Di. 26. Juni 1990


Nun gibt es ein neues Geld- und Kreditinstitut in der Bankenlandschaft der DDR - die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG. Soeben mit spezifischem Profil gegründet, wird sie am 2. Juli bereite ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Von dem mit 30 Millionen D-Mark bezifferten Grundkapital der AG halten 11 westdeutsche LBS 51 Prozent, der DDR-Sparkassenverband ist mit 49 Prozent beteiligt. Man hofft, dass die Zentrale ihren Sitz in Potsdam finden kann.
(Neues Deutschland, Di. 26.06.1990)

Für fast alle Studienfächer wird es ab Wintersemester '90/91 in Westberlin Zulassungsbeschränkungen geben. Die Notwendigkeit des Numerus clausus ergebe sich, so Wissenschaftssenatorin Prof. Dr. Barbara Riedmüller (SPD), aus der Notsituation der Stadt. Immer mehr Studenten aus der DDR würden sich in Westberlin aus der Befürchtung heraus bewerben, mit einer in der DDR erhaltenen Ausbildung den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht genügen zu können. Die Begrenzung der Studienzulassungen will die Senatorin zunächst auf ein Jahr befristen. Dann könne sich ihrer Meinung nach die Situation bereits entspannt haben, unter anderem durch den geplanten Ausbau der Ostberliner Humboldt-Universität. Die Studienplatzvergabe in den zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolge nach Qualifikation und der Zahl der Halbjahre, die seit Erwerb der Hochschulreife verstrichen sind. Der Bewerbungszeitraum für Numerus-clausus-Fächer an der FU, TU und an der Technischen Fachhochschule endet am 15. Juli.
(Berliner Zeitung, Di. 26.06.1990)

Durch den Sonderausschuss der Volkskammer erfolgte am Abend des 26. 6. 1990 (ca. 21-24 Uhr) ein Sondereinsatz im Komitee zur Überprüfung der Sicherheit in Depots mit personenbezogenen Daten und zur Arbeit mit OibEs.
(Berliner Zeitung, Mi. 26.09.1990 Aus der Information unter dem Titel "MfS - der Machtapparat der SED, Tatsachen und Hintergründe zur Auflösung des ehemaligen MfS/AfNS" aus dem Innenministerium der DDR)

Bei einer Besprechung im Bundeskanzleramt versichern Wolfgang Schäuble und Rudolf Seiters den Ländervertretern aus Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen, die Hauptstadtfrage und die Frage des Sitzes von Regierung und Parlamenten wird nicht im zweiten Staatsvertrag (Einigungsvertrag) geregelt.

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