Runder Tisch
11. Sitzung
5.2.90
Vorlage Nr. 11/21

Antrag an den Runden Tisch zur Sicherung der Werktätigeninteressen und zur Verwirklichung von Wirtschaftsdemokratie bei der Durchführung der Wirtschaftsreform

Der Runde Tisch möge beschließen:

1. Zur Verwirklichung der Wirtschaftsdemokratie in allen Unternehmen ist in einem Betriebsverfassungsgesetz die Sicherung der Werktätigeninteressen durch

a) Verbot von Aussperrungen

b) gewerkschaftliches Streikrecht

c) paritätische Mitbestimmung über gewählte, dem Einfluss der Betriebsleitungen entzogene und der Belegschaft verpflichtete Betriebsräte

zu gewährleisten.

2. Um Selbstverwaltung in staatlichen Betrieben im Interesse der Belegschaften zu entwickeln, sind

a) Sicherung der Kontrolle der Betriebsleitungen durch gewählte Betriebsräte einschließlich des Zustimmungsvorbehalts der Räte bei strategischen Unternehmensentscheidungen (Arbeitskräftepolitik, Eigentumsentscheidungen, Strukturplanung, Investitionen, Rationalisierungsmaßnahmen ect.)

b) Vetorecht der Gewerkschaften in allen die sozialen und Arbeitsbedingungen der Werktätigen betreffenden betrieblichen Entscheidungen und die Tarifautonomie

c) Informationspflicht der Betriebsleitungen gegenüber Gewerkschaft und Betriebsrat

d) demokratische Wahl der Betriebsleitungen durch die Belegschaften bzw. die Bestätigung der Betriebsleitungen durch von Werktätigen bevollmächtigte Organe.

in einem Betriebsverfassungsgesetz zu verankern.

Vereinigte Linke