Was ist [der] Belegschaftsrat?

Arbeitsgruppe

Am 7. Dezember 1989 trafen sich Werktätige und gesellschaftliche Kräfte unseres Betriebes im L-Beratungszimmer. Ziel der Zusammenkunft war die kurzfristige Bildung eines arbeitsfähigen Belegschaftsrates, der Partner für die Betriebsleitung bei wichtigen Entscheidungen sein soll.

Hauptergebnis der ersten Beratung war die Bildung einer dreiköpfigen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Satzung und einer Wahlordnung für den Belegschaftsrat. Der Arbeitsgruppe gehören die Kollegen Dietmar B(...), W 4, Klaus V(...), Q und Wolfgang R(...), 2 E, an.

Der Belegschaftsrat ist die frei und geheim gewählte Vertretung der Belegschaft, die der Betriebsleitung beratend bei allen wichtigen Fragen der Betriebsführung zur Seite steht. Damit werden Entscheidungsvorgänge im Betrieb weiter demokratisiert bei Wahrung der Prinzipien der Einzelleitung und der eindeutigen individuellen Verantwortung.

In Analogie zu Strukturen privatwirtschaftlicher Unternehmen nimmt der Belegschaftsrat Aufgaben wahr, die mit denen eines Aufsichtsrates vergleichbar sind. Unterschiede ergeben sich durch andere Eigentumsformen und bestehende Leitungslinien (Ministerium, Kombinat, Betrieb) in der Industrie der DDR.

Die gewerkschaftlichen Rechte werden weiterhin durch ihre gewählten Organe wahrgenommen und bleiben von der Arbeit des Belegschaftsrates unberührt. Der Belegschaftsrat arbeitet unabhängig von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen - seine Mitglieder vertreten ausschließlich die Gesamtinteressen ihrer Wähler und handeln auf Basis ihrer Arbeitserfahrungen und Betriebsverbundenheit.

Der Belegschaftsrat soll

- klein genug (<= 9 Mitglieder) sein, um kurzfristig reagieren und unkompliziert arbeiten zu können;

- so zusammengesetzt sein, dass viele Gruppen der Belegschaft (Werke, Objekte, Arbeitsrichtungen) vertreten sind;

- fach- und sachkundig Fragen der Wirtschaftsführung beurteilen können;

- das Gewissen der Betriebsleitung bei wichtigen Entscheidungen zur Erzeugnis- und Absatzstrategie, Betriebs-, Werks- und Objektprofilierung, Kooperation und Teilhaberschaft, Gewinnerwirtschaftung und -verteilung, Struktur und Personalfragen der Betriebsführung bilden.

Fehlentscheidungen, die gegen eine Mehrheit im Belegschaftsrat getroffen worden sind, werden notwendig zu personellen Konsequenzen führen müssen. Vertretbare Risiken werden gemeinsam getragen.

Dr. Hans F(...),
Betriebsdirektor

aus: der impuls, Nr. 26, 28. Dezember 1989, 34. Jahrgang, Betriebszeitung der Werktätigen des VEB Robotron-Messtechnik "Otto Schön" Dresden