Vorschlag

Unabhängige Betriebsgewerkschaft
"R E F O R M" - UGR - des GRW Teltow

Satzung

Präambel:

Die Unabhängige Betriebsgewerkschaft "Reform" (UGR) versteht sich als Teil der demokratischen Reformbewegung der DDR. Sie unterstützt die Forderung nach Zulassung der aus ihr hervorgegangenen Gruppen und Parteien deren ungehinderte politische Betätigung und gleichberechtigte Teilnahme an freien und kontrollierten Wahlen, sowie die Forderung nach Pressefreiheit, Meinungsvielfalt in den elektronischen Medien, Redefreiheit und ein demokratisches Versammlungs- und Demonstrationsrecht.

Die Unabhängige Betriebsgewerkschaft "Reform" ist allein ihren Mitgliedern verpflichtet und wird nicht den Beschlüssen von Parteien uns anderen Organisationen unterordnen.

Die Unabhängige Betriebsgewerkschaft "Reform" geht in der heutigen kritischen Situation in der DDR von der Verantwortung aller Kolleginnen und Kollegen unserer Republik für unsere gemeinsame Zukunft aus.

Die Unabhängige Betriebsgewerkschaft "Reform" strebt die Eigenständigkeit der Betriebe sowie die freie Entfaltung der Initiative der Werktätigen statt bürokratische Bevormundung und Gängelung an.

- wirkt auf die Mitbestimmung der Gewerkschaften in den Betrieben hin,

- besteht auf dem Streikrecht der Werktätigen,

- fordert die Einstellung der Arbeit nicht gewerkschaftlicher Organisationen und Parteien in den Betrieben,

- wirkt auf die Abschaffung der Privilegien einzelner sowie ganzer gesellschaftlicher Gruppen hin,

- unterstützt die Forderung nach Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgüter,

- strebt die Überwindung von Mangelwirtschaft, Schlangestehen und Schwarzhandel an,

- fordert die Aufhebung der Reisebeschränkung für alle Bürger.

Struktur

1. Die Basisstruktur der Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe. Sie ist an eine Betriebsstruktureinheit orientiert. Sie heißt: Unabhängige Betriebsgewerkschaft "Reform" (UGR) Abteilung "Name der Abteilung".

2. Sie, wählt aus ihrer Mitte den/die 1. und 2. Obmann/Obfrau sowie den Kassierer. Diese bilden die Leitung der Gewerkschaftsgruppe.

3. Die Gewerkschaftsgruppe wählt aus ihrer Mitte zwei Vertreter in die Koordinierungsgruppe sowie ein Mitglied in den Gewerkschaftstag.

4. Die Koordinierungsgruppe strukturiert sich nach dem Vorbild der Gewerkschaftsgruppe. Auch sie wählt aus ihrer Mitte eine/n erste/n und zweite/r Obmann/frau sowie Kassierer/in. Ebenso wählt sie aus ihrer Mitte 2 Delegierte in die Leitungsgruppe der Unabhängigen Betriebsgewerkschaft. Wenn der Betrieb zu klein ist, kann die Koordinierungsgruppe fortfallen.

5. Die Leitungsgruppe repräsentiert die Unabhängige Betriebsgewerkschaft "Reform".

6. Die Leitungsgruppe schlägt aus ihrer Mitte Mitglieder für den Vorstand der Leitungsgruppe vor.

7. Der Vorstand schlägt aus seiner Mitte Kandidaten für den/die 1. Vorsitzende/n seine/ihre 2 Stellvertreter/innen den/die Kassierer/in sowie den/die Geschäftsführer/in vor.

8. Diese werden von allen Mitgliedern der Betriebsgewerkschaft in freier Abstimmung gewählt.

9. Stehen mehrere Kandidaten für einen Posten des Vorstands zur Auswahl, so muss er mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen.

10. Die Leitungsgruppe wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder der Tarifkommission sowie den Leiter der Tarifkommission.

11. Die Leitungsgruppe wählt aus ihrer Mitte den Leiter der Sozialkommission. Die übrigen Mitglieder der Sozialkommission, welche nicht Mitglieder des Vorstandes sein müssen, werden durch den Vorstand bestätigt.

12. Der Gewerkschaftstag nimmt die Satzung der Betriebsgewerkschaft an oder verändert sie. Er delegiert seine Tarifforderungen sowie seine Forderungen hinsichtlich der Arbeits- und Lebensbedingungen an die Tarifkommission.

Aufgaben der Tarifkommission

13. Die Tarifkommission überwacht die Einhaltung der tariflichen Vereinbarung zwischen Betriebsleitung und Gewerkschaft.

14. Die Tarifkommission führt im Auftrage der Leitungsgruppe Verhandlungen über die Forderungen ihrer Mitglieder nach Tarifveränderungen sowie Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen mit der Betriebsleitung.

15. Die Tarifkommission ist der Leitungsgruppe der Unabhängige Betriebsgewerkschaft UGR verpflichtet.

16. Die Sozialkommission überwacht die Einhaltung der Vereinbarungen hinsichtlich Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen des Betriebes. Sie deckt Mängel auf und schlägt in breiter Zusammenarbeit mit allen betroffenen Mitgliedern der Gewerkschaft und der anderen Werktätigen des Betriebes Möglichkeiten ihrer Beseitigung vor.

Streik

17. Die Tarifkommission führt im Konfliktfall mit der Betriebsleitung.

18. Im Falle, dass in den Verhandlungen keine Einigung möglich ist und die Leitungsgruppe die Tarifkommission entlastet, kann ein Streik nach vorhergehender Urabstimmung mit 3/4 - Mehrheit der Stimmen ausgelöst werden.

19. Die Zwischenschaltung einer Schlichtung ist möglich, sobald der Gesetzgeber mit einem demokratischen Gewerkschaftsrecht den rechtlichen Rahmen für die Arbeit unabhängige Gewerkschaften geschaffen hat.

20. Im Streikfall wird ein Streikkomitee gebildet.

21. Im Streikfall werden die streikenden Gewerkschaftsmitglieder aus der Gewerkschaftskasse unterstützt.

Finanzen

22. Jedes Gewerkschaftsmitglied zahlt 1 % seines Bruttoeinkommens in die Gewerkschaftskasse.

23. Aus der Gewerkschaftskasse werden die Aufwendungen im Interesse der Unabhängigen Betriebsgewerkschaft vergütet. 50 % der Einnahmen verbleiben in der Gewerkschaftskasse für den Fall eines Streiks.

Übergeordnete Strukturen

24. Der Vorstand entsendet proportional der Mitgliederzahl seiner Betriebsgewerkschaft Vertreter in die übergeordnete Unabhängige Gewerkschaft "Reform" der Metallarbeiter (UGR-Metall).

25. Diese wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n 2 Stellvertreter/innen sowie jeweils eine/n Geschäftsführer/in und Schatzmeister/in.

26. Ebenso wählen sie die anderen Mitglieder des Präsidiums.

27. Nach dem Vorbild der Betriebsgewerkschaft konstituiert sich eine Tarif- und Sozialkommission.

28. Sobald sich die UGR-Metall bilden könnte und durch den Gesetzgeber der rechtlicher Rahmen für die ungehinderte Arbeit der UGR geschaffen wurde, übernimmt die Tarifkommission der UGR-Metall die Verhandlungen mit den Betriebsvertretern.

29. Ergebnisse der Verhandlungen der Tarifkommission der UGR-Metall mit den Betriebsvertretern gelten für den gesamten Industriezweig. Die Unabhängigen Gewerkschaften sind dann nicht mehr berechtigt, in eigener Entscheidung einen Streik auszulösen.

30. Die Unabhängigen Branchengewerkschaften "Reform" schaffen sich eine Dachorganisation, den Unabhängigen Gewerkschaftsbund "Reform".

[ohne Datum]

Δ nach oben