Geschäftsordnung des Runden Tisches

(2. Fassung vom 27.12.1989)

1.  Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachanträgen verhandelt.

2.  Geschäftsordnungsanträge sind:

- Bestätigung der Tagesordnung

- Begrenzung der Redezeit

- Ende der Rednerliste

- Überweisung an einen Ausschuss

- Schluss der Beratung

- Antrag über die Art der Abstimmung

3.  Sachanträge sind:

- Hauptanträge

- Änderungs- und Ergänzungsanträge

4.  Über den inhaltlich weitergehenden Antrag wird stets zuerst abgestimmt.

Für Änderungs- und Ergänzungsanträge gilt dies sinngemäß.

Die zur Abstimmung gestellte Frage muss so gestellt werden, dass sie mit ja/nein beantwortet werden kann.

5.  Anträge werden in der Reihenfolge der Antragstellung abgearbeitet.

Die Tagungsleitung darf Anträge gemäß Ziffer 3, sofern es der Sachzusammenhang erfordert, bis zum Ende des Sitzungstages zurückstellen.

6.  Anträge gelten als angenommen, wenn sie einfache Mehrheit gefunden haben.

Geschäftsordnungsanträge und andere Anträge, bei denen die Teilnehmer dieses beschließen, bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Minderheitsvoten sind zulässig.

7.  Über die Zulassung weiterer Sitzungsteilnehmer entscheidet der Runde Tisch durch einfache Mehrheit.

8.  Die am Runden Tisch vertretenen Parteien und Organisationen haben das Recht, Berater in der gleichen Anzahl hinzuzuziehen, mit der sie selbst am Runden Tisch sitzen. Diese haben kein Rederecht.

Bei Verhinderung eines Vertreters am Runden Tisch kann ein Berater mit vollem Recht eines Vertreters nachrücken. Den Parteien und Organisationen an Runden Tisch wird empfohlen, die Berater aus den Mitarbeitern der Arbeitsgruppen beim Runden Tisch auszuwählen.

Berater können ausgetauscht werden.

9.  Bei Streit über die Geschäftsordnung entscheidet ein Gremium, das sich aus der Tagesleitung und je einem Mitglied der Delegationen zusammensetzt, in geheimer Sitzung endgültig.


Link zur ersten Fassung vom 07.12.1990.