"Wirtschafts- und Währungsunion"

Der Zehn-Punkte-Plan der Arbeitsgruppe "Währungspolitik und Konvertibilität"

DOKUMENTATION

1. Das klare Ziel ist die Währungs- und Wirtschaftsunion zwischen den beiden deutschen Staaten bis Ende 1992. Die D-Mark wird dann zur gemeinsamen deutschen Währung.

2. Als Zwischenstufe ist die Mark der DDR noch 1990 nahezu vollständig konvertibel zu machen.

3. Erste Voraussetzung für marktwirtschaftliche Preisbildung und Konvertibilität ist es, den Geldüberhang in der DDR sinnvoll zu binden und damit eine Anpassungsinflation zu verhindern. Dabei sollten die Regierungen beider deutscher Staaten eine gemeinsame Garantie abgeben, dass diese gebundenen Vermögen nicht abgewertet werden, weder durch eine Abwertung von Spareinlagen noch durch eine größere Anpassungsinflation, die den Realwert mindern würde.

4. Zweite Voraussetzung ist eine unabhängige Zentralbank, die darauf verpflichtet ist, die Geldwertstabilität nach innen und außen zu sichern, und der es gesetzlich verboten ist, ein Defizit im Staatshaushalt oder ein Defizit von Betrieben zu finanzieren.

5. Es ist sofort eine zweistufige Preisreform für handelbare Güter sowie eine Einkommensreform durchzuführen, wobei die Preise für handelbare Güter zunächst den weltmarktüblichen Relationen anzunähern und dann freizugeben sind. Bei nicht handelbaren Gütern und Leistungen des Grundbedarfs einschließlich der Mieten sind die Subventionen schrittweise und sozial abgefedert abzubauen.

6. Diese Preisreform ist mit der Einführung der Konvertibilität zu verknüpfen, wobei sich die Konvertibilität mindestens auf drei Kernbereiche erstrecken sollte:

- Handel mit Gütern und Dienstleistungen,

- alle Transaktionen, die in Verbindung mit dem Kapitalzufluss von außerhalb der DDR stehen, einschließlich des Gewinntransfers und des Kapitalrückflusses,

- Tourismus der DDR-Bürger.

7. Zum Schutze nicht wettbewerbsfähiger Sektoren können zeitlich begrenzt Zölle eingeführt werden.

8. Bei der Konvertibilität soll der Wechselkurs nicht frei den Marktkräften überlassen werden. Die Bundesrepublik muss zur Kursstützung beitragen.

9. Zur Stärkung der Wirtschaftskraft und des Wertes der Währung ist

- Gewerbefreiheit zu gewähren, eingeschränkt höchstens durch eine ökologische Gewerbeaufsicht,

- der freie Kapitalzufluss von außerhalb der DDR zuzulassen,

- eine Steuerreform durchzuführen.

10. Gleichzeitig mit dem Reformprogramm ist ein System der sozialen Sicherung anzubieten, das marktwirtschaftlichen Standards genügt. Soziale Härten der Preisfreigabe und des Subventionsabbaus sind durch ein garantiertes Mindesteinkommen und eine Rentenerhöhung abzufedern. Die Bundesrepublik und die EG werden eindringlich gebeten, beim Aufbau des sozialen Sicherungsnetzes, zum Beispiel der Arbeitslosenversicherung, mit einem kräftigen Einschuss zum Grundkapital solcher Sicherungssysteme zu helfen.

aus: taz, 30.01.1990