Runder TischVorlage 15/1

15. Sitzung
05. März 1990

Am 3.1.1990 konstituierte sich auf Einladung des UFV die Arbeitsgruppe des Runden Tisches zu Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern (im folgenden: AG Gleichstellungsfragen).

Die ursprüngliche Intention der Arbeitsgruppe, wesentliche Aspekte des Problems der Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft zu benennen und Lösungsansätze aufzuzeigen, erhielt durch den in den letzten Wochen erlebbaren Sozialabbau ein besonderes Gewicht. Die Arbeitsgruppe nutzt die Öffentlichkeit, um zu klären, dass den Tendenzen, die Hauptlast der Krise der Gesellschaft insbesondere auf die Frauen abzuwälzen, mit Entschiedenheit entgegengetreten werden muss.

Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe waren diejenigen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die im Hinblick auf die Gleichstellung von Frau und Mann nach Auffassung der Vertreterinnen der Parteien und anderen politischen Vereinigungen, die in der Arbeitsgruppe vertreten waren, von entscheidender Bedeutung sind.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gleichstellungsfragen erwarten, dass die im vorliegenden Papier enthaltenen Grundsätze Eingang finden in die Politik der gegenwärtigen und der künftigen Regierung der DDR.

Der folgende Text stellt den Konsens dar zwischen den Vertreterinnen von DJ, Grüne Liga, Grüne Partei, IFM, NF, PDS, UFV, VL und DFD, der mit beratender Stimme in den Sitzungen teilnahm. Der DA hat sich an der Arbeitsgruppe nicht beteiligt.

Grundzüge einer Politik mit dem Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann

Ausgehend davon, dass nach den von der DDR unterzeichneten UNO-Dokumenten

Frauen und Männern gleiche Möglichkeiten der Wahrnehmung aller wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, zivilen und politischen Rechte zu garantieren sind und ausgehend von der Erkenntnis, dass eine humanistische, ökologisch verträgliche, sozial progressive und ökonomisch effektive Gesellschaftsentwicklung ohne die Lösung der Geschlechterfrage nicht möglich ist, steht die Emanzipation von Frau und Mann auf der Tagesordnung.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist zu konstatieren, dass das Problem der historisch übernommenen Benachteiligung der Frau in unserer Gesellschaft im wesentlichen noch immer fortbesteht:

- Frauen sind im Zusammenhang mit der zu über 90 % gegebenen Berufstätigkeit zwar weitgehend ökonomisch unabhängig, jedoch zugleich durch das Fortbestehen patriarchalischer Arbeitsteilung im Bereich der individuellen Reproduktion (Hausarbeit, Kinderbetreuung, Familienklima) einer Mehrfachbelastung ausgesetzt, die die Möglichkeiten beruflichen Engagements, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Wahrnehmung und Ausprägung persönlicher Interessen in relevantem Maße einschränkt;

- Frauen sind in den Entscheidungsgremien bzw. Führungspositionen der Gesellschaft nicht entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung und ihrer Kompetenz vertreten - geschuldet der Mehrfachbelastung, einer Erziehung, die nicht frei ist von tradierten Geschlechtsrollenzuweisungen sowie der ablehnenden Haltung vieler Männer, vor allem in Leitungspositionen;

- Berufe und Tätigkeiten, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, werden sozial und finanziell unterbewertet. Voll berufstätige Frauen erhalten im Durchschnitt 75 % des Einkommens voll berufstätiger Männer, ohne dass dies mit Unterschieden hinsichtlich der physischen und psychischen Belastung der Arbeitenden oder mit Unterschieden In der gesellschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Arbeit begründet werden könnte;

- Frauen haben geringere Chancen als Männer, an anspruchsvolle interessante, kreative und gut bezahlte Arbeitsplätze zu gelangen. Ihnen obliegen sehr häufig die monotonen und routinehaften Arbeiten mit geringeren Anforderungen an Kreativität und Entscheidungskompetenz;

- Frauen sind im Alltagsleben (Öffentlichkeit, Beruf, Familie etc.) vielfältigen Formen sexistischer Denk- und Verhaltensweisen ausgesetzt.

Gleichstellung bedeutet nach Auffassung der Mitglieder der AG Gleichstellungsfragen nicht formale Gleichheit, etwa reduziert auf Gleichberechtigung im juristischen Sinne, sondern vielmehr CHANCENGLEICHHEIT bezüglich selbstbestimmter persönlicher Entwicklung und bezüglich der Partizipationsmöglichkelten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Bemühungen um Gleichstellung setzen die Abkehr von männlich orientierten Maßstäben voraus und erfordern die Berücksichtigung der in mehrfacher Hinsicht (ökonomisch, strukturell, informell, sozialpsychologisch, kulturell, politisch, sozial) grundsätzlich verschiedenen Ausgangssituationen von Frau und Mann in der Gesellschaft.

Nachfolgend werden drei Komplexe benannt, die nach Auffassung der AG Gleichstellungsfragen hinsichtlich der Gleichstellung von Frau und Mann von besonderer Bedeutung sind.

I. Die ökonomische Selbständigkeit und die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit, Partnerschaft und Elternschaft für Frau und Mann als Grundwerte

1. Die ökonomisch selbständige Existenz der Frau ist elementare und unabdingbare Voraussetzung für ihre Emanzipation und Selbstbestimmung. Das Menschenrecht auf Berufstätigkeit ist für Frauen und Männer - insbesondere in Anbetracht der derzeitigen und künftigen Veränderungen in der Wirtschaft - in gleicher Weise und mit gleicher Konsequenz zu sichern. Berufsarbeit ist nicht nur als Mittel zum Erwerb des Lebensunterhalts fassbar, sondern hat eine sinngebende und sozial verbindende Funktion und stellt daher einen Eigenwert dar, der durch eine soziale "Abfederung" nicht ersetzbar ist. Eine Herangehensweise, die Frauen je nach wirtschaftlicher Situation aus dem gesellschaftlichen Arbeitsprozess ausgrenzt bzw. in diesen integriert, läuft dem Ziel der Gleichstellung strikt zuwider.

2. Die AG Gleichstellungsfragen weist darauf hin, dass die bedarfsdeckende Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort, Kinderferienlager, Schulspeisung) Voraussetzung, ist für die Wahrnehmung des Rechts auf Berufstätigkeit und damit für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen und Männern. Werden die genannten Einrichtungen in Frage gestellt, bedeutet dies in Anbetracht des Fortbestehens, der traditionellen Arbeitsteilung im häuslichen Bereich insbesondere für Frauen die weitgehende Ausgrenzung aus der Berufstätigkeit und damit ein wesentlichen Schritt hinter das bisher in der DDR Erreichte zurück. Die Gleichstellung von Frau und Mann ist unter solchen Bedingungen grundsätzlich nicht realisierbar. Die Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf die in Inaspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen ist daher unabdingbar. Gleichzeitig ist eine qualitative Verbesserung der betrieblichen und kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen dringend geboten.

3. Veränderungen in den Arbeitsbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ifrastrukturelle Einbindungen der Betriebe und Einrichtungen in das Umfeld) müssen so erfolgen, dass die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit, Kinderbetreung und Partnerschaft für Frauen und Männer in wachsendem Maße gesichert wird.

Hierzu gehört auch die Einführung flexibler Arbeitszeitregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer für Tätigkeiten aller Qualifikationsstufen. Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit in Form eines gesicherten und geschützten Arbeitsrechtsverhältnisses wäre ebenfalls der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und individueller Bedürfnisbefriedigung dienlich. Dies darf nicht verbunden sein mit zusätzlichen Nachteilen hinsichtlich Arbeitsplatzsicherheit, Versicherungsschutz und Rentenanspruch. In Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung der Kinderbetreuung ist eine Verkürzung der Arbeitszeit für Erziehende angebracht - unabhängig von der Form des Zusammenlehens und des Geschlechts. An Kinder gebundene Arbeitszeitregelungen müssen wahlweise den Erziehen zur Verfügung stehen und dürfen sich für denjenigen bzw. diejenige, der/die sie in Anspruch nimmt, nicht nachteilig auswirken. Ähnliche Regelungen sollten für Frauen und Männer gelten, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen.

II. Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik und Wirtschaft

A. Politik

Auf allen Ebenen der Interessenvertretung und Entscheidungsfindung waren und sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Trotz der Existenz einiger wesentlicher Voraussetzungen zur Verbesserung der Stellung der Frau in der Gesellschaft (Berufstätigkeit, hohes Qualifikationsniveau) haben sich in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahrzehnten kaum Veränderungen vollzogen. Hier sind Mechanismen wirksam, die eine - durchaus auch ungewollte - Reproduktion gegebener Verhältnisse bewirken. Um diese Mechanismen zu durchbrechen, sind nach Auffassung der AG Gleichstellungsfragen politische Instrumentarien erforderlich.

In der Legislative und auf allen Ebenen der Exekutive sind daher Einrichtungen zu installieren, die dafür Sorge tragen, dass das Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann beachtet und realisiert wird.

Auf der Ebene der Legislative wäre dies die Bildung, eines Volkskammerausschusses für Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Existenz eines Gleichstellungsgesetzes; in der Exekutive erfordert dies die Einrichtung eines Ministeriums für Gleichstellungsfragen sowie die Einsetzung von Gleichstellungsbeauftragten auf allen Ebenen der kommunalen Vertretungskörperschaften. Hierzu liegen der Antrag 15/2 und die Information 15/1 vor.

Zu den Aufgaben des Ministeriums für Gleichstellungsfragen gehört u.a. die Durchsetzung von Quotenregelungen. Eine Quotierung wirkt der strukturellen Benachteiligung von Frauen dadurch entgegen, dass bei gleicher Kompetenz und Eignung Frauen bei der Besetzung bestimmter Positionen bevorzugt werden, bis ein bestimmter Frauenanteil sich eingestellt hat. Grundsätzlich sollte die Quotierung auch dort zur Anwendung kommen, wo der Zugang für Männer erschwert ist - beispielsweise im Bereich des Sozialwesens, des Bildungswesens oder im Dienstleistungsbereich. Es sind jeweils differenzierte Quotierungsmodelle zu erarbeiten die im zeitlichen Verlauf schrittweise verändert werden und so bewirken, dass perspektivisch Chancengleichheit für Frauen und Männer bzgl. des Zugangs zu Berufsfeldern, interessanten Tätigkeitsbereichen und Leitungsfunktionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur und zu Positionen mit politischer Verantwortung hergestellt wird. Quotierung erfordert die gleichzeitige Schaffung von Rahmenbedingungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, die durch die Quotierung gegebenen Möglichkeiten wahrzunehmen - wozu auch die Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz und Sensibilität hinsichtlich der "Geschlechterfrage" zählt.

Die AG Gleichstellungsfragen weist darauf hin, dass Quotierung unumgänglich ist, wenn ein angemessener Anteil von Frauen und damit eine entsprechende Politik, eine entsprechende Art und Weise des Umgangs mit Problemen, Konflikten und Aufgabenstellungen erreicht werden soll.

B. Wirtschaft

1. Die geschlechtstypische Teilung der Berufsarbeit ist verbunden mit ungerechtfertigten Benachteiligungen für Frauen - zum einen hinsichtlich des Einkommens und zum anderen hinsichtlich des Zugangs zu interessanten und kreativitätsfördernden Arbeitsplätzen. Sie trägt außerdem entscheidend dazu bei, dass die geschlechtstypische Rollenverteilung im Bereich der individuellen Reproduktion ständig reproduziert wird und ist somit ein Hindernis für eine Teilung der Arbeit nach Interessenlage und Befähigung.
Folgende Schritte sind zur Gleichstellung von Frau und Mann im Bereich der Berufstätigkeit erforderlich:

- Bei der Vereinbarung eines Tarifrahmens zwischen Staat und Gewerkschaftsdachverband muss die Aufhebung der Tarifunterschiede zwischen sog. Frauen- und Männerberufen erfolgen auf der Grundlage einer Neubestimmung des Leistungsbegriffs. Das Leistungsprinzip herkömmlicher Art ist gleichbedeutend mit der fortgesetzten Abwertung weiblicher Arbeit. Es sind sozial gerechte Leistungskriterien zu ermitteln und zur Grundlage der in Form von Lohn und Gehalt ausgedrückten gesellschaftlichen Anerkennung zu machen, die das tatsächliche Verhältnis von aufgewendeter Zeit, eingebrachtem qualifizierten Arbeitsvermögen und erzieltem Ergebnis bewertet.

- Der nach Geschlecht quotierte Zugang zu den Ausbildungsberufen, der sich an herkömmlichen Geschlechtsrollenvorstellungen orientiert und zudem das Berufswahlfeld für Mädchen stark einschränkt, ist aufzuheben und durch das Prinzip des freien Zugangs von Mädchen/Frauen und Jungen/Männern zu allen Berufszweigen zu ersetzen. Einziges Kriterium ist die Eignung, die individuell festzustellen ist.

- Zugang und Motivation von Männern, Berufe des sozialen und Dienstleistungsbereichs zu ergreifen, sind gezielt und unter Beachtung der Folgen männlicher Sozialisation zu fördern. Gleichzeitig ist durch Erziehung und Öffentlichkeitsarbeit die gesellschaftliche Akzeptanz hierfür herzustellen.

- Zugang und Motivation von Frauen, Berufe im wissenschaftlichen und technischen Bereich - auch vor allem im high-tech-Bereich - zu ergreifen, ist durch gezielte Förderung, die die Folgen weiblicher Sozialisation berücksichtigt und auch durch entsprechende strukturelle Veränderungen, sind zu erhöhen.

2. In gewerkschaftlichen Interessenvertretungen und in den Betriebsräten sind Garantien für wirksame Wahrnehmung der Interessen und Rechte der Frauen zu installieren. In neuen gesetzlichen Regelungen zur innerbetrieblichen Mitbestimmung und in den Satzungen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sollte die Verpflichtung zur Schaffung der Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten und deren Kompetenzen festgeschrieben werden.

3. In Anbetracht der erforderlichen Umstrukturierung in der Wirtschaft und im Verwaltungsbereich sind Arbeitsbeschaffungs- und Umschulungsprogramme zu erarbeiten, die für Frauen und Männer eine chancengleiche Wiedereingliederung in die Berufstätigkeit ermöglichen. Im Zuge der Erweiterung der Selbständigkeit von Wirtschaftseinheiten und der Zulassung verschiedener Eigentumsformen ist zu sichern, dass bei Umstrukturierungen und bei der Freisetzung bzw. Neueinstellung von Arbeitskräften die soziale Lage vor Frauen sich nicht verschlechtert.

4. Es ist zu sichern, dass Wirtschaftsvereinbarungen mit anderen Staaten bzw. ausländischen Firmen keine frauendiskriminierenden Regelungen enthalten.

AG Gleichstellung von Frauen und Männern

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