Erklärung der Arbeitsgruppe "Parteien- und Vereinigungsgesetz": Zu Aktivitäten der Partei "Die Republikaner" auf dem Territorium der DDR

Vorlage 11/7

Die Arbeitsgruppe "Parteien- und Vereinigungsgesetz" wendet sich an den Runden Tisch aufgrund von Nachrichten über die Tätigkeit der Republikaner auf dem Territorium der DDR, insbesondere im Zusammenhang mit der Bildung eines Kreisverbandes dieser Partei in Leipzig. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen die Verfassung der DDR, insbesondere gegen BildArtikel 6, Absatz 5.

Auch die in der Arbeitsgruppe diskutierten Grundsätze eines künftigen Parteiengesetzes, wonach die

"Gründung und Tätigkeit von Parteien, die militaristische oder faschistische Ziele verfolgen oder der Verbreitung und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhass dienen oder ihre Ziele mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt zu verwirklichen suchen..."

verboten ist, lassen es notwendig erscheinen, die Positionen der Republikaner dahingehend zu überprüfen.

Wir bitten den Runden Tisch, sich zu dieser Problematik zu äußern und gegebenenfalls das Präsidium der Volkskammer und den Ministerrat aufzufordern, Maßnahmen der Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren einzuleiten.


[Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
11. Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 05.02.1990]