Dreiergruppe von Beauftragten des Runden Tisches zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit

Appell

Unser Land sieht sich mit einem sehr großen Problem konfrontiert, welches - wird es nicht schnell und von uns allen gemeinsam gelöst - schwerwiegende politische Folgen haben wird.

Wir haben das alte Regime zu Fall gebracht, um demokratische Verhältnisse und Rechtsstaatlichkeit zu schaffen. Die Wahrung der Menschenrechte sollte für die radikale Umgestaltung unserer Gesellschaft oberstes Gesetz sein - und zwar für jeden. Das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit war eine verfassungswidrige Organisation, die Verbrechen an vielen Menschen begangen hat.

Aber: Nicht alle Stasimitarbeiter waren Verbrecher und vermutlich wird es nie eine absolute Gewissheit geben, wer wieweit und in welchem Maße schuldig geworden ist.

Wir sehen, dass der Volkszorn durchaus berechtigt ist - aber nicht weiterhilft. Wenn sich weiterhin Betriebe weigern, ehemalige Stasimitarbeiter einzustellen, wenn weiter mit Streik gedroht wird, werden wir alle mir denn Problem nicht fertig.

Es gab die Forderung "Stasi in die Volkswirtschaft". Die Frage steht und muss beantwortet werden: Wie gehen wir nun mit diesen Menschen um und mit all jenen, die, in welcher Form auch immer, im alten Partei- und Staatsapparat, in den Betrieben, in den Hausgemeinschaften und anderswo, direkt oder indirekt, gewollt oder ungewollt mit dazu beigetragen haben, dass dieser Repressionsapparat so funktionieren konnte.

Wir wissen es doch alle: Die Verfilzung geht quer durch alle Arbeitskollektive, Freundschaften und Familien.

Wir müssen etwas tun, damit wir einander einmal ohne Misstrauen ins Gesicht sehen können. Wir müssen lernen, mit dieser Erblast zu leben ohne zu verdrängen und zu schnell zu vergessen.

Wenn wir Rechtsstaatlichkeit wollen, dann gilt das auch für ehemalige Stasimitarbeiter: sie sind erst schuldig gesprochen, wenn es im Einzelfall erwiesen ist.

Die Beauftragten zur Auflösung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit sind sich darin einig, dass alles getan werden muss, die Verbrecher vor Gericht zu bringen und dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, dass nie wieder eine solche Organisation die Chance hat, aktiv zu werden.

Die ehemaligen Angehörigen der Staatssicherheit dürfen selbstverständlich nicht in den Genuss von Privilegien kommen, wie Staatsrenten, Prämienzahlungen, Vorkaufsrechten von Häusern und was auch immer in dieser, Richtung denkbar ist. Ich meine auch, dass die Besetzung von Leitungsfunktionen nicht unkontrolliert erfolgen darf. Und gleichzeitig muss allen Menschen möglich sein, unter gleichen Bedingungen ein neues Leben aufzubauen. Wenn es nicht gelingt, auch für ehemalige MfS Mitarbeiter Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, haben wir aus der Unsicherheit der Betroffenen ein Gewaltpotential im Land, das jede friedliche Weiterentwicklung verhindert. Wenn uns dies nicht gelingt, dann ist unser Anspruch auf Demokratie gescheitert.

Wir, die Arbeitsgruppe am Runden Tisch, haben einen Teil Verantwortung für eine doppelte Aufgabe übernommen: die Auflösung und Verhinderung eines Neuaufbaus der ehemaligen Staatssicherheit und gleichzeitig die Wahrung der Menschenrechte und Menschenwürde aller Menschen in dieser Gesellschaft.

Was wir heute dringend benötigen, ist die Zusage aller demokratischen Kräfte hier am Tisch und stellvertretend die Zusage der Gesellschaft, dass sie hinter uns stehen, wenn wir Gerechtigkeit auch für die Menschen der, ehemaligen Stasi fordern. Wir müssen die Kraft haben, auch angesichts der Opfer keine Rache, sondern Gerechtigkeit zuzulassen und das Klima der Hexenverfolgung schnellstens zu beenden.


Die Dreiergruppe geht auf einen Beschluss des Zentralen Runden Tisch vom 22.01.1990 zurück. Gruppenmitglieder waren Georg Böhm (DBD), Werner Fischer (IFM) und als Vertreter für Gottfried Forck (Bischof) Ulrich Schröter (Oberkonsistorialrat). Der Appell wurde von Werner Fischer auf der 11. Sitzung am 05.02.1990 vorgetragen.


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