Delegierte gewählt ?

Eigenartige Auswahl zum FDGB-Kongress

Wir sprechen dem FDGB-Kongress das Recht ab, im Namen seiner Mitglieder zu tagen, zu verhandeln und Beschlüsse zu fassen. Im Wahlmodus (siehe TRIBÜNE 1.15.1989) wird festgelegt, dass die Delegierten "in geheimer Wahl gewählt" werden.

Versorgungstransporte Berlin: Ohne Wahl mit Hilfe einer Unterschriftensammlung wird der AGL-Vorsitzende Delegierter.

Kabelwerk Oberspree: Unter dem Druck der BGL wird die Kandidatur eines SPD-Gewerkschafters zurückgenommen.

Berliner Aufzug- und Fahrtreppenbau: Die Delegiertenwahl findet ohne 50-Prozent-Wahlbeteiligung statt.

Kombinat Stadtwirtschaft: Die BGL setzt ein Mitglied aus der Leitung ohne Wahl ein.

Akademie der Wissenschaften: An mehreren Instituten erfolgt keine Wahl.

Dienstleistungsbetrieb Berlin: Der Kreisvorstand bestimmt die Delegierten.

Einzige Konsequenz muss daher Selbstauflösung des gesamten FDGB einschließlich der IG/Gew sein, um den Weg für die Neuorganisation wirklicher Interessenvertretungen von unten nach oben zu ermöglichen.

Initiative für Unabhängige Gewerkschaften

aus: Berliner Zeitung, Nr. 29, 03./04.02.1990, 46. Jahrgang


Gegendarstellung

Die von der IUG aufgestellte Behauptung: "Kabelwerk Oberspree:
Unter dem Druck der BGL wird die Kandidatur eines SPD-Gewerkschafters zurückgenommen" ist falsch!

Richtig ist: Ich wurde von der Gewerkschaftsgruppe des Drahtfabriklabors als Gegenkandidat zu Koll. P(...) für die Wahl zum FDGB-Kongressdelegierten aufgestellt. Zu dieser Wahl wurde eine Vertrauensleutevollversammlung einberufen. In geheimer Wahl erhielt Koll. P(...) 105 Stimmen, und ich erhielt 48 Stimmen, 20 Stimmen waren ungültig. Vor, während und nach dieser Wahl ist auf mich keinerlei Druck ausgeübt worden.

A(...) B(...)

aus: Berliner Zeitung, Nr. 35, 10./11.02.1990, 46. Jahrgang