Themenkatalog der Arbeitsgruppe Ökonomie der Bürgerinitiativen Karl-Marx-Stadt
I. Forderungen zur Gesamtwirtschaft
1. Wir gehen davon aus, dass keine politische Partei im Sozialismus das Recht oder die Pflicht hat wirtschaftsleitende Funktionen zu übernehmen. Das gleiche gilt für die Gebiete Kultur, Kunst, Wissenschaft, Bildungs- und Gesundheitswesen.
Wir fordern deshalb das Herauslösen von Parteien aus Betrieben und mehr Entscheidungsfreiheit für staatliche Leiter ohne politische Doktrin.
2. Reduzierung der Bilanzposition mit OffenIegung der Verwendung
3. Auflösung der Außenhandelsbetriebe (AHB)
4. Offenlegung der Devisenbilanz der DDR
5. Durchführung einer Lohnsteuerreform
Besteuerung auf der Basis des Einkommens, nicht nach Berufsgruppen (Arbeiter, Angestellte, Künstler, Lehrer usw.).
Vereinfachung der Basis für die Besteuerung.
6. Veränderung des Lohnsystems
- gleicher Lohn für gleiche Arbeit
- Abbau von territorial und wirtschaftszweiggebundenen Differenzierungen
- Erhöhung der Entlohnung frauentypischer Berufsgruppen und Stipendien
- Einführung leistungs- und gewinnorientierter Löhne und Gehälter
- verstärkte Anwendung eigenverantwortlicher objektbezogener Entlohnung, besonders im Einzelhandel und Kleinbetrieben
7. Schrittweiser Abbau ungerechtfertigter Subventionen bei gleichzeitigem Schutz sozial schwacher Bevölkerungsgruppen. Anwendung echter Aufwandpreise.
8. Sofortiger Wegfall der finanziellen und materiellen Zuwendungen für Parteien und überbetriebliche gesellschaftliche Organisationen aus den betrieblichen Fonds.
9. Abschaffung aller Rentenzuschläge aus der Zugehörigkeit von Parteien und gesellschaftlichen Organisationen u.a. Durchsetzung der Rentengleichheit.
10. Auflösung der nicht mehr gerechtfertigten Exquisit- und Delikatfilialen und dieser Erzeugnispreisstufe.
11. Abschaffung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche (Ortsklassen) der DDR.
12. Auflösung der Sonderobjekte (z.B. Berlininitiative).
13. Aufhebung der an politische Ereignisse gebundenen Zielstellungen und der damit verbundenen Prämierungen.
14. Wegfall aller wehrpolitischen Maßnahmen in den Betrieben, z.B. Wehrunterricht der Lehrlinge, Auflösung der Kampfgruppen. Wegfall von Reservistenmärschen.
15. Keine Abstellung mehr von Arbeitskräften zum Schöffeneinsatz. Die Schöffentätigkeit war vor 40 Jahren notwendig, heute hat sie Sinn und Nutzen verloren.
16. Gewährleistung des Rechtes auf freie Arbeitsplatzwahl, gegebenenfalls Festlegung von Ausnahmebedingungen und -situationen in denen eine Einschränkung erforderlich ist.
17. Herausgabe einer Monatszeitschrift zur Ausschreibung freier Arbeitsstellen im DDR-Maßstab.
18. Die Wirtschaftsführung ist grundsätzlich unter ökologischen Gesichtspunkten durchzusetzen.
19. Trennung von Staat und Wirtschaft
Vertragsabschlusspflicht für Staatsorgane, wenn sie Zuarbeiten für Wirtschaftseinheiten zu erbringen haben oder als deren Partner auftreten.
II. Forderungen zur Ebene "Betriebe"
1. Aufteilung unbeweglicher Kombinate. Gründung und Förderung von mittleren und kleinen Betrieben aller Eigentumsformen zur Auffüllung der durch die Planwirtschaft entstandenen Lücken bzw. zur Sicherung der Konsumgüterproduktion (vgl. Pkt. 2 M. v. Ardenne)
2. Reduzierung, Vereinfachung und Differenzierung von Planung und Abrechnung u. a. Reduzierung der Statistik, Anzahl der Kennziffern, Verlängerung der Abrechnungszeiträume, Befreiung von Betriebsballast (Wettbewerb, PWT, teer. Interessengemeinschaft usw.)
3. Uneingeschränkte Durchsetzung des Prinzips der Eigenwirtschaftung bei voller Eigenverantwortung der Wirtschaftseinheiten (freies Handlungsrecht).
4. Marktwirtschaftliche Führung des Betriebes bei Beibehaltung des gesellschaftlichen Eigentums.
5. Produktion marktorientierter, absatzfähiger Erzeugnisse
6. Durchsetzung der Exporteigengeschäftigkeit der Betriebe.
7. Herauslösung kommunaler Probleme und sozialer Entscheidungen aus den Betrieben, z.B. Wohnungs- und Kurenvergabe und Wegfall diesbezüglicher Beauflagungen.
8. Zulassung von lnnovationsbetrieben auf privater Basis für Betriebe und Bürger. z.B. Ratiobüros, Softwarebüros Projektierungsbüros, Steuerberater usw.
9. Mitwirkung der Betriebe bei der Vermittlung bzw. Umschulung freigesetzter Arbeitskräfte
10. Stellung und Rolle der staatlichen Leiter
- Überarbeitung der Bedingungen zur Berufung und Abberufung
- Einführung der Wahl von Leitern durch die Belegschaft
- Parteizugehörigkeit darf kein Kriterium sein
11. Abschaffung der Kaderkommission in den Betrieben. Über die Eignung der Werktätigen für eine Tätigkeit einschließlich Reisetätigkeit entscheidet allein der unmittelbar vorgesetzte Leiter.
III. Forderungen zum Handwerk
1. Beseitigung der Hemmnisse zur Entwicklung des Handwerks. Wegfall aller Reglementierungen, wie Materialbilanzierungen, Ausrüstungsfonds, Arbeitskräftezuweisungen, Genehmigungen von Urlaub und Überstunden, Öffnungszeiten. Anwendung einer einheitlichen Preisbasis.
2. Bildung freier Handwerkervereinigungen
3. Keine Einschränkungen von Gewerbescheinzulassungen unter Schaffung von Rahmenbedingungen, z. B. Kreditvergabe, Steuererleichterungen, Beschaffung von Gewerberaumzuweisung.
4. Wegfall des Grundwehrdienstes und der Reservistenausbildung in den drei Nahrungsmittelberufen Bäcker, Konditor und Fleischer.
IV. Forderungen zur Veränderung des Arbeitsrechtes
Ausgehend von den zwingend erforderlichen ökonomischen Veränderungen zur Gewährleistung des Verfassungsgrundsatzes gem. Artikel 9, Abschn. 2, wonach die Volkswirtschaft der DDR der Stärkung der sozialistischen Ordnung dient, sollen nachstehende Forderungen in die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsrechts eingearbeitet werden:
1. Funktion auf Zeit für Leiter
Vorschlag: 4 Jahre
Nach 4 Jahren erfolgt die Einschätzung zur Fortführung der Funktion auf der Basis der Eignung oder die Umsetzung. Einschätzung durch Vorgesetzten, Arbeitskollektiv und Gewerkschaft. Die Nichteignung hat keinen diskriminierenden Charakter, sondern führt zur Umsetzung in eine Funktion, für die die Eignung gegeben ist (sozialistisch-humaner Aspekt).
2. Einführung einer Altengrenze für Leitungskader
Vorschlag: Zeitraum differenzierter nach Leitungsebenen zwischen 55 und 60 Jahren.
Danach erfolgt Delegierung in eine "Funktion der 2. Reihe" wie wissenschaftlicher Mitarbeiter, Assistent, Stellvertreter und ähnliches. (Arbeitsgebiete, in denen die Arbeitserfahrung vordergründig ist).
3. Einstellung auf Zeit (Probezeit)
Vorschlag: Für Leitungskader 1/2 Jahr,
für übrige Werktätige 1/4 Jahr.
Die Probezeit soll ein Zeitraum zur Prüfung der Eignung sein. Es sind Regelungen zur Entlohnung, Verantwortung für diesen Zeitraum erforderlich, z.B. Probezeit 75 Prozent der Planstellenentlohnung. Bei Eignung Nachzahlung der restlichen 25 Prozent für den Probezeitraum
4. Aufnahme eindeutiger Regelungen zur Übernahme von Verantwortung und Konsequenzen bei Verletzung derselben direkt über Funktionsplan bzw. Beschreibung der Arbeitsaufgabe.
Vorschlag: Anwendung von Maßnahmen von der Lohnkürzung bis zur Entbindung von der Funktion bzw. dem Arbeitsplatz.
Der Arbeitsvertrag erhält eine qualitativ höhere Bedeutung unter Ausnutzung der Möglichkeiten des sozialistischen Arbeitsrechts. Im Arbeitsvertrag sollen die Punkte 1 bis 3 geregelt werden.
V. Veränderung des Rentenrechts
Grundlage der Rentenberechnung sollten die Arbeitsjahre mit dem höchsten Verdienst, nicht die letzten 20 Jahre sein. Damit findet die Einführung der Altergrenze für Leitungskader eine bessere Berücksichtigung.
aus : Freie Presse, Nr. 275, 22.11.1989, 27. Jahrgang, Organ der Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt der SED