STATUT DES UNABHÄNGIGEN FRAUENVERBANDES

Entwurf

1. Die Frauen im UFV betrachten sich als Bestandteil einer weltweiten Frauenbewegung, die für die Abschaffung unterdrückender Herrschafts- und Denkstrukturen kämpft, die eine gewaltlose, demokratische, ökologisch stabile, sozial gerechte und multikulturelle Welt schaffen will.

2. Der Unabhängige Frauenverband ist ein Zusammenschluss selbständig arbeitender Frauen und Frauengruppen, der es ihnen ermöglicht, landesweit gemeinsam zu handeln, um ihre Interessen in der Gesellschaft zu vertreten.

3. Die Aktivitäten der Frauen/gruppen speisen die Inhalte des UFV und bestimmen die dezentralen Funktionsstrukturen. Dabei bleibt die Autonomie der Frauen/gruppen gewahrt.

4. Die Frauen im UFV machen es sich zur Aufgabe, frauengerechte Strukturen und Umgangsformen in allen Gesellschaftsbereichen zu formulieren und durchzusetzen. Dazu nutzen sie alle Mittel und Möglichkeiten, die gewaltfrei sind und der Verfassung der DDR entsprechen.

5. Der Unabhängige Frauenverband

- verbreitet die programmatische Idee des Zusammenschlusses von Frauen für Fraueninteressen im ganzen Land;

- ermöglicht Kontaktaufnahme und gegenseitiges Kennenlernen von Frauen/gruppen;

- strebt an, ein politisches Mandat für Frauen in allen Entscheidungsgremien der Gesellschaft zu übernehmen;

- übernimmt die juristische Trägerschaft für Projekte der Frauengruppen im Verband (z.B. Frauenzentren, Zeitungen, Verlage, Beratungsstellen, Werkstätten usw.).

Mitgliedschaft

6. Mitglied kann jede Frau/engruppe werden, die den Grundsätzen des UFV zustimmt und ihren ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz in der DDR hat, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, Parteizugehörigkeit oder Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen.

7. Mitgliedschaft entsteht durch die schriftliche Eintrittserklärung in einer Frauengruppe des UFV oder dem kommunalen Büro (Dezentrale) jeder einzelnen Frau.

8. Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Erklärung. Anträge auf Ausschluss entscheidet die kommunale Vollversammlung. In Streitfällen muss der Landeskongress endgültig entscheiden.

9. Jede Frau im UFV muss Zugang zu allen Informationen haben, die den Verband betreffen, mit Ausnahme von Personaldaten.

Struktur

10. Der UFV arbeitet auf der Grundlage inhaltlich selbständiger Frauengruppen.

11. Nach Bedarf zu gründende kommunale Büros (Dezentralen) haben keine Weisungsrechte, sondern Informations- und Verwaltungsaufgaben für die Frauen/gruppen.

12. Den Aufbau und die Zusammensetzung kommunaler bzw. regionaler Büros, von Koordinierungs- und Sprecherinnenräten legen die Frauen/gruppen fest.

Zentrales Informations- und Verwaltungsbüro

13. Das Zentrale Informations- und Verwaltungsbüro (Berlin) hat folgende Aufgaben:

- Information über alle den Verband betreffenden Anliegen, Vorhaben und Ereignisse an die Frauengruppen (wo vorhanden, über die kommunalen Büros) und von den Frauengruppen;

- Verwaltungsaufgaben des Verbandes (Finanzen usw.);

- juristische Vertretung und Information;

- Herstellung internationaler Verbindungen usw.

14. Das Zentrale Informations- und Verwaltungsbüro setzt sich zusammen aus je einer Vertreterin (Info-Frau) für die Region (Gliederung durch bestehende Strukturen der Frauenbewegung bzw. Länder), einer Medienbeauftragten, einer Finanzfrau, einer Juristin, einer Beauftragten für internationale Verbindungen. Nach Bedarf können weitere Zuständigkeitsbereiche mit Mitarbeiterinnen besetzt werden.

15. Die Frauen im Zentralen Informations- und Verwaltungsbüro sind berufene Angestellte des Verbandes.

16. Die für die Regionen zuständigen Info-Frauen werden durch die Frauengruppen der jeweiligen Region bestimmt. Alle anderen Stellen werden ausgeschrieben und vom Koordinierungsrat (Koordina) berufen.

17. Die Info-Frauen und die Medienbeauftragte sollen an allen Tagungen des Koordinierungsrates (Koordina) teilnehmen.

Koordinierungsrat (Koordina)

18. Der Koordinierungsrat (Koordina) ist das Arbeitsgremium zwischen den Landeskongressen und kann auf der Grundlage der Kongressbeschlüsse notwendige Entscheidungen treffen, um den UFV und dessen politische Anliegen nach außen wirksam zu vertreten. Zur Beschlussfassung ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.

19. Der Koordinierungsrat (Koordina) vertritt die Beschlüsse des UFV in gesellschaftlichen Gremien auf Landesebene und ist Ansprechpartner für den gesamten Verband betreffende Anliegen.

20. Zusammensetzung des Koordinierungsrates (Koordina):

Variante 1: Der Koordinierungsrat setzt sich aus je 2 gewählten Delegierten je frauenbewegtem Ballungsgebiet und 4 Delegierten aus Berlin zusammen. In das Wahlverfahren sollten alle im Umfeld arbeitenden Frauengruppen mit einbezogen werden.

Variante 2: Der Koordinierungsrat (Koordina) setzt sich aus gewählten Vertreterinnen zusammen. Je 50 Frauen des Verbandes können eine Vertreterin direkt in den Koordinierungsrat wählen.

Variante 3: Der Koordinierungsrat (Koordina) wird direkt auf dem Landeskongress gewählt (Einzelwahl).

21. Der Koordinierungsrat wählt 5-10 Sprecherinnen (Rotationsprinzip). Nur die gewählten Sprecherinnen des Koordinierungsrates sind autorisiert, für den gesamten UFV zu sprechen.

22. Die Tagungen des Koordinierungsrates (Koordina) sollten an wechselnden Orten stattfinden und sind für alle Frauen im UFV offen (Beobachterin ohne Stimmrecht).

23. Die Delegierten werden jährlich gewählt. Jede Frau kann maximal 3 Wahlperioden zusammenhängend im Koordinierungsrat (Koordina) arbeiten.

24. Den Delegierten steht eine Aufwandsentschädigung zu.

25. Angestellte im Zentralen Info- und Verwaltungsbüro können nicht gleichzeitig in den Koordinierungsrat (Koordina) gewählt werden.

26. Koordinierungsrat (Koordina) und Zentrales Info- und Verwaltungsbüro arbeiten zusammen und haben eine gegenseitige Informationspflicht.

Kongresse

27. Der Landeskongress ist DAS beschlussfassende Gremium des UFV. Die Beschlüsse sind für den Koordinierungsrat (Koordina) und das Zentrale Info- und Verwaltungsbüro bindend.

28. Auf dem Landeskongress werden das Statut bzw. Statutänderungen und Aktionsprogramme beraten und beschlossen. Dort geschieht die Verständigung über strategische und programmatische Zielstellungen.

29. Alle Beschlüsse müssen mit 2/3 Mehrheit gefasst werden.

30. Der Landeskongress findet auf Delegiertenbasis statt.

31. Die Frauen im Koordinierungsrat (Koordina) nehmen am Landeskongress ohne Stimmrecht teil.

32. Der Landeskongress findet jedes Jahr statt. Ort und Termin (vielleicht 8. März) legt der Koordinierungsrat (Koordina) fest.

33. Thematische Kongresse, Tagungen, Festivals u.ä. ohne Delegiertenbasis haben informative, meinungsbildende, kommunikative und vernetzende Funktionen. Sie sollen oft stattfinden und können nur für sich selbst beschließen.

Finanzen

1. Variante

Der UFV eröffnet Sachkonten: z.B. Arbeit des Zentralen Info- und Verwaltungsbüros, Unterstützung geschlagener/vergewaltigter Frauen, Projekte von Frauengruppen, Stipendien, Reisen, Bildungsaufgaben/Einrichtungen usw.

Jede Frau im UFV spendet zu Beginn ihrer UFV Teilhabe insgesamt 30,- M. Vierteljährlich entrichtet sie Spenden von 10,- M an aufwärts. Die Zahlenangaben sollen Richtwerte sein. Keine soll aus finanziellen Gründen ausgegrenzt sein. Die Zahlungen sind freiwillig und unterliegen keiner Kontrolle. Über die Spendenmittel entscheidet ein Finanzausschuss (oder der Koordinierungsrat), der auf dem Landeskongress gewählt wird. Die Geldmittel werden auf dem Landeskongress offengelegt. Der UFV finanziert sich z. T. aus Zuschüssen, die beim Staat beantragt werden.

2. Variante

Jede Frau im UFV zahlt einen monatlichen Beitrag, dessen Höhe sie selbst festlegt. Der Beitrag sollte mindestens ein Jahr konstant bleiben. Jede sollte im Oktober des Jahres mitteilen, wieviel sie im nächsten Jahr beitragen will. 80 % bleiben auf kommunaler Ebene, 20 % werden vom Zentralen Info- und Verwaltungsbüro verwaltet. Über deren Verwendung entscheidet der Koordinierungsrat (Koordina).

3. Variante

Die Einnahmen des UFV bestehen aus Mitgliedsbeiträgen, Sammlungen für zeitlich begrenzte Projekte und Spenden. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen. Mitgliederinnen ohne festes Einkommen bzw. in sozialer Härtesituation zahlen 12,- M pro Jahr, Mitglieder mit festem Einkommen einen Beitrag von 0,5 bis 1 % des Nettoeinkommens. Die Beitragszahlung erfolgt halb- oder ganzjährig. Die Verwendung der Beiträge erfolgt in folgender Weise: 75 % bleiben auf kommunaler Ebene, 25 % gehen ans Zentrale Informations- und Verwaltungsbüro. Eine Neufestlegung der Beiträge und der Aufteilung kann nach jährlichen öffentlichen Haushaltslegungen erfolgen. Die Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben erfolgt über ein Hauptbuch, das sich sowohl in den kommunalen Büros (Dezentralen) als auch im Zentralen Informations- und Verwaltungsbüro befindet. Spenden können zweckgebunden geleistet werden. Ansprüche von SpenderInnen an den Verband können daraus nicht abgeleitet werden.

Weimar, 17.1.1990    Arbeitsgruppe Statutenentwurf

Mitglieder der "Statutengruppe" waren u.a. Brunhild Friedel, Samirah Kenawi, Eva Schäfer, Christina Schenk und Petra Streit.

Δ nach oben