Schluss mit Rätselraten über Räte!

Aufruf der Initiative "Lehrlingsrätebund" zur Gründung von Interessenvertretungen

Lehrer, Lehrmeister und staatliche Leiter entscheiden ohne uns über uns. Dagegen müssen wir uns wehren! Mit einer von allen Lehrlingen gewählten Lehrlingsvertretung treten wir der staatlichen Leitung organisiert gegenüber, der wir einzeln unterstellt sind.

Wir fordern:

- dass Lehrlinge, die wie Facharbeiter arbeiten, weil die Arbeitskräfte im Betrieb fehlen, dafür auch Facharbeiterlohn erhalten;

- dass Lehrlinge, die es wollen, endlich im eigenen oder in anderen Betrieben, z. B. Handel, Gesundheitswesen, zeitweilig gegen Bezahlung arbeiten können;

- dass eine Schul- oder Hausordnung nicht nur die Rechte und Pflichten der Lehrlinge regelt, sondern auch die der Lehrer und Lehrmeister einschließlich des Direktors.

Wir rufen alle Lehrlinge auf: Bildet Lehrlingsräte!

Wie bilden wir Lehrlingsräte?

Jeder Lehrling hat das Recht, sich mit seinen Vorstellungen für die Arbeit in einer Lehrlingsvertretung zur Wahl zu stellen. Diese Wahl kann halbjährlich auf einer Vollversammlung stattfinden. Diese Vollversammlung bzw. eine Versammlung von Klassensprechern beschließt über die Anzahl der Mitglieder des Lehrlingsrates und bietet jedem Kandidaten die Möglichkeit, sich vorzustellen. Die Wahl erfolgt durch eine geheime Abstimmung aller Lehrlinge der Einrichtung, die öffentlich ausgezählt wird.

Wie könnte ein Lehrlingsrat arbeiten?

- Der Lehrlingsrat ist ein ehrenamtliches Gremium, in dem jeder das gleiche Stimmrecht hat.

- Der Lehrlingsrat tritt bei der Erörterung grundlegender Fragen zusammen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Lehrlingsrates es fordert.

- Der Lehrlingsrat informiert auf öffentlichen Veranstaltungen, an Wandzeitungen, im Schulfunk bzw. durch Flugblätter über seine Arbeit und bietet allen Lehrlingen die Möglichkeit, sich mit Vorschlägen an ihn zu wenden.

- Der Lehrlingsrat wählt zur Durchsetzung seiner Forderungen jeweils einen Sprecher, der diese gegenüber der zuständigen Leitung vertritt.

- Bei größeren Einrichtungen sollten die Lehrlinge bei der staatlichen Leitung den Einsatz eines hauptamtlichen Koordinators fordern.

- Dem Lehrlingsrat sind durch die staatlichen Organe, unabhängig von ihrem Einverständnis zu den konkreten Forderungen, grundlegende Arbeitsbedingungen zu gewähren und ein Lehrlingsfonds aus den bisherigen Mitteln für Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.

- Der Lehrlingsrat übernimmt auf der Grundlage der allgemeinen Mitbestimmungsrechte der Jugend die bisherigen Rechte der FDJ. Darüber hinaus sind weitere Mitbestimmungsrechte vorzuschlagen und zu vereinbaren.

- Der Lehrlingsrat hat das Recht, bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit einen "Treffpunkt Leiter" einzuberufen sowie Vertreter staatlicher Leitungen und gesellschaftlicher Organisationen aufzufordern, öffentlich vor allen Lehrlingen Entscheidungen zu erläutern und Rechenschaft abzulegen.

- Mitbestimmungsrechte des Lehrlingsrates könnten sein:

1. Erarbeitung und Umsetzung der Schulordnung

2. Unterrichtsgestaltung und Umsetzung von Lehrplänen

3. Vorzeitiges Auslernen von Lehrlingen und Prüfungserlass

4. Aufhebung des Lehrverhältnisses von Lehrlingen

5. Vetorecht bei Beurteilungen und Vertretungsrecht in Prüfungskommissionen

6. Ausbildung und Einsatz der Lehrlinge am zukünftigen Arbeitsplatz und dem Zahlen von Zuschlägen bei Erreichen der Facharbeiterleistung

7. Zahlung von Schicht- und Erschwerniszuschlägen an Lehrlinge

8. Genehmigung freiwillig zusätzlich bezahlter Tätigkeit der Lehrlinge

9. Vergabe von Prämien und Auszeichnungen

10. Nutzung der Schulräume außerhalb der Arbeitszeit

11. Beschwerderecht bei ungerechtfertigter Behandlung von Lehrlingen

12. Bildung und Tätigkeit in Arbeitsgemeinschaften

13. Gehaltseinstufungen auf der Grundlage der Abschlussprädikate der Lehrlinge

14. Selbstverwaltung der Jugendklubs und der Lehrlingswohnheime

Da noch nicht zu allen Fragen gesetzliche Grundlagen beistehen, müssen wir uns in einer sachlichen und kameradschaftlichen Diskussion mit allen Partnern, aber auch mit konkreten Aktionen, ein möglichst großes Maß an Rechten erstreiten und dazu Vereinbarungen abschließen.

Vom Minister für Bildung erwarten wir eine staatliche Anerkennung der Lehrlingsräte und eine klare Regelung zu ihren Rechten.

Kontaktadresse:

Initiative "Lehrlingsrätebund", Jugendklub "Tamara Bunke", Gubener Str. 5, Berlin, 1034.

aus: Junge Welt, Nr. 296 B, 19.12.1989, 43. Jahrgang, Organ des Zentralrats der FDJ

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