Warum brauchen wir Betriebsräte?

Betriebsräte sind keine Erfindung unserer Tage. Schon im Ergebnis der Novemberrevolution 1918 entstanden Betriebsräte, die seitdem ein wirksamer Bestandteil demokratischer Staatsformen waren und sind.

Die Anforderungen an die Betriebsräte leiten sich unmittelbar vom Stand der Produktivkräfte ab, so dass die Gesetzgebung dazu an den in der führenden Industrienation BRD erkämpften Stand anknüpfen sollte. Das in der Bundesrepublik gültige Betriebsverfassungsgesetz, das die Rechte und Pflichten sowie die Wahl des Betriebsrates behandelt, schreibt ein weitgehendes Mitspracherecht zu personellen (Einstellung, Kündigung) und sozialen Angelegenheiten fest. Das Privateigentum lässt aber in diesem Gesetz weder eine Mitsprache bei wirtschaftlichen Angelegenheiten noch bei der Bewertung der leitenden Angestellten des Betriebes zu. Hier beschränkt sich die "Mitsprache" auf eine Unterrichtung des Betriebsrates.

Für die Betriebe, die mehrheitlich Volkseigentum sind, müssen demgegenüber erweiterte Befugnisse fixiert werden, wie zum Beispiel:

Für die sachkundige Entscheidungsvorbereitung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ist ein Wirtschaftsausschuss, dessen Mitglieder durch den Betriebsrat berufen werden, verantwortlich.

Die sich anbahnende stürmische Umstrukturierung der DDR-Wirtschaft erfordert eigentlich schon jetzt die Gründung von Betriebsräten und Wirtschaftsausschüssen, um eine Mitentscheidung der Werktätigen in den betriebswirtschaftlichen Belangen zu gewährleisten.

Auf die Möglichkeit, sofort auf Basis Artikel 29 GrundgesetzArtikel 29 der Verfassung Betriebsräte zu bilden, weist Peter Jericke in einem Tribüne-Artikel vom 17. Januar 90 hin.

Die SPD-Politik der sozialen Sicherheit für alle Werktätigen und die schwachen Glieder unserer Gesellschaft sowie der Erhaltung unserer natürlichen Umwelt erfordert die solide Finanzierung über eine Marktwirtschaft. Unabhängig davon, wie ein marktorientiertes Wirtschaftsmodell aussieht, ist klar, dass marktwirtschaftliche Bedingungen in der DDR eine schlagkräftige Interessenvertretung der Werktätigen erfordern. Dabei kann man künftig nicht davon ausgehen, dass alle Werktätigen im Gewerkschaftsbund und alle Gewerkschafter eines Großbetriebes in einer Gewerkschaft organisiert sind. Der Betriebsrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten, und die Interessen der Gewerkschaft werden über ihre Mitglieder im Betriebsrat vertreten.

Für einen Großbetrieb wie das Halbleiterwerk zum Beispiel mit über 8 000 Beschäftigten würde der Betriebsrat etwa 35 Mitglieder (einschließlich der Vertreter für die polnischen Werktätigen) umfassen, wobei etwa zehn davon als hauptamtliche vom Betrieb zu bezahlen wären. Ein Betriebsverfassungsgesetz der DDR muss eines der ersten Gesetzesinitiativen der neuen Regierung nach dem 6. Mai sein, um bei allen intensiven Bestrebungen nach Wirtschafts- und Währungsverbund mit der BRD die Rechte der Werktätigen nicht unter die Räder kommen zu lassen.

Die Umsetzung der Betriebsratskonzeption in der DDR-Wirtschaft ist ein zentraler Punkt sozialdemokratischer Politik, eine breite Diskussion dazu ist jetzt notwendig.

Dr. S. Behrends,
SPD-Basisgruppe,
Frankfurt (Oder)

aus: Neuer Tag, Nr. 22, 26.01.1990, 39. Jahrgang, Herausgeber: Verlag Neuer Tag