Frauen in der DDR gegen § 218

Seit 18 Jahren entschieden die Frauen in der DDR selbst, ob und wann sie Mütter werden wollen. Die Fristenlösung in der DDR wurde 1972 in der Volkskammer mit Gegenstimmen aus der Ost-CDU mehrheitlich beschlossen. Das Thema selbstbestimmte Schwangerschaft schien ein für allemal vom Tisch. Im Bewusstsein der Frauen der DDR hat sich die Selbstverständlichkeit, dass die Frau und nur die Frau allein entscheidet, ob und wann sie ein Kind austragen möchte, so verfestigt, dass in den Anfängen der Frauenbewegung diese Frage kaum eine Rolle gespielt hat.

Das sollte sich mit der Diskussion um den Weg zur deutschen Einheit schlagartig ändern. Mit Beschluss der neu gewählten Volkskammer nach den Wahlen vom 18. März, die deutsche Einheit über den Weg des Grundgesetz Artikel 23Artikels 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik zu vollziehen, bestand schlagartig die Gefahr, dass die bundesdeutsche Gesetzgebung künftig auf die DDR übertragen werden soll. Dieser neuen Situation hatten sich die Frauenbewegung und Frauenorganisationen zu stellen. Dies war insofern schwierig, da die wenigsten Frauen in der DDR wussten, was denn der § 218 bedeutet. Für die Frauenbewegung und alle engagierten Frauen in der DDR galt es deshalb klarzumachen, das jahrelang für selbstverständlich gehaltene Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper ist aufs Neue gefährdet und massiv in Frage gestellt. Der § 218 stellt den Schwangerschaftsabbruch unter strafrechtliche Verfolgung und gestattet die legale Unterbrechung nur unter den Bedingungen einer sozialen oder gesundheitlichen Notlage. Da heißt, nicht die Frau bestimmt im Falle einer ungewollten Schwangerschaft über ihre eigene Lebensplanung, sondern Dritte. Die erste Reaktion vieler Frauen in der DDR fasst ein ganz einfacher Satz zusammen: "Das kann doch nicht wahr sein." "Dies ist Fremdbestimmung und das wichtigste Mittel von Männern, Frauen über ihre Kinder wieder an Heim und Herd zu fesseln und in persönlicher Abhängigkeit vom Mann zu halten", so eine Argumentation der Engagierten.

Seitdem haben die Frauen der DDR im Einvernehmen mit Frauen aus Parteien (SPD, Bündnis 90, Grüne, PDS, aber auch mit Teilen von Frauen aus der CDU), Gewerkschaften und Verbänden eine Kampagne von Aufklärung und Aktionen gegen Einführung des § 218 in der DDR und für die Übernahme der Fristenlösung in eine gesamtdeutsche Gesetzgebung gestartet.

Erfolge sind zu verzeichnen: Im Staatsvertrag zwischen der DDR und der BRD, von beiden Parlamenten im 21. Juni verabschiedet, gibt es keine Aussage zu diesem Problem. Fraueninteressen und -belange kommen in diesem Dokument nicht vor. Nur in einem einzigen Satz und zwar im Zusammenhang mit der sozialen Frage, werden Frauen wie eine Randgruppe erwähnt: "Die Belange von Behinderten und Frauen werden berücksichtigt" - Punkt.)

Dieses Ausklammern einer Lösung der Entscheidung § 218 oder Fristenlösung ist unzweifelhaft ein Erfolg der Frauen - und zwar beider Deutschländer. Der Kampf ist aber damit erst entfacht und eben noch nicht entschieden. In einem zweiten Staatsvertrag seien Einzelheiten einer Übergangslösung zu bestimmen, verlautet es aus dem Bundesjustizministerium. Einen Übergang wohin? Den DDR-Frauen wurde erst einmal großzügig zugestanden, dass für eine bestimmte Übergangszeit (wie lange?) im Gebiet der ehemaligen DDR noch die dort bislang geltende Fristenregelung weiterbesteht. Dieses "noch" auszudehnen und die Fristenlösung in eine gesamtdeutsche Gesetzgebung zu übernehmen, wurde somit einer der Aktionsschwerpunkte der Frauenbewegung der letzten Woche. Eine erste Demonstration gegen die Einführung des § 218 fand deshalb erstmals in der Geschichte der DDR in Berlin am 22.4.1990 vor der Volkskammer in Berlin-Ost statt. Die relativ hohe Teilnehmerzahl wies noch eine Besonderheit auf: Viele jüngere Männer erklärten sich dort mit den Forderungen der Frauen solidarisch. Eine weitere Stärke der Veranstaltung war, dass neben dem UFV (Unabhängiger Frauenverband) und dem DFD (Demokratischer Frauenverband Deutschlands) eine ganze Reihe von Personen und gesellschaftlichen Organisationen, Bewegungen und Parteien sich den Frauenforderungen angeschlossen und mit zu der Demonstration aufgerufen hatten. Inzwischen fand am 16. Juni in Berlin, parallel zu Bonn, die zweite Demonstration gegen den § 218 in Berlin-Ost auf dem Platz der Akademie statt. Sie war begleitet von Aktionen ähnlicher Art in weiteren Städten der DDR. Unter dem Gesichtspunkt, eine breite politische Front gegen die Einführung des § 218 zu organisieren, ist positiv festzustellen, dass eine ganze Reihe von Parteien sich kategorisch für die Durchsetzung des in der DDR geltenden Rechts ausgesprochen haben (DDR-SPD, Bündnis 90, Grüne und PDS).

Und auf Regierungsebene?

Frau Dr. Christa Schmidt (CDU), Ministerin des erstmals in der DDR eingeführten Ministeriums für Frauen und Familie, hat in mehreren Erklärungen bekannt gegeben, dass mit ihr beim § 218 nichts zu machen ist (ähnlich auch: Dr. Regine Hildebrandt (SPD), Ministerin für Arbeit und Soziales und Prof. Dr. Jürgen Kleditsch (CDU), Minister für Gesundheitswesen). Bedeckt hält sich allein Lothar de Maizière. Und hier wird das Problem deutlich - wie groß ist die Widerstandskraft der ohnehin geschwächten DDR-Regierungspartei CDU gegenüber ihrer Schwesterpartei und den wütenden Lebensschützer-Exponenten aus der BRD? Nur die geeinten Anstrengungen aller Frauen aus Ost und West in und außerhalb der Parlamente, Parteien und Verbände können einen Erfolg bringen.

Inzwischen haben auch die "Lebensschützer" aus der BRD in der DDR Unterstützung für die Kampagne gesucht und gefunden. So tauchten zum ersten Mal Frauen aus dem Umfeld der CDU auf der Demonstration vom 22.4. auf, die versuchten, den anderen Frauen ihre Verantwortungslosigkeit vorzuhalten. Zur Unterstützung verteilten sie Hochglanzbroschüren aus dem Ministerium von Frau Lehr und die Anschrift der Geschäftsstelle "Aktion Rettung ungeborener Kinder". Dass sie auf dieser Demo damit keinen Erfolg hatten, hätten sie eigentlich voraussehen können. Aber: erstens gibt es sowohl aus der katholischen als auch aus der evangelischen Kirche inzwischen entsprechende, z. T. massive Stellungnahmen zur Aufhebung der in der DDR geltenden gesetzlichen Regelungen und zweitens, was vielleicht noch unterschätzt wird, fassen diese Kräfte in der DDR immer stärker Fuß. Selbst Ärzte haben sich mittlerweile Stellungnahmen dieser Art angeschlossen. Während ein Teil der Gynäkologen sich massiv gegen die Fristenlösung ausgesprochen hat, hat eine andere Gruppe inzwischen ein anderes Argument ins Feld geführt! Fristenlösung ja, aber die Frauen sollen diesen Eingriff bezahlen oder zumindest zu hohen Teilen finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Ihr Argument: Damit würde der Verantwortungslosigkeit von Frauen im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen ein Riegel vorgeschoben. Offensichtlich sehen diese Herren die Frau als verantwortungsloses Naturwesen und trennen ihren Körper von den gesellschaftlichen Konflikten ab.

Die Gefahr, die von solchen Einstellungen ausgeht, ist eine doppelte: Den in der DDR oft unkundigen Frauen des wahren Sachverhalts um den § 218 soll die westdeutsche Regelung schmackhaft gemacht werden und eine Bewegung gegen die Fristenlösung in der DDR organisiert und gefestigt werden, damit sich dann plötzlich auch die CDU-Kreise der BRD darauf berufen können: "Die Menschen in der DDR wollen unseren § 218". Dass dem nicht so ist, beweist eine kurzfristig durchgeführte Unterschriftensammlung von Vertreterinnen des UFV. So wurden am 21. 6. 90, dem Tag des Staatsvertrages, erste 17 260 Unterschriften gegen die Einführung des § 218 der Volkskammer übergeben. Bei Ministerin Christa Schmidt sind bisher 26 500 Postkarten mit folgendem Text eingegangen: "Werte Frau Ministerin! In einer 'hautnah'-Sendung des Deutschen Fernsehfunks haben Sie appelliert, Ihre Bemühungen um das Fortbestehen des Gesetzes über den Schwangerschaftsabbruch zu unterstützen. Mit meiner Unterschrift spreche ich mich für diese Fristenlösung aus. Einen gesamtdeutschen § 218 darf es nicht geben!"

Für die Übernahme des bundesdeutschen Rechts sprachen sich bisher 508 Bürger und Bürgerinnen aus.

Eva Maleck-Levy

aus: Die Andere, Nr. 29, 08.08.1990, der Anzeiger für Politik, Kultur und Kunst, unabhängige Wochenzeitung, Herausgeber: Klaus Wolfram, Nachdruck aus "links" Nr. 7-8/90

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