Frauen wollen Zugang zur Volkskammerwahl

Warum sind nur Parteien wählbar?

Wenn am Montag die Diskussion zum neuen Wahlgesetz durch die Volkskammer eröffnet wird, wird eine der zentralen Fragen die Zulassung politischer Verbände und Vereinigungen zu den Wahlen am 6. Mai sein. Der Unabhängige Frauenverband spricht sich für deren Zulassung aus.

Wir denken, dass eine Orientierung auf politische Parteien für den Fortgang des Demokratisierungsprozess in unserem Land nicht ausreichen kann. Veränderungen im Herbst 1989 in der DDR wurden von demokratischen Bewegungen eingeleitet, nicht von den etablierten Parteien und auch nicht von gerade neu entstehenden.

So ist es mehr als recht und billig, wenn Bürgerinnen ihre Interessen auch durch politische Verbände dm Parlament vertreten wissen. Der Unabhängige Frauenverband versteht sich als demokratische Interessenvertretung von Frauen in unserem Land. Wir setzen uns für die Gleichstellung der Frauen allen Lebensbereichen ein. Dass kann nur gemeinsam mit den Männern durchgesetzt werden. Warum nicht auch im Parlament?

Dr. Petra Drauschke
Unabh. Frauenverband

aus: Berliner Zeitung, Nr. 23, 27./28.01.1990, 46. Jahrgang


[Als Wahltermin für die Volkskammerwahl war zunächst der 06.05.1990 vorgesehen. Am 28.01.1990 wurde der Termin auf den 18.03.1990 vorgezogen.]