Sozialdemokratische Partei in der DDR

Erklärung und Antrag zur aktuellen Situation

Es mehren sich die Hinweise, dass die Rechtsgrundlage auf dem Gebiet der Wirtschaft der DDR auf die rasante politische Entwicklung nicht eingestellt ist. Es ergeben sich freie Rechtsräume, die befürchten lassen, dass mit dem Volkseigentum nicht mit der nötigen Sorgfalt umgegangen wird.

Aus Betrieben der DDR wird bekannt, dass das Arbeitsvermögen zu Dumpingpreisen in konvertierbarer Währung exportiert wird, dass der Umgang mit Vermögen von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen unkontrolliert in Wirtschaftsverträge mit dem Ausland mündet. Zum Teil gibt es Hinweise, dass Einzelpersonen mit gesellschaftlichem Eigentum im Geschäftsverkehr auftreten. Undurchschaubar ist auch der Handel mit Immobilien volkseigener Rechtsträger. Es gibt Hinweise, dass nach dem 07. Oktober 89 in überstürzter Weise Grundstücke und Häuser zu Niedrigpreisen an ehemalige und noch tätige Funktionäre des Staates, der Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen verkauft wurden.

Rechtsordnung, Rechtspflege und demokratische Kontrolle sind auf einer solchen Entwicklung nicht hinreichend vorbereitet. Die SPD bittet um Zustimmung aller Kräfte des Runden Tisches und die Volkskammer, folgende Forderungen sich zu eigen zu machen:

1. Im Vertrauen auf die demokratische Kraft des Volkes bitten wir alle Bürger dieses Landes, ihren Wirtschaftsfunktionären, ihren politischen Interessenvertretern und den Staatsfunktionären in Gelddingen auf die Finger zu sehen und sie nicht aus der demokratischen Kontrolle zu entlassen.

2. von den Staatsorganen fordern wir, gründlich und gewissenhaft ihren Pflichten als übergeordnetes Organ nachzukommen und eindeutig im Interesse der Erhaltung und Mehrung des Volkseigentums zu entscheiden. Dies betrifft sowohl die Zustimmung zu Außenwirtschaftsverträgen als auch die ordnungsgemäße Bewertung der beweglichen und unbeweglichen Grundmittel.

3. Die Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und Bürgerbewegungen fordern wir auf, ihre wirtschaftlichen Beziehungen derart zu gestalten, dass kein Ausverkauf gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt und die Durchsichtigkeit für die breite demokratische Öffentlichkeit gewährleistet ist.

4. Die Finanzorgane und alle gesellschaftlichen Kontrollorgane werden aufgefordert, im Rahmen der jährlichen Revision bis zum 31. März alle Wirtschaftsverträge

- zum Verkauf von Arbeitsvermögen in das Ausland

- zum Kauf und Verkauf volkseigener Häuser und Grundstücke,

- sowie Verträge zur Gründung von Kapital- und Personengesellschaften deren Teilnehmer ehemalige oder noch tätige Funktionäre sind,

einer gesonderten Tiefenprüfung zu unterziehen.

5. Die Staatsanwaltschaft und Gerichte fordern wir auf, Anzeigen aus der Bevölkerung zur Veruntreuung von Volkseigentum und zur Veruntreuung von Eigentum der Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und Bürgerbewegungen mit gebotenen Sorgfalt und Schnelligkeit zu bearbeiten.

Nur das ganze Volk der DDR kann sein Volkseigentum schützen.


13. Sitzung des Runden Tisches am 19.02.1990. Es wurde von der einbringenden SPD die Bitte geäußert, der anwesende Ministerpräsident Modrow möge die Erklärung und Antrag mit zur Volkskammer und zur Regierung mitnehmen.