- sich mit Vorschlägen und Anregungen zur Verbesserung der Arbeit an alle Vorstände und deren Mitglieder wenden, ihre Prüfung fordern sowie Kritik an ihrer Arbeit üben.

III. Aufbau der Organisation und innerorganisatorische Demokratie

Der DFD gliedert sich nach dem Territorialprinzip, basisdemokratisch in Gruppen.

Die Vorstände des DFD werden geheim, mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Wahlfunktionen werden in der Regel mehrere Wahlperioden auf einer Ebene ausgeübt (maximal 10 Jahre).

Jeder Vorstand ist auf der Grundlage der Ziele und Aufgaben der Organisation und des Statuts für die Arbeit in seinem Wirkungsbereich verantwortlich.

Er ist berechtigt, von der Basis initiierte Beschlüsse zu fassen und ist gegenüber den Mitgliedern rechenschaftspflichtig.

Die Vorstände beraten und entscheiden alle Probleme der Arbeit kollektiv. Sie bearbeiten sorgfältig alle an sie gerichteten Anträge, Vorschläge, Kritiken und Beschwerden.

Die Vorstände können sich, in ihrer Arbeit auf ständige und zeitweilige Kommissionen, Arbeitsgruppen sowie Experten stützen.

Jeder Vorstand hat das Recht, die Abberufung und Berufung einzelner Mitglieder vorzunehmen.

Gruppen des DFD

- Die Gruppen sind die wichtigsten Organisationseinheiten des DFD. Sie bestehen in städtischen Wohngebieten und Dörfern. Entsprechend ihren Interessen und den territorialen Gegebenheiten entscheiden die Mitglieder selbständig und frei über die Tätigkeit und Struktur ihrer Gruppe.

- Die Mitgliederversammlung der Gruppe ist ihr höchstes Organ und sollte einmal im Jahr einberufen werden. Der Vorstand legt Rechenschaft über seine Arbeit und berät mit den Mitgliedern neue Vorhaben.
Alle zwei Jahre führt die Gruppe eine Wahlversammlung durch. Sie wählt den Gruppenvorstand, die Revisionskommission und die Delegierten zur nächsthöheren Delegiertenkonferenz. Die Abstimmung kann in geheimer Wahl erfolgen. Der Gruppenvorstand organisiert und kontrolliert die Arbeitsvorhaben, hält engen Kontakt zu den Mitgliedern und gewinnt sie für die Durchführung der Aufgaben. Die Gruppe hat das Recht auf Teilnahme an Beratungen des übergeordneten Vorstandes.

Kreis- und Bezirks- bzw. Landesorganisationen des DFD

Das höchste Organ der Kreis-, Bezirks- bzw. Landesorganisation ist die Delegiertenkonferenz. Sie findet alle zwei Jahre statt. Sie nimmt Berichte des Vorstandes und der Revisionskommission entgegen, bestätigt und beschließt weitere Aufgaben. Sie wählt den Vorstand, die Vorsitzende sowie die Revisionskommission und die Delegierten zur nächsthöheren Konferenz. Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz kann auf Antrag von mehr als einem Drittel der Mitglieder der Kreis-, Bezirks- bzw. Landesorganisationen des entsprechenden Vorstandes oder auf Beschluß des Bundesvorstandes einberufen werden.

Der Kreis-, Bezirks- bzw. Landesvorstand wählt aus seiner Mitte:

- den Geschäftsführenden Vorstand und beruft

- die Geschäftsführerin.

Der Geschäftsführende Vorstand leitet die Arbeit in der Zeit zwischen den Sitzungen des Kreis-, Bezirks- bzw. Landesvorstandes.

Seine Aufgabe ist es, den Gruppen und nachgeordneten Vorständen Unterstützung zu geben, den Erfahrungsaustausch zu organisieren sowie Finanzen und Vermögen der Kreis-, Bezirks- bzw. Landesorganisation zu verwalten.

Die Kreisvorstände entscheiden in Übereinstimmung mit den Gruppen über die Bildung von Ortsvorständen.

Der Bundeskongress und die Aufgaben des Bundesvorstandes

Das höchste Organ des DFD ist der Bundeskongress. Er findet mindestens alle vier Jahre statt.

Er nimmt den vom Bundesvorstand zu erstattenden Rechenschaftsbericht und den Bericht der Zentralen Revisionskommission entgegen und entscheidet über deren Bestätigung oder Ablehnung. Er beschließt das Statut und das Programm.

Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder der Organisation oder auf Initiative des Bundesvorstandes kann ein außerordentlicher Bundeskongress einberufen werden. Der Bundesvorstand ist berechtigt, zwischen den Kongressen außerordentliche Konferenzen einzuberufen.

Der Bundeskongress wählt

- den Bundesvorstand

- die Vorsitzende des DFD

- die Zentrale Revisionskommission

Der Bundesvorstand wählt aus seiner Mitte

- den Geschäftsführenden Vorstand und beruft

- die Geschäftsführerin.

Der Bundesvorstand leitet in der Zeit zwischen den Bundeskongressen die Organisation. Er organisiert und kontrolliert auf der Grundlage des Statuts die Verwirklichung des Programms. Für die Beratung der Aufgaben kann er zu seinen Tagungen Gäste einladen.

Der Geschäftsführende Vorstand ist das leitende und koordinierende operative Organ zwischen den Bundesvorstandssitzungen. Er ist dem Bundesvorstand rechenschaftspflichtig und wird von der Vorsitzenden bzw. Geschäftsführerin geleitet. Er verwaltet das Vermögen und die Finanzen der Organisation. Die Zeitung des DFD "Frauen-Initiative 90" untersteht dem Geschäftsführenden Vorstand.

Der Geschäftsführende Vorstand des Bundesvorstandes und die Geschäftsführenden Vorstände der Bezirks- bzw. Landesvorstände berufen hauptamtliche Mitarbeiter sowie eine Pressesprecherin. Die Pressesprecherin vertritt die Ziele und Aufgaben des DFD und die Beschlüsse ihrer Vorstände informierend gegenüber den Medien und in der Öffentlichkeit.

Die Revisionskommission

Auf allen Vorstandsebenen werden Revisionskommissionen als Organ demokratischer Kontrolle gewählt. Sie wachen über die Einhaltung des Statuts und kontrollieren die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel und die Nutzung des Eigentums der Organisation. Sie sind der Mitgliederversammlung, der Delegiertenkonferenz und dem Bundeskongress rechenschaftspflichtig.

Die Revisionskommissionen in den Kreis-, Bezirks- bzw. Landesorganisationen wählen

- die Vorsitzende und die Stellvertreterin

Die Zentrale Revisionskommission wählt

- die Vorsitzende, die Stellvertreterin und beruft

- die Geschäftsführerin.

Sitz und Vertretung des DFD

Der Sitz des DFD ist Berlin, DDR.

Der DFD ist eine juristische Person und verfügt über Organisationseigentum. Er wird im Rechtsverkehr durch die Vorsitzende bzw. Geschäftsführerin oder in deren Auftrag durch ein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes vertreten.

Der DFD kann sich durch Beschluss eines Bundeskongresses auflösen. Der Kongress legt gleichzeitig fest, dass das Vermögen einem gemeinnützigen Zweck zu übertragen ist und entscheidet über seine Verwendung.

IV. Finanzielle Mittel des DFD

Der DFD finanziert seine Tätigkeit aus den Beiträgen seiner Mitglieder, aus sonstigen Einnahmen und Zuwendungen, aus Spenden sowie aus Erlösen durch den Verkauf von organisationseigenem Material.

Die Organisation nimmt von Einzelpersonen, die sich mit ihr eng verbunden fühlen, Förderbeiträge entgegen.

Die Vorstände gewährleisten einen ordnungsgemäßen Nachweis aller finanziellen und materiellen Mittel, deren Abrechnung und jährliche Offenlegung vor den Mitgliedern erfolgt.

Jedes Mitglied des DFD unterstützt die Aufgaben der Organisation durch einen monatlichen Beitrag. Für die Beitragszahlung gilt:

- Die Aufnahmegebühr beträgt: 1,- M

- Die Mitglieder zahlen freiwillig zwischen -,25 und 10,- M

Zur Unterstützung der internationalen Arbeit kann jedes Mitglied jährlich einen Beitrag in Höhe von -,50 bis 3,- M leisten.

V. Symbol und Ehrungen des DFD

Die Farben des DFD sind blau/weiß. In seiner Fahne führt der DFD auf blauem Grund das Emblem in weiß.

Der Bundesvorstand verleiht

- eine Ehrenauszeichnung

- die Eintragung in das Ehrenbuch des Bundesvorstandes

- den Kunstpreis des DFD

Verdienstvolle Mitglieder der Organisation können durch Vorstände als Ehrenmitglied berufen werden.


Das Statut wurde auf dem außerordentlichen Bundeskongress des DFD am 3. März 1990 beschlossen.


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