STATUT DES UNABHÄNGIGEN FRAUENVERBANDES (UFV)

Grundsätze und Aufgaben des UFV

1. Der UFV versteht sich als Bestandteil einer weltweiten Frauenbewegung, die für die Abschaffung unterdrückender Herrschafts- und Denkstrukturen kämpft, die eine gewaltlose, demokratische, ökologisch stabile, sozial gerechte und multikulturelle Welt schaffen will.

Der UFV setzt sich insbesondere ein für die gesellschaftliche Gleichstellung der Geschlechter und eine neue Kultur ihres Zusammenlebens, um neue herrschaftsfreie Strukturen und Beziehungen, Lebens- und Kommunikationsformen herzustellen.

2. Der UFV ist ein Zusammenschluss von selbständig arbeitenden Frauen und Gruppen, der es ihnen ermöglicht gemeinsam zu handeln, um Ihre Interessen in der Gesellschaft zu vertreten. Die Aktivitäten der Frauen/gruppen bestimmen die Inhalte und Funktionsstrukturen des UFV.

3. Der UFV

Mitgliedschaft

1. Mitglied im UFV kann jede Frau

2. Mitgliedschaft entsteht durch schriftliche Beitrittserklärung jeder Frau gegenüber einer im UFV arbeitenden Frauengruppe oder dem jeweiligen kommunalen Büro des UFV.

Sie endet durch Austrittserklärung.

Sie endet ferner durch den Ausschluss aus dem UFV auf Antrag einer Frauengruppe. Gründe für den Ausschluss können nur schwerwiegendste Verstöße gegen Grundsätze und Statut des UFV sein. Über den Antrag entscheidet die kommunale Vollversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Frauen. Gegen den Ausschluss kann die betreffende Frau Beschwerde beim Landeskongress des UFV einlegen, der endgültig entscheidet.

Struktur

1. Der UFV arbeitet auf der Grundlage inhaltlich und organisatorisch selbständiger Frauen/gruppen

2. Entscheidungsgremien des UFV sind der DDR-weite Frauenkongress und zwischen den Kongressen der DDR-Koordinierungsrat.

Der Aufbau und die Zusammensetzung kommunaler bzw. regionaler Koordinierungs- und Sprecherinnenräte legen die Frauen/gruppen fest.

3. Die DDR-weiten Informations- und Verwaltungsaufgaben übernimmt das zentrale Informations- und Verwaltungsbüro mit Sitz in Berlin.

Kommunale und regionale Büros werden nach Bedarf eingerichtet.

4. Jede Frau im UFV muss Zugang zu allen Informationen haben, die den UFV betreffen, mit Ausnahme von Personaldaten.

DDR-weiter Frauenkongress

1. Der DDR-weite Frauenkongress ist DAS beschlussfassende Gremium des UFV. Die Beschlüsse sind für den DDR-Koordinierungsrat und das Zentrale Informations- und Verwaltungsbüro bindend.

2. Auf dem DDR-weiten Frauenkongress werden das Statut bzw. Statutänderungen und Aktionsprogramme beraten und beschlossen. Dort wird sich über strategische und programmatische Zielstellungen verständigt.

Der DDR-weite Frauenkongress erlässt die Richtlinien über die Verwendung der Finanzen, die für die Finanzarbeit des Verbandes bindend sind und bestätigt den jährlichen Finanzbericht.

Alle Beschlüsse müssen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Frauen gefasst werden.

Ein Minderheitenvotum kann eingebracht werden.

3. Der DDR-weite Frauenkongress findet auf Delegiertenbasis statt. Über die Auswahl der Delegierten wird kommunal und regional selbständig entschieden.

Die Frauen im DDR-Koordinierungsrat nehmen am DDR-weiten Frauenkongress teil.

4. Der DDR-weite Frauenkongress findet einmal jährlich - bei Bedarf öfter - statt. Ort und Termin legt der DDR-Koordinierungsrat fest.

5. Thematische Kongresse, Tagungen, Festivals u.ä. ohne Delegiertenbasis haben informative, meinungsbildende, kommunikative und vernetzende Funktionen. Sie sollen oft stattfinden und können nur für sich selbst beschließen.

DDR-Koordinierungsrat

1. Der DDR-Koordinierungsrat ist das Arbeitsgremium zwischen den DDR-weiten Frauenkongressen. Er tritt monatlich zusammen - bei Bedarf öfter - und kann auf der Grundlage der Kongressbeschlüsse notwendige Entscheidungen treffen, um den UFV und dessen politisches Anliegen nach außen wirksam zu vertreten.

Zur Beschlussfassung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Frauen notwendig.

2. Der DDR-Koordinierungsrat setzt sich aus maximal 80 Delegierten zusammen. Die Anzahl der Delegierten je frauenbewegtem Ballungsgebiet richtet sich nach der Zahl der in diesen Gebieten aktiven Frauen.

Die Delegierten werden jährlich gewählt.

Jede Frau kann maximal 3 Wahlperioden zusammenhängend im DDR-Koordinierungsrat arbeiten.

Angestellte im zentralen Informations- und Verwaltungsbüro können nicht gleichzeitig in den DDR-Koordinierungsrat gewählt werden.

Den Delegierten steht eine Aufwandsentschädigung zu.

3. Die Beratungen des DDR-Koordinierungsrates sollten an wechselnden Orten stattfinden und sind für alle Frauen im UFV offen (Beobachterin ohne Stimmrecht).

4. Der DDR-Koordinierungsrat wählt 10 Sprecherinnen, die den UFV in der Öffentlichkeit und Im Rechtsverkehr vertreten.

Die Sprecherinnen haben die Aufgabe, den Ergebnissen des im UFV stattgefundenen Meinungsbildungsprozesses Ausdruck zu verleihen. Die Sprecherinnen können auf den Zusammenkünften des DDR-Koordinierungsrates mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden abgewählt werden. Zu speziellen Sachfragen kann der DDR-Koordinierungsrat andere Frauen autorisieren, im Namen des UFV aufzutreten.

5. DDR-Koordinierungsrat und zentrales Informations- und Verwaltungsbüro arbeiten zusammen und haben eine gegenseitige Informationspflicht.

Zentrales Informations- und Verwaltungsbüro

1. Das zentrale Informations- und Verwaltungsbüro mit Sitz in Berlin hat folgende Aufgaben:

2. Das zentrale Informations- und Verwaltungsbüro setzt sich zusammen aus

Nach Bedarf können weitere Zuständigkeitsbereiche mit Mitarbeiterinnen besetzt werden.

Die Inhalte der Arbeitsaufgaben und die Kompetenzen der Frauen werden durch den DDR-Koordinierungsrat bestätigt.

3. Die Frauen im zentralen Informations- und Verwaltungsbüro sind Angestellte des Verbandes. Die Stellen werden ausgeschrieben und vom DDR-Koordinierungsrat bestätigt.

Finanzen

Jede Frau im UFV zahlt einen monatlichen Beitrag, dessen Höhe sie selbst festlegt. Der Beitrag sollte mindestens ein Jahr konstant bleiben. Jede sollte Im Oktober des Jahres mitteilen, wie viel sie im nächsten Jahr beitragen will. Diese Information unterliegt dem persönlichen Datenschutz.

80 % bleiben auf kommunaler Ebene, 20 % werden vom zentralen Informations- und Verwaltungsbüro verwaltet. Über deren Verwendung entscheidet der DDR-Koordinierungsrat auf der Grundlage der Beschlüsse des DDR-weiten Frauenkongresses und der Finanzordnung.

Der DDR-Koordinierungsrat organisiert regelmäßige Revisionen der Finanztätigkeit (mindestens zweimal jährlich).

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