Gesellschaftlicher Rat wurde gebildet

Die Kolleginnen und Kollegen des BGW haben seit dem 12. Dezember ein Gremium, durch welches sie direkt die Geschicke des Betriebes mit beeinflussen können. An diesem Tage konstituierte sich der gesellschaftliche Rat, der als Beratungs- und Kontrollorgan den Generaldirektor und den Betriebsdirektor des BGW im Prozess der Entscheidungsvorbereitung und -findung unterstützen und die Realisierung dieser Entscheidung kontrollieren soll. Des Weiteren erhofft sich der Generaldirektor von diesem Rat auch direktere und schnellere Informationen aus den einzelnen Betriebsteilen und Direktoraten.

Diese Form der Mitbestimmung ist für alle ein Neuland - sowohl für die Kollegen als auch für die staatliche Leitung. So ist es auch verständlich, dass noch nicht alles in dem Topf ist, in dem es kochen soll. So wurde die konstituierende Beratung vor allem dazu genutzt, sich über Inhalte, Ziele und Probleme auszutauschen. Eine vieldiskutierte Frage dabei: Wer soll in diesem gesellschaftlichen Rat mitarbeiten? Von den anwesenden 11 Kolleginnen und Kollegen hatte nur eine Kollegin (Sabine K(...), FB, Tel. (...)) die Legitimation durch ihre Kollegen. Alle anderen wurden mehr oder minder administrativ durch Leiter zu dieser Beratung "delegiert". In einem Punkt wer man sich also schnell einig: die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Rat mitarbeiten, müssen das Vertrauen ihrer Kollegen haben. Dabei tauchte die nächste Frage auf: Nach welchen Kriterien sind diese Kollegen zu wählen? Vorschläge dazu gingen in die Richtung, dass sie keiner Partei angehören sollten und keine Leiterfunktion ausüben. Ein weiteres Problem: Sollte dieser Kollege Gewerkschafter sein, darf er Gewerkschafter sein? Denn in diesem Rat geht es um Entscheidungen im Sinne des Betriebes. Und solche Entscheidungen müssen nicht immer im Interesse der Werktätigen sein. An solche Überlegungen müssen wir uns gewöhnen: Letztlich ein Vorschlag, der den Kern trifft und durch die Realität auch schön bestätigt wurde: Es sollen Kollegen sein, die das Vertrauen der Werktätigen besitzen. Und so wurde am 14. Dezember für FG der Kollege Andreas M(...) gewählt (siehe auch S. 2 [der Lichtquelle]). Ein Mitglied der SED-PDS und Meister, der das Vertrauen seiner Kollegen besitzt.

Um den Rat zu einer wirkungsvollen Arbeit zu befähigen, sind schnellstens ein Statut, das die rechtlichen Grundlagen regelt, und ein Arbeitsplan zu erstellen. Deshalb wurden folgende Festlegungen getroffen:

1. Die Mitglieder des gesellschaftlichen Rates erhalten zur Vorbereitung der nächsten Beratung ein entsprechendes Informationsmaterial. Termin: 31. Dezember

2. Für, die Tätigkeit des gesell. Rates ist ein Vorschlag zum Arbeitsplan zu erstellen. Termin: 9. Januar 1990

3. Die Wahl der Mitglieder ist durchzuführen. Verantwortlich: Direktoren/Betriebsteilleiter. Termin: 9. Jan.

In der Beratung am 9. Januar wird es um den Arbeitsplan des Rates, den Zwischenbericht zur Bestandsaufnahme des BGW und um Fragen der Wirtschaftsreform und Leitungsorganisation im BGW gehen.

Die "Lichtquelle" wird weiterhin von diesen vorerst im 14tägigen Rhythmus stattfindenden Beratungen berichten und die dann gewählten Vertreter aus den Direktoraten und Betriebstellen vorstellen.

K. H(...)

(aus: Lichtquelle Nr. 50, 22. Dezember 1989, 41. Jahrgang, Organ der Werktätigen des Berliner Glühlampenwerkes, Herausgeber: Leitung der Betriebsparteiorganisation der SED im BGW, Betrieb der sozialistischen Arbeit, Träger des "Karl-Marx-Ordens" und des "Vaterländischen Verdienstordens" in Gold)


Kolleginnen und Kollegen des Berliner Glühlampenwerkes!

Der Aufruf "Für unser BGW", der in Sorge um die Zukunft unseres Betriebes und die Sicherheit unserer Arbeitsplätze von vielen verantwortungsbewussten Kollegen unterzeichnet wurde, führte in Übereinstimmung mit der Kombinatsleitung zur Bildung eines von allen Organisationen und Parteien unabhängigen und von der Belegschaft gewählten Gremiums "Gesellschaftlicher Rat".

Dieser ist in unterschiedlichen Wahlverfahren von den Struktureinheiten des Betriebes mit dem Auftrag gewählt worden, eine demokratische Mitbestimmung aller Werktätigen zu organisieren. Die Mitbestimmung in der einzuleitenden Wirtschaftsreform ist für den sozialen Frieden und für eine Vertrauensbasis in die Leitung des Betriebes erforderlich, da kurzfristig in der Wirtschaft mit veränderten Eigentumsverhältnissen, Leitungs- und Planungsmechanismen umgegangen werden muss.

Es ist heute weder Zeit auf eine Gesetzgebung zu warten, noch sich in Diskussionen zur Notwendigkeit eines Gesellschaftlichen Rates zu verzetteln.

Die Werktätigen unseres Landes und natürlich auch des BGW's warten auf sofortige spürbare positive Veränderungen in der Industrie.

Der Gesellschaftliche Rat erarbeitet gegenwärtig ein vorläufiges Statut, welches einen einheitlichen Wahlmodus und die Rechte und Pflichten beinhaltet. Nach Vorliegen des. Statuts wird sich der Gesellschaftliche Rat erneut einer Wahl stellen. Es wird dabei Schnittstellen mit den Zielen der Gewerkschaften geben, deren zukünftige innere Strukturen zurzeit ungewiss sind.

Es darf in der Auseinandersetzung kein Gegeneinander, sondern nur ein Miteinander mit der Gewerkschaft geben.

Für Anregungen, Vorschläge und Kritiken zur weiteren Arbeit sind wir dankbar, da wir alle die Kultur und den Umgang mit der Demokratie lernen müssen.

Im Auftrage des Gesellschaftlichen Rates
S(...)

aus: Lichtquelle Nr. 4, 26. Januar 1990, 42. Jahrgang, Betriebszeitung des Berliner Glühlampenwerkes, Herausgeber: Direktion des Berliner Glühlampenwerkes

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