Demokratie Jetzt

Programmaussagen

1. Für eine solidarische Gesellschaft und ihren demokratischen Rechtsstaat

1.1 Situation

Der Strukturwandel in unserem Lande verlangt eine Neubewertung gesellschaftsrelevanter Begriffe und Zusammenhänge sowie eine Hoffnung erzeugende Zukunftsorientierung. Demokratie wird der zentrale Begriff, der das Verhältnis von Gesellschaft und Staat bestimmt. Sie ist die Herrschaft von Menschen über Menschen, aber stets für Menschen.

1.2 Demokratischer Rechtsstaat

In einem demokratischen Gemeinwesen ist Staatsgewalt so organisiert, dass sie sich stets vom Willen des Volkes herleitet oder auf ihn zurückgeführt werden kann. Der einzelne Bürger, aber auch die gesamte Gesellschaft sind nicht Objekte, sondern Subjekte politischen Handelns. In einem demokratischen Rechtsstaat wird die Macht zum Wohle der Menschen rechenschaftspflichtig, zeitlich begrenzt und in mehrheitlichem Auftrag ausgeübt. Der Auftrag wird Volksvertretern in Wahlen erteilt. Diese indirekte (mittelbare oder repräsentative) Demokratie, auch "Zuschauerdemokratie" genannt, begrenzt die Beteiligung der Bürger auf die Stimmabgabe.

In einer reinen Parteiendemokratie ist darüber hinaus die politische Willensbildung weitgehend auf politische Parteien eingeschränkt. Der Bürger ist von konkreten Sachentscheidungen ausgeschlossen. Freiheit und Gleichheit des Einzelnen stehen dazu in einem beträchtlichen Spannungsverhältnis.

Mehr Demokratie wird möglich durch BÜRGERBEWEGUNGEN, in denen jeder mitarbeiten kann, ohne Mitglied einer Partei sein zu müssen. Bürgerbewegungen können parlamentarisch und außerparlamentarisch arbeiten. Sie bieten Möglichkeiten direkter Demokratie. Sie erlauben die Ablösung der Zuschauer durch eine Mitwirkungsdemokratie. Das beinhaltet eine stärkere Basisorientierung, z.B. öffentliche Entscheidungsvorbereitung mit möglicher Einflussnahme der Bürger, Befähigungsnachweise der Repräsentanten, Anhörung von Bürgerinitiativen sowie regionale oder landesweite Volksentscheide mit änderndem oder auch nur aufschiebendem Charakter. Zu denken ist auch an Mitbestimmung in Betrieben und Mitbeteiligung der Betriebsangehörigen an denselben.

1.3 Ziele

Unser Ziel ist ein demokratischer Rechtsstaat, der nicht nur in die üblichen drei Gewalten - Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung - geteilt ist, sondern durch eine vierte Gewalt - die demokratische Öffentlichkeit - kontrolliert und kritisch begleitet wird. Dieser Staat wird dem Schutz der Menschenrechte verpflichtet sein und auf der Grundlage einer zu erarbeitenden Verfassung durch eine zu bildende Verfassungsgerichtsbarkeit rechtsstaatlich kontrolliert werden. Öffentlichkeit, Bildung, Wissenschaft und Kultur sind als wesentliche Lebensäußerungen der Gesellschaft durch den Staat zu ermöglichen und zu fördern, werden aber von ihm nicht beeinflusst. Voraussetzungen sind:

- eine grundlegende Rechtsreform und eine einheitliche Verwaltungsgesetzgebung, die die Rechte des Bürgers stärken. Ebenso sind ein neues Wirtschafts und Arbeitsrecht sowie eine erweiterte Umweltgesetzgebung erforderlich;

- dass Volksbildung, Berufsausbildung und Hochschulwesen als wesentliche Bestandteile der Gesellschaft demokratisch reformiert werden. In ihnen müssen die Werte, Anliegen und Ziele der Gesellschaft zur Geltung kommen. Bildung wird allen gleichermaßen frei zugänglich;

- die freie Entfaltung von Wissenschaft, Kunst und Kultur bei Selbstverwaltung ihrer Institutionen, unabhängig von Machtinteressen. Sie dienen der Gesellschaft am besten, wenn sie aus eigenen Quellen schöpfen, international kooperieren, der Wahrheit und dem Leben verpflichtet sind;

- dass die Medien sich vorrangig in den Händen nicht kommerzieller Körperschaften öffentlichen Rechts befinden, damit sie zu Instrumenten freier und öffentlicher Meinungsäußerung werden. Alle auf dem Boden der Verfassung stehenden Gruppen müssen Zugang zu Presse, Funk und Fernsehen haben.

1.4 Schwerpunkte der Umgestaltung

Wir treten ein

- für die Gliederung der Republik in die fünf Länder Mecklenburg/Vorpommern, Brandenburg, Sachsen Anhalt, Thüringen und Sachsen mit eigener Verfassung, eigenem Parlament und eigener Regierung. Eine zu wählende Länderkammer nimmt am Gesetzgebungsprozess des ganzen Landes teil;

- für die Selbstverwaltung der Kommunen, Kreise und Länder. Auf höherer Ebene wird nur das entschieden, was auf unterer Ebene nicht gelöst werden kann;

- für eine politische Ethik, als deren Vertreterin sich unsere Bürgerbewegung versteht. Diese Ethik stellt dem ausschließlichen Diktat ökonomischer Sach und Strukturzwänge konkrete Vorstellungen einer solidarischen Gesellschaft gegenüber. Wir wollen aus den geschichtlichen Erfahrungen unseres Jahrhunderts lernen, weil nur so eine Wiederholung menschenverachtender totalitärer Herrschaftsformen verhindert werden kann;

- für eine mit den Menschen und der Natur solidarische Gesellschaft;

- für eine demokratische Kultur im Umgang der verschiedenen Träger politischen Handelns, der örtlichen Bürgerinitiativen, der Interessenverbände, der politischen Vereinigungen und Parteien untereinander;

- für den Respekt vor der Würde eines jeden Menschen und vor seinem Recht auf ein sinnerfülltes Leben, unabhängig von Krankheit, Behinderung, Alter, sozialem oder nationalem Status. Randgruppen werden integriert statt befürsorgt. Wir achten und schützen die nationale Eigenständigkeit der Sorben;

- für die freie und gleichberechtigte Entfaltung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft, gleichermaßen, gemeinsam und in gegenseitigem Einfluss ihrer speziellen Gaben und Fähigkeiten entsprechend;

- für die Anerkennung der Förderung und Begleitung der Kinder als eine der wichtigsten und schönsten Aufgaben der Gesellschaft. Eine neue Sozialgesetzgebung wird Eltern motivieren, sich dieser Aufgabe zu stellen. Wir stärken die Erziehungsrechte der Eltern und unterstützen die in der UNO-Deklaration genannten Rechte der Kinder.

2. Für eine sozial und ökologisch verpflichtete Marktwirtschaft

2.1 Grundsätze

Die zentral dirigierte Staatsplanwirtschaft hat versagt. Eine Wirtschaft frei und selbstverantwortlich handelnder produzierender Gemeinschaften kann nur eine Marktwirtschaft sein. Sie muss vom Gemeinsinn der Beteiligten getragen und durch den demokratischen Rechtsstaat dem Gemeinwohl verpflichtet werden.

2.2 Situation

Die Ausgangssituation der Wirtschaftsreform ist durch schwere Hypotheken belastet.

- Wir haben eine niedrige Akkumulationsrate; die einfache Reproduktion ist vielfach in Frage gestellt;

- veraltete, längst abgeschriebene Anlagen verursachen hohe Reparaturkosten, brauchen viel Energie und Material, schädigen die Umwelt, bringen hohe ökonomische Verluste;

- Mängel und Lücken in der Infrastruktur;

- Verfall unverzichtbarer Bausubstanz;

- disproportionale Entwicklung zugunsten sogenannter Schlüsseltechnologien;

- sinkende Exportrentabilität, hohe Auslandsverschuldung (20,6 Mrd. $);

- künstliches, irreales Preis- und Lohnsystem;

- verfehlte Kaderpolitik;

- anhaltender Ausreisestrom, Abwanderung von Fachkräften.

2.3 Übergang von der Staatsplanwirtschaft zur sozial und ökologisch orientierten Marktwirtschaft

Der Übergang muss zügig und entschlossen mit einer klaren Perspektive eingeleitet werden: baldiger Wirtschafts- und Währungsverbund mit der Bundesrepublik im Rahmen der europäischen Integration. Nur durch die Weckung einer hohen wirtschaftlichen Chancenerwartung kann der Kollaps durch Ausbluten vermieden werden. Inflation, Währungsschnitt und soziale Unsicherheit müssen umgangen werden.

Alle Eigentumsformen sollen gleichberechtigt miteinander in Wettbewerb treten. Hohe Gewinne sind erforderlich und möglich. Erforderlich sind sie wegen der hohen Kosten für soziale Sicherheit und Umweltschutz. Möglich sind sie, weil in der DDR gute Arbeit bei relativ geringen Löhnen geleistet wird. Es kommt sehr darauf an, diesen Standortvorteil für die Modernisierung der Industrie, die Rekonstruktion der Altstädte, die Verbesserung der Infrastruktur, ein gerechtes Sozialsystem und die Behebung von Umweltschäden zu nutzen und im Interesse einer gemeinschaftlichen Lebenskultur in einer solidarischen Gesellschaft nicht preiszugeben.

2.3.1 Rechtliche Schritte

- Betriebe und Vereinigungen von Betrieben müssen juristisch unabhängige und ökonomisch selbsthaftende Körperschaften werden;

- Muster von Betriebsverfassungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Eigentumsformen sollen auf der Grundlage eines Betriebsverfassungsgesetzes mit verschiedenen Graden der Mitbestimmung durch Betriebsräte, Wählbarkeit von Leitungsfunktionen, Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Beschäftigten, aber auch mit der Möglichkeit der Beteiligung durch fremdes und auswärtiges Kapital ausgearbeitet und den Beschäftigten der Betriebe zur Urabstimmung vorgelegt werden;

- soziale Sicherungen bei Arbeitslosigkeit und vielfältige Umschulungsangebote müssen geschaffen werden;

- unabhängige Gewerkschaften mit Streikrecht vertreten die Interessen der Werktätigen als Tarifpartner der Betriebs- bzw. Kombinatsleitungen;

- alle gewerbe und steuerrechtlichen sowie wirtschaftlichen Benachteiligungen von Handwerks- und Kleinbetrieben müssen beseitigt, die Neugründung privater Betriebe und Genossenschaften gefördert werden;

- wirtschaftliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für die Beteiligung ausländischer Unternehmen sind zu schaffen; in einer Neuordnung des Bankwesens sollen genossenschaftliche Geschäftsbanken neben öffentlich rechtliche Banken (Staatsbank und Landesbanken) treten;

- der Erwerb von Grund und Boden durch auswärtige Käufer oder deren Mittelsmänner sowie Bodenspekulationen sind durch ein neues Boden- und Nutzungsrecht zu verhindern.

2.3.2 Ökonomische Schritte

Zuerst müssen die Voraussetzungen für den Übergang zur Marktwirtschaft geschaffen werden:

- Abbau von Preissubventionen (evtl. mit Ausnahme von ökologisch wirksamen) durch differenzierte Umverteilung auf Löhne, Gehälter, Renten und Stipendien;

- Abbau des Kaufkraftüberhangs u.a. durch Erwerb von Wohnungseigentum, von Grundstücken, Einfamilienhäusern u.s.w., von Anteilen am Betriebsvermögen des eigenen Betriebes und durch baldige Erhöhung des Waren- und Dienstleistungsangebotes kleiner und mittlerer Betriebe;

- Aufhebung des staatlichen Außenhandelsmonopols;

- Selbständigkeit aller Wirtschaftseinheiten nach innen und außen mit Ausnahme der öffentlichen Dienste und der Energie- und Wasserversorgung;

- Aufnahme auswärtiger Kapitalbeteiligung durch Gründung von Gemeinschaftsunternehmen;

- Einstellung unrentabler Fertigungslinien, Ersatz durch Importe;

- Überprüfung der Kombinate und deren Abbau, sofern ihr Zusammenschluss nicht technologisch oder ökonomisch begründet ist.

Der Übergang zur Marktwirtschaft erfolgt durch die Freigabe der Preise und Handelsspanne einerseits und befristete Tarifverträge andererseits. Damit beginnt ein selbsttätiger Regelungsprozess, der auch die Währungsparität zur DM einschließt. Er führt zu einer rentablen Marktökonomie, die in einen Wirtschafts und Währungsverbund mit der BRD im Rahmen der europäischen Integration einmündet. Bei der Inanspruchnahme westlicher Kapitalbeteiligung muss darauf geachtet werden, dass dies nicht zum Verlust der Selbstbestimmung der betreffenden Betriebe führt. Das gilt u.a. für Regelungen zum Gewinntransfer. Der in der DDR erzielte Gewinn muss zu einem genügend großen Teil im Lande bleiben.

3. Für eine gesunde Umwelt und ein dauerhaftes Zusammenleben mit der Natur

3.1 Besserung durch eine neue Struktur-, Umwelt- und Energiepolitik

Grundvoraussetzung umweltpolitischen Handelns im demokratischen Staat ist die Offenlegung aller wichtigen Umweltdaten und der Verschmutzungs und Ressourcenprobleme. Die Strukturpolitik muss auf den Abbau umweltschädigender und den Aufbau umweltfreundlicher Produktionslinien mit möglichst geschlossenen Kreisläufen und möglichst geringen Deponiebildungen gerichtet sein. Die Entwicklung und Anwendung von Umweltschutztechnologien muss gefördert werden. Umfangreiche Sanierungsaufgaben müssen in Angriff genommen werden:

- Rekultivierung von Tagebauwüsten;

- Entgiftung von Böden;

- Wiederbelebung von Gewässern;

- Sanierung von Altlasten und Gesundung der Wälder.

Das größte Problem staatlicher Strukturpolitik ist die Energieversorgung, in der ein radikaler Wandel nach folgenden Prinzipien eintreten muss:

- an erster Stelle muss überall die Einsparung von Wärme- und Elektroenergie durch Modernisierung von Technologien in Industrie und Landwirtschaft stehen;

- überall muss nach der Nutzung von Abwärme zu Heizzwecken und nach Möglichkeiten zur Wärmedämmung gesucht werden;

- die Erforschung, Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Sonnenkollektoren mit Jahreswärmespeicher, Biogas, Windkraft, Sonnenzellen, geothermische Quellen) müssen in jeder Hinsicht intensiv gefördert werden;

- die Erzeugung von Elektroenergie in zentralen Großkraftwerken (Kohleverbrennung, Kernspaltung) darf nicht mehr gesteigert und muss langfristig reduziert werden;

- Kernenergie kann nicht auf lange Sicht Grundlage der Energieversorgung sein;

- die ökologisch begründete Energiepolitik wird durch steuerlich begründete Maßnahmen unterstützt (u.a. Steuerprogression für hohen Energieverbrauch, Steuererleichterung für Energiegewinnung aus ökologisch unbedenklichen Quellen).

Ein globaler Energieverbund kann Vorreiter sein bei der Lösung des Ost-West- und Nord-Süd-Konfliktes.

3.2 Die Ökologisierung der Ökonomie

Die Ökologisierung der Wirtschaft ist eine der größten Aufgaben der Gesellschaft. Diese Aufgabe muss durch die Gesetzgebung getragen werden.

- Strenge Grenzwerte für Schadstoffemissionen und -konzentrationen müssen festgelegt und ihre Einhaltung kontrolliert werden;

- staatliche und unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfungen und -kontrollen von Produktion und Produkten müssen eingerichtet werden;

- eine Umwelthaftpflicht für alle Verursacher muss eingeführt werden. Die Beweislast für die Schadlosigkeit der Produktion und der Produkte muss beim Produzenten liegen. Die Einführung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist zu erwägen;

- ein weiteres Instrument für die Steuern, z.B. Verbrauchssteuern auf umweltbelastende (z.B. Benzin) und gesundheitsschädliche (z.B. Tabak und Alkohol) Güter;

- Ökologische Grundsätze sind in Städtebau und Verkehrswesen einzubeziehen. Das trifft besonders menschenwürdigen Wohnungsbau und Einbeziehung der Stadtbegrünung bereits in die Planungsphase;

- beim Ausbau des Verkehrswesens sind Eisenbahn und Nahverkehrssysteme zu bevorzugen. Innenstadtbereiche müssen von motorisiertem Individualverkehr entlastet werden;

- die Umweltkosten müssen voll in die Produktionskosten (Produktion und Entsorgung) eingehen. Deshalb muss die "kostenlose" Entsorgung durch Verdünnung von Schadstoffen weitgehend gesetzlich unterbunden werden. Die Kosten der kommunalen Entsorgung schadstoffhaltiger Produkte müssen den Herstellern in Rechnung gestellt werden. Direkte Sache des Staates sind die Energie und Wasserpreise, die auch die Erschließungs-, Aufbereitungs- und Folgekosten enthalten und somit zum Sparen zwingen. Voraussetzung für reale Energie und Wasserpreise ist die objektive Messung des tatsächlichen Verbrauches.

3.3 Die Ökologisierung der Landwirtschaft

Ziel ist eine ökologisch begründete Struktur, die durch Schaffung staatlicher Rahmenbedingungen überhaupt erst möglich werden muss.

- Viel stärker als bisher müssen biologisch begründete Methoden im Anbau und in der Schädlingsbekämpfung eingeführt werden;

- das natürliche Gleichgewicht von Tierhaltung und Pflanzenproduktion muss wieder hergestellt werden, die zentralisierte Massentierhaltung schrittweise aufgegeben werden.

3.4 Wandlung des öffentlichen Bewusstseins und des gesellschaftlichen Verhaltens

Bei dieser besonderen Aufgabe unserer Bürgerbewegung geht es um

- das Bewusst machen lokaler und globaler Umweltprobleme für die Öffentlichkeit und die Mobilisierung der Bürger für den Schutz ihrer Umwelt;

- unseren Beitrag zur Lösung des Energieproblems durch Aufklärung und öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess;

- das Hinwirken auf einen Wandel der persönlichen und gesellschaftlichen Zielbestimmung und damit um die Weckung der Bereitschaft zu einem ökologischen Lebensstil, zu mehr Gemeinschaftlichkeit und zum achtungsvollen Umgang mit der Natur.

4. Deutschlandpolitische Orientierung

Die beiden deutschen Staaten und die innerdeutsche Grenze haben sich im Ergebnis des kalten Krieges gebildet und verfestigt. Mit dem Ende des kalten Krieges haben wir die Einheit des deutschen Volkes auf elementare Weise neu erfahren. Wir wollen gemeinsam mit allen reformwilligen Kräften in beiden deutschen Staaten eine neue politische Einheit gestalten, gegründet auf eine solidarische Gesellschaft. Diese neue Einheit sollte das Ergebnis eines Prozesses der gegenseitigen Annäherung und der politischen und sozialen Reformen in beiden deutschen Staaten sein. Ein solcher Prozess soll sich gewaltfrei, unter Respektierung bestehender Vertragswerke und internationaler Verpflichtungen, im Einvernehmen mit den alliierten Mächten und unter Mitwirkung aller europäischen Nachbarn vollziehen. Im Bewusstsein deutscher Schuld und in Verantwortung vor der Geschichte erklären wir unseren europäischen Nachbarn, dass für uns die Grenzen um Deutschland so, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg festgelegt wurden, unantastbar sind.

Wir sind der Überzeugung, dass die deutsche Frage nur mit der Unterstützung der europäischen Nachbarn und im Rahmen des KSZE-Prozesses gelöst werden kann. In besonderem Maße wollen wir uns dabei für ein Reformbündnis mit den osteuropäischen Staaten einsetzen. Wir wollen, dass der Prozess der deutschen Einigung mit deutlichen Abrüstungsschritten in beiden deutschen Staaten verbunden ist. Ein einheitliches Deutschland kann nur ein entmilitarisiertes Deutschland sein. Auf dem Wege zur neuen politischen Einheit der Deutschen sind praktische Schritte, wie sie in unserem Drei Stufen Plan der nationalen Einigung vorgeschlagen werden, denkbar und wünschenswert. Sie sollen unser politisches Handeln bestimmen und können zur wirtschaftlichen, kulturellen und infrastrukturellen Annäherung und Einigung beitragen und das Zusammenleben der Deutschen erleichtern. Dabei müssen beide deutschen Staaten von ihrer Eigenständigkeit ausgehen, gleichberechtigt sein, dem Gemeinwohl verpflichtet bleiben und soziale und ökologische Belange beachten. Der Drei Stufen Plan der nationalen Einigung vom 14. Dezember 1989 ist Bestandteil dieses Programms.

5. Für ein gemeinsames Europa - außenpolitische Orientierung

Eine neue Außenpolitik der DDR muss der Versuchung widerstehen, sich einseitig auf die deutsche Frage zu konzentrieren. Sie wird eine eigene Rolle in und für Europa und Deutschland nur spielen können, wenn sie die wirtschafts- und sicherheitspolitischen Interessen ihrer Nachbarn im Osten angemessen berücksichtigt. Aus der europäischen Mittellage und der Last unserer Geschichte ergibt sich eine besondere Friedensverantwortung der Deutschen, die das außenpolitische Handeln bestimmen muss. Die Lösung unserer nationalen Frage ist mit der Überwindung der Teilung Europas eng verbunden.

Der Widerstand der osteuropäischen Völker gegen den ihnen aufgezwungenen Stalinismus hat die kommunistischen Despotien weitgehend entmachtet. Dieser Widerstand hat die Völker große Opfer gekostet. Deshalb ist der Wandel in unseren Ländern in seinem Kern ein Befreiungs und Emanzipationsprozess. Die Demokratisierung der Gesellschaften im Innern verlangt nach einer außenpolitischen Entsprechung. Die Neuordnung der Beziehungen zwischen Staaten muss die Neugestaltung der Beziehungen zwischen den Völkern und Gesellschaften zum Ziel haben. Der KSZE-Protzes ist das wirksamste Instrument zur Förderung von Stabilität und Kooperation in Europa.

Der Prozess der Demokratisierung in Osteuropa hat die Konfrontation politisch und militärisch weitgehend aufgehoben. Das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Ost und West kann aber zu einer neuen Destabilisierung in Europa führen. Ein Scheitern der Reformpolitik in Osteuropa würde also nicht nur die Völker Osteuropas in eine aussichtslose Lage bringen, mit allen Unberechenbarkeiten, sondern auch die wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung in Ost- und Westeuropa hemmen. Die Idee eines gemeinsamen Europas der Völker wäre für lange Zeit verloren, die ökologischen Probleme und der Nord Süd Konflikt würden verstärkt auf Europa und die ganze Welt zurückwirken.

Eine neue Außenpolitik der DDR muss sich dem Ziel eines freien, demokratischen und sozial gerechten Europa verpflichtet wissen, welches seine intellektuellen, politischen und ökonomischen Potenzen in den Dienst der Lösung der globalen Menschheitsprobleme stellt.

Nach Jahrzehnten der Abgrenzung und der machtpolitischen Instrumentalisierung durch die Interessen einer Partei muss eine neue Außenpolitik nunmehr internationale Kooperation und Verständigung auf allen Ebenen und in allen Bereichen fördern.

Im einzelnen heißt das:

1. Die demokratischen Reformen in Osteuropa und die Wahrung der Souveränität dieser Staaten müssen im Interesse des Selbstbestimmungsrechtes der Völker und in unserem internationalen Interesse außenpolitisch gesichert werden.

2. Die destabilisierenden Wirkungen der Entwicklung in Osteuropa sind durch politische Sicherheitsgarantien dieser Staaten untereinander und gegenüber der Sowjetunion so lange zu kompensieren, bis ein System der kollektiven Sicherheit in Europa geschaffen ist.

3. Die Abrüstung in Ost und West und die weitgehende Entmilitarisierung der beiden deutschen Staaten müssen energisch vorangetrieben werden. Es ist auf die baldige Auflösung der beiden Blöcke hinzuwirken mit dem Ziel, diese in ein europäisches Sicherheitssystem zu überführen.

4. Gegenüber der EG muss gemeinsam mit der Bundesrepublik darauf hingewirkt werden, dass für alle europäischen Länder ein gleichberechtigter Zugang zur EG ermöglicht wird.

5. Alle gesellschaftlichen Initiativen zur Verständigung und Begegnung der Menschen müssen tatkräftig gefördert werden. Hierin findet das Selbstverständnis unserer Bürgerbewegung seinen besonderen politischen Ausdruck.

6. Für ein weltweites Miteinander

Die Überlebenschancen der demokratischen Umgestaltung in unserem Lande sind abhängig von dem gleichzeitigen Aufbau einer gerechten Welt und Wirtschaftsordnung. Das allein ermöglicht Frieden. Wir sind uns der globalen Krise der Menschheit bewusst, die wesentlich durch Hunger, Armut und Umweltkatastrophen in den Ländern der 2/3-Welt geprägt ist. Auch unser Lebensanspruch beruht auf dem ungerechten Weltwirtschaftssystem, das die Armen immer ärmer und die Reichen reicher macht. Wir sind durch die notwendige Wirtschaftsreform in der DDR auf Hilfen besonders aus der Bundesrepublik angewiesen. Dadurch werden den Ländern der 2/3-Welt weniger Hilfen zuteil. Deshalb muss die demokratische Erneuerung unseres Landes die Pflicht zur solidarischen Partnerschaft mit armen Ländern mit einschließen.

Wir treten dafür ein, dass die DDR und die BRD sich verpflichten, ihre gemeinsam wachsende Wirtschaftskraft auch in den Dienst solcher Partnerschaft zu stellen. Die deutsche und europäische Einigung werden die Abrüstung wesentlich voranbringen. Wir setzen uns dafür ein, dass die dadurch frei werdenden Mittel in vollem Umfang für partnerschaftliche Hilfe an Länder der 2/3-Welt verwendet werden. Für das Regierungsprogramm nach freien Wahlen fordern wir:

- dass wir die Schulden erlassen, die arme Länder der 2/3-Welt bei uns haben;

- dass wir zu den Ländern, deren Arbeitskräfte bei uns tätig sind, partnerschaftliche Wirtschaftsbeziehungen unterhalten;

- dass die Ausarbeitung einer Ausländergesetzgebung einschließlich eines Asylrechtes erfolgt, die ein solidarisches Miteinander ermöglicht;

- dass ein Ministerium für solidarische Zusammenarbeit gebildet wird mit einem Staatssekretariat für Ausländerpolitik;

- dass sozialer Friedensdienst auch in Ländern der 2/3-Welt ableistbar ist;

- dass die Probleme von Armut und Ungerechtigkeit in der Welt Bestandteil des öffentlichen Bewusstseins und besonders der Bildung sind;

- dass Achtung, Aufgeschlossenheit und Toleranz gegenüber Ausländern und Menschen anderer Hautfarbe Erziehungsprinzipien sind.

Präambel

Die Bürgerbewegung Demokratie Jetzt lehnt ab, die beiden deutschen Staaten durch Wiedervereinigung in Form des Anschlusses der DDR an die Bundesrepublik zusammenzuführen. Das Gleiche gilt gegenüber jedem Versuch, diese Einheit sofort zu realisieren oder zu erzwingen. Die Einheit der beiden deutschen Staaten kann nur das Ergebnis eines politischen Prozesses sein, in den alle Verantwortlichen und Betroffenen einzubeziehen sind.

Erste Stufe

- Durchführung grundlegender politischer und gesellschaftlicher Reformen in der DDR im Reformbündnis;

- ökonomische und ökologische Konsolidierung der DDR unter Mithilfe der Bundesrepublik Deutschland und der anderen europäischen Länder durch Einführung einer rechtsstaatlich an das Gemeinwohl gebundenen Marktwirtschaft;

- Durchführung freier Wahlen und Aufbau eines demokratischen parlamentarischen Systems in der DDR;

- Erarbeitung einer neuen Verfassung der DDR, in der auch die Einheit der Nation und das Ziel der staatlichen Einheit der Deutschen verankert ist; Verabschiedung durch einen Volksentscheid;

- Wiederherstellung der Länderstruktur und weitgehende Dezentralisierung; Reduzierung der Zentralgewalt;

- Einleitung von sozialen und gesellschaftspolitischen Reformen in der Bundesrepublik Deutschland, die zu mehr sozialer Gerechtigkeit, zur deutlichen Dämpfung der Arbeitslosigkeit und zu mehr Umweltverträglichkeit in Produktion und Konsumtion führen;

- weitere Dezentralisierung und Stärkung der Länderstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland;

- Beginn eines deutsch deutschen Abrüstungsprozesses im Rahmen der Bündnisse;

- Einberufung einer Deutschen Nationalversammlung aus BürgerInnen beider deutscher Staaten zur Annäherung und demokratischen Willensbildung in der nationalen Frage.

Zweite Stufe

- Ausbau des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik durch einen Nationalvertrag;

- Zusammenschluss zu einem Staatenbund;

- Beteiligung der europäischen Völker am deutschen Einigungsprozess im Rahmen der KSZE;

- ruhende Mitgliedschaft in Warschauer Pakt und NATO, Fortsetzung der Entmilitarisierung unter gesamteuropäischer Beteiligung und Reduzierung des alliierten Militärpotentials;

- Schaffung eines Entwicklungsfonds aus den durch Abrüstung eingesparten Mitteln, Stützung wirtschaftlich benachteiligter Länder und Beihilfe zur ökologischen Rekonstruktion besonders belasteter Regionen aus diesem Fond;

- erste Schritte zur Herstellung der wirtschafts-, steuer- und finanzpolitischen Einheit;

- Vorbereitung eines deutsch deutschen Volksentscheids zur Frage der staatlichen Einheit.

Dritte Stufe

- Abschluss der Entmilitarisierung des Rückzugs der Alliierten Mächte;

- Verabschiedung eines KSZE-Vertragswerkes, das für alle europäischen Staaten den Charakter eines endgültigen Friedensvertrages hat (Europäischer Friedensvertrag);

- Volksentscheid über die politische Einheit in einem Bund Deutscher Länder;

- Schaffung einer einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft;

- international bindende Verpflichtung zur vollen Realisierung einer umweltschützenden Produktionsweise.


[Die Programmaussagen wurden auf dem 1. Landesvertretertreffen, welches vom 19.-21.01.1990 in Berlin statt fand, beschlossen. Der Drei-Stufenplan zur deutschen Einheit stammt vom 14.12.1989]

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