Statut

Sitz Berlin

Grundsätze

§ 1 Das NEUE FORUM ist eine unabhängige politische Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die Demokratie in allen Lebensbereichen durchsetzen wollen. Seine Mitglieder bauen auf Gewaltlosigkeit, auf Vernunft und die Kraft der Argumente.

§ 2 Das Ziel des NEUEN FORUM ist die Gestaltung einer der Würde des Menschen verpflichteten Gesellschaft, die Frieden, soziale Gerechtigkeit und die Bewahrung unserer Umwelt als ihre höchsten Güter begreift. Ein demokratischer Rechtsstaat und eine demokratisch kontrollierte Wirtschaft müssen diesen Zielen dienen.

§ 3 Das NEUE FORUM arbeitet auf der Grundlage der Basisdemokratie. Meinungsäußerungen und politische Willensbildung vollziehen sich in einem demokratischen Prozess von unten nach oben.

§ 4 Die Mitglieder des NEUEN FORUM organisieren und fordern Bürgerinitiativen. Das NEUE FORUM bekennt sich zur politischen Verantwortung und ist bereit, politische Mandate auf allen Ebenen zu übernehmen.

§ 5 Das NEUE FORUM sucht die Zusammenarbeit mit Organisationen und Gruppierungen in der DDR und in anderen Ländern, die gleichen Ziele verfolgen. Es tritt gegen Ausländerfeindlichkeit, Neofaschismus, Stalinismus, Gewaltverherrlichung und Militarismus auf.

Mitgliedschaft

§ 6 Mitglied des NEUEN FORUM kann werden, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Zielstellung von Programm und Statut anerkennt. Jedes Mitglied hat das Recht auf Information und ist gehalten, sich für die Ziele des NEUEN FORUM einzusetzen. Ausländische Bürgerinnen und Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, können Mitglied des NEUEN FORUM werden. Jugendliche können ein eigenes Jugendforum bilden. Die Aufnahme erfolgt in der Basisgruppe und erlangt ihre Wirksamkeit auf der regionalen Ebene durch eine schriftliche Beitrittserklärung.

§ 7 Die Mitgliedschaft erlischt

a) mit der schriftlichen Austrittserklärung,

b) bei einem Rückstand des Beitrags von sechs Monaten,

c) durch Ausschluss,

d) durch Tod.

Der Ausschluss ist nur bei Verstoß gegen das Statut möglich. Auf schriftlichen Antrag beschließt das Regionalforum mit Zwei-Drittel-Mehrheit den Ausschluss. Gegen den Ausschluss kann Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingelegt werden.

Aufbau

§ 8 Das NEUE FORUM ist nach dem Territorialprinzip organisiert. Es untergliedert sich in Basisgruppen, Regionalorganisationen, Landesorganisationen und die Republikorganisation.

§ 9 Die Basisgruppe ist die kleinste Einheit, sie konstituiert sich auf lokaler Ebene oder als thematisch arbeitende Gruppe. Sie kann in allen Lebensbereichen wirksam werden und sollte sich der Struktur des NEUEN FORUM entsprechend zu Fachforen zusammenschließen.

§ 10 Die Regionalorganisation vereinigt Basisgruppen in der Regel auf Kreisebene bzw. in den Großstädten auf Stadtbezirksebene.

§ 11 Die Landesorganisation vereinigt die Regionalorganisationen in den einzelnen Ländern.

§ 12 Die Republikorganisation vereinigt alle Regionalorganisationen.

Funktionen

§ 13 Jede Ebene wählt ihre Sprecherinnen und Sprecher. Sie bilden den Sprecherrat. Die Anzahl der Sprecherinnen und Sprecher sollte ungerade sein. Die Wahl erfolgt in den Foren.

§ 14 Das Regionalforum, die Vollversammlung, ist das beschließende Gremium der Regionalorganisation. Der vom Regionalforum gewählte Sprecherrat koordiniert die Arbeit der verschiedenen Basisgruppen, ruft das Regionalforum ein und vertritt die Regionalorganisation in der Öffentlichkeit.

§ 15 Das Landesforum ist die Versammlung von jeweils zwei Delegierten der zugehörigen Regionalorganisationen. Es tagt mindestens einmal jährlich bzw. wenn fünf Regionalorganisationen dies fordern. Es wählt seinen Landessprecherrat, der mindestens vierteljährlich zusammentritt. Der Landessprecherrat beruft das Landesforum ein und vertritt die Landesorganisation in der Öffentlichkeit.

§ 16 Das Republikforum ist die Versammlung der von den Regionalforen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Es tagt mindestens jährlich oder wenn 20 Regionalforen dies fordern. Es wählt den Republiksprecherrat (15-25 Personen) und den Arbeitsausschuss. Der Republiksprecherrat tagt wöchentlich und kann Beschlüsse fassen. Er ist dem Republikforum rechenschaftspflichtig. Der Republiksprecherrat beruft das Republikforum ein und vertritt das NEUE FORUM in der Öffentlichkeit. Der Arbeitsausschuss vertritt das NEUE FORUM der DDR als ständige Einrichtung Er ist dem Republikforum und dem Republiksprecherrat verantwortlich. Alle vier Jahre findet ein erweitertes Republikforum statt, das sich mit programmatischen Fragen beschäftigt.

§ 17 Auf regionaler Ebene können, auf Landes- und Republikebene müssen Geschäftsstellen tätig sein. Die Geschäftsstellen organisieren die Öffentlichkeitsarbeit und nehmen die Verwaltungsarbeit wahr. Die Leiterinnen und Leiter der Geschäftsstellen sind dem jeweiligen Sprecherrat rechenschaftspflichtig.

§ 18 Zur Schlichtung von Streitfällen wird eine Schlichtungsstelle bei der Republikorganisation eingerichtet. Ihre Mitglieder werden durch das Republikforum benannt.

WAHLEN

§ 19 Alle Foren wählen ihre Sprecherinnen und Sprecher in geheimer, auf Wunsch offener Wahl. Als Kandidatin bzw. Kandidat wird aufgestellt, wer mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Stimmen erhält. Für jede Wahlfunktion sind mindestens zwei Kandidaten zu benennen. Das NEUE FORUM strebt die Besetzung von Funktionen durch Frauen in einem paritätischen Verhältnis an. Das passive Wahlrecht gilt ab vollendetem 18. Lebensjahr. Die Funktion einer Sprecherin oder eines Sprechers ist nur zweimal in Folge zu vergeben, Ausnahme bei Zwei-Drittel-Mehrheit.

§ 20 Alle Sprecherinnen und Sprecher sind ihrem Forum rechenschaftspflichtig. Die Wahlperiode auf Basis- und Regionalebene beträgt zwei Jahre, auf der Landes- und Republikebene vier Jahre. Bei Rücktritt oder Abberufung kann eine sofortige Nachwahl durchgeführt werden. Die Abberufung eines Sprechers oder einer Sprecherin erfolgt, wenn zehn Prozent des delegierenden Forums dies fordern und das Forum mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Abberufung zustimmt. Mitglieder des NEUEN FORUM können Doppelfunktionen im NEUEN FORUM und als Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträger innehaben.

§ 21 Mandate des NEUEN FORUM in Volksvertretungen und in Wahlfunktionen können nur von Mitgliedern wahrgenommen werden, die keiner Partei angehören. Die Wahl der Kandidaten für diese Ämter erfolgt gemäß § 19.

Finanzen

§ 22 Das NEUE FORUM finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens und betragen 1 %. Mitglieder ohne festes Einkommen (Lehrlinge, Studenten usw.) zahlen 1,- M monatlich. Die Zahlung erfolgt monatlich, quartalsweise oder jährlich jeweils im ersten Drittel des Zahlungszeitraumes. Sach- und Geldspenden dürfen nicht an politische Bedingungen geknüpft werden. Über Verbleib und Verwendung ist Nachweis zu führen.

§ 23 Die Aufteilung der Finanzmittel erfolgt in der Regionalebene unter Berücksichtigung territorialer Gegebenheiten und der Aufgabenteilung. Bei großer räumlicher Differenzierung können deshalb bis zu 50 Prozent der Beiträge in den Basisgruppen verbleiben. Allgemein gilt:

Der Modus kann jährlich neu geregelt werden.

§ 24 Über die Verwendung der finanziellen Mittel entscheiden die Foren und die Sprecherinnen und Sprecher der jeweiligen Ebene. Die Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben erfolgt durch die Buchführung. Sie muss jederzeit gewährleistet sein. Unterschriften, Kontrollen und Revisionen werden durch die Kassenordnung festgelegt. Die Rechenschaftslegung erfolgt jährlich auf den jeweiligen Ebenen. Über den Gesamthaushalt ist zu informieren.

Auflösung

§ 25 Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Statuts erfolgt durch die Zwei-Drittel-Mehrheit des Republikforums. Bei Auflösung des NEUEN FORUM wird das Gesamtvermögen karitativen Organisationen zur Verfügung gestellt.

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