Humane und ökologische Politik vor allem im Ort verwirklichen
Grundsätze der Aktion 1295 - Bürgerinitiative Klosterfelde (BIK)
I. Ausgangspunkte:
Wie entstand die BIK?
(Anm. d. Red.: Über die Anfänge der Aktion 1295 können Sie ausführlich im "holzarbeiter-echo" Nr. 2/90 nachlesen.)
Erste Schritte demokratischer Mitverantwortung sind inzwischen gegangen, vieles bleibt noch zu tun. Darum brauchen wir weiterhin Klarheit über unsere Ziele, eine wirkungsvolle basisdemokratische Struktur, Ehrlichkeit, kulturvollen Streit um die besten Lösungswege, Phantasie und vor allem Menschen, die diesen unseren Weg engagiert mitgehen.
II. Zielpunkte:
Was will die BIK?
1. Die BIK richtet ihre Aufmerksamkeit und Tätigkeit besonders auf die Erneuerung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zustandes vor allem im Ort als Teil der Erneuerung unseres Landes.
Die BIK arbeitet für
- die Bewahrung und den Schutz der natürlichen Umwelt,
- die Demokratisierung aller Bereiche des öffentlichen Lebens,
- zunehmende verantwortliche Teilenahme möglichst vieler Bürgerinnen an der Gestaltung lebenswerten Lebens,
- die Herstellung rechtlich klarer und gerechter Verhältnisse.
Daher hat die Arbeit der BIK folgende Schwerpunkte:
- Unrecht und Missstände müssen aufgedeckt und analysiert, Vorschläge zur Überwindung gut abgewogen und die Abstellung bzw. Verminderung kontrolliert werden;
- Initiative von und Mitarbeit an gemeinnützigen Projekten;
- Basisdemokratie und breite Information der Öffentlichkeit;
- Solidarität mit entrechteten, unterdrückten und verelendeten Menschen nah und fern;
- gegen Gewalt, gegen nationalistische und faschistoide Ideologie und Praxis.
2. Grundsätzlich fordert die BIK die den Staatsbürgerinnen aus der Verfassung und den internationalen Verträgen und Deklarationen zustehenden Rechte ein.
3. Die BIK unterstützt bei Wahlen zur Volkskammer kompetente und demokratiebewusste KandidatenInnen und stellt selbst solche für die Wahlen im kommunalen Bereich auf. Durch eigenständige Mitarbeit und Kontrolle wird sie für einen korrekten Wahlablauf sorgen.
III. Struktur:
Was ist und wie arbeitet die BIK?
1. Die BIK ist ein freier Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel, humane und ökologische Politik vor allem im Ort zu verwirklichen bzw. in Opposition einzufordern.
2. Wer parteilos und zur kontinuierlichen Mitarbeit in der BIK bereit ist, bestätigt dies durch Unterschrift unter diese Grundsätze. Die UnterzeichnerInnen sind bei Vollversammlungen und in ihren Arbeits- bzw. Projektgruppen stimmberechtigt. Wer in eine Partei eintritt, muss dies einem Vertreter der Kontaktgruppe mitteilen und verliert somit sein Stimmrecht.
3. Die BIK arbeitet in längerfristigen Arbeits- und meist kurzfristigen Projektgruppen (AG und PG), in Vollversammlungen und ggf. in anderen sinnvollen Formen.
4. In Arbeits- und Projektgruppen können auch Bürgerinnen mitarbeiten, die dem Unterzeichnerkreis nicht angehören. Über ihre mögliche Mitarbeit und ihre Stimmberechtigung in der jeweiligen AG oder PG entscheiden die UnterzeichnerInnen dieser Gruppen.
5. Jede AG und PG kann eigenständig an die Öffentlichkeit treten, wobei speziell schriftliche Äußerungen deutlich zu kennzeichnen sind (z. B.: BIK/Arbeitsgruppe...).
6. Jede AG wählt zwei Unterzeichner in die Kontaktgruppe (Ko-Gruppe) für die Dauer von einem Jahr. Wiederwahl und Abwahl ist möglich und erfolgt mit Zweidrittelmehrheit. Jede AG hat bei Abstimmungen in der Ko-Gruppe nur eine Stimme.
7. Jede PG wählt eine/n nicht stimmberechtigten Vertreterin in die Ko-Gruppe, begrenzt für die Zeit des Projektes.
8. Die Ko-Gruppe koordiniert die Arbeit der BIK, ist verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit der Vollversammlungen, für eine arbeitsfähige Struktur und Finanzierung, für Informationen und ggf. für Aktionen der gesamten BIK. Die Ko-Gruppe arbeitet im Auftrag der Vollversammlung in regelmäßigen Abständen, schafft sich ihre Arbeitsstruktur selbst und ist der Vollversammlung rechenschaftspflichtig.
9. Die Vollversammlung (Vv) der Unterzeichnerinnen findet in der Regel einmal im Quartal statt, um Anliegen der BIK zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen. Die Vv muß einberufen werden, wenn dies a) die Ko-Gruppe mehrheitlich beschließt oder b) mindestens ein Drittel der Unterzeichnerinnen fordert.
10. Die Vv ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Unterzeichnerinnen anwesend ist. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit (über 50 %), grundsätzliche Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit gefallt. Was ein Grundsatzbeschluss ist, entscheidet im Zweifelsfall die Ko-Gruppe mit einfacher Mehrheit.
11. Bei Kommunalwahlen stellt die BIK von der Vv vorgeschlagene und bestätigte KandidatenInnen auf und unterstützt diese insbesondere nach der Wahl in ihrer Arbeit. Kandidieren kann für die BIK nur, wer anderen Parteien oder Vereinigungen, die selbst Kandidaten für diese Wahl aufstellen, nicht angehört. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung durch die Vv mit Zweidrittelmehrheit. Gewählte Vertreter der BIK müssen an den Vv und auf Einladung an den Sitzungen der Ko-Gruppe teilnehmen und sind diesen rechenschaftspflichtig.
Vorschläge für Kandidatenlisten, ggf. für Koalitionen und für Mißtrauensanträge gegenüber Mandatsträgern erarbeitet die Ko-Gruppe oder eins spezielle Projektgruppe; die Entscheidungen dazu fällt die Vv mit Zweidrittelmehrheit.
12. Die Arbeit der BIK finanziert sich selbst durch Spenden und Projekte. Die Finanzen verwaltet ein/e von der Ko-Gruppe beauftragte/r KassenführerIn. Über die Ausgaben entscheidet die Ko-Gruppe und ist darin der Vv rechenschaftspflichtig.
Klosterfelde, 18. Febr. 1990
(22 Erstunterzeichnerinnen)
PS: Diese Grundsätze können bei den Mitgliedern der Ko-Gruppe und in den AG unterzeichnet werden.
aus: Holzarbeiter-Echo Nr. 4, 1. März-Ausgabe 1990, Betriebszeitung des VEB Holzverarbeitungswerk Klosterfelde, Herausgeber: VEB Holzverarbeitungswerk Klosterfelde