Mo. 7. August 1989


Der Leiter des ungarischen Reisebüros in der DDR hat gegenüber Journalisten verleumderische Behauptungen westlicher Medien und Politiker über Einschränkungen im Touristenverkehr zwischen der DDR und der Ungarischen Volksrepublik zurückgewiesen. Der Reiseverkehr zwischen beiden Ländern verlaufe normal. Man rechne in diesem Jahr mit 1,8 Millionen Reisenden der DDR nach Ungarn.
(Neues Deutschland, Di. 08.08.1989)

Seit einigen Tagen führen bundesdeutsche Medien eine lautstarke Kampagne um einige DDR-Bürger, denen in der BRD-Botschaft in Budapest widerrechtlich Aufenthalt gewährt wird und die auf illegalen Wegen in die BRD gelangen wollen. Wie am Montag der stellvertretende Sprecher des Außenministeriums der DDR. Dr. Denis Ruh, in Berlin erklärte, stellt ein solches Verhalten von ausländischen Vertretungen der BRD eine grobe Einmischung in souveräne Angelegenheiten der DDR dar.

Wie Meldungen vom Wochenende besagen, hat sich jetzt auch das Bonner Außenministerium in diese Kampagne eingeschaltet Dort sollte man wissen, dass nach dem Völkerrecht die Botschaften der BRD keinerlei Rechte haben. für DDR-Bürger, zum Beispiel in Reise- und Visa-Angelegenheiten, tätig zu werden. Die Wahrnehmung sogenannter Obhutspflichten gegenüber Bürgern anderer Staaten durch die BRD ist eine typische großdeutsche Anmaßung, die aufs schärfste zurückgewiesen werden muss, betonte der Sprecher. Mit Nachdruck wird darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl regierungsamtliche Bonner Einmischung in souveräne Rechte der DDR als auch Kampagnen, die bis zur versuchten Erpressung anderer Staaten ausarten, zu folgenreichen Konsequenzen führen können.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die DDR alle diesbezüglichen Fragen, zuletzt in der Verordnung über Reisen von Bürgern der DDR nach dem Ausland vom 30. November 1988, gesetzlich fixiert hat. Wie großzügig diese Verordnung gehandhabt wird, belegen die auch in Bonn bekannten Zahlen über den Auslandsreiseverkehr. So reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 1989 3,5 Millionen DDR-Bürger in das nichtsozialistische Ausland, darunter 3,288 Millionen nach der BRD und Berlin (West). Unbekannt ist in Bonn auch nicht, wie human die DDR entsprechend ihren Gesetzen Familienzusammenführungen regelt. Die Bonner Behörden sollten sich nicht um Angelegenheiten kümmern, die sie nichts angehen. Es sei denn, man wolle alles in Gefahr bringen, was sich auf diesem Gebiet an Positivem entwickelt hat. erklärte Denis Ruh.

Die von der BRD derzeit betriebenen Aktivitäten können nur zu einer Belastung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten führen, heißt es weiter in der Sprechererklärung. Auch werde die DDR nicht zulassen, dass ihre traditionell engen und guten Beziehungen zur Ungarischen Volksrepublik durch derartige Machenschaften belastet werden.

Abschließend betonte der Sprecher des Außenministeriums, man erwarte in der DDR, dass sich Bonn Zurückhaltung auferlegt. Man sollte in der Bundeshauptstadt wissen, was man tut, und nicht bereits Erreichtes leichtfertig aufs Spiel setzen.
(Neues Deutschland, Di. 08.08.1989)

Am Abend wird bekanntgegeben, die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin wird bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Als hauptsächliche Gründe werden genannt:

130 DDR-Bürger, die nicht bereit sind die Ständige Vertretung zu verlassen. Weitere Personen können nicht aufgenommen werden.

DDR-Rechtsanwalt Wolfgang Vogel erklärte, er könne lediglich eine Zusage für eine Straffreiheit nach Verlassen des Gebäudes geben. Weitergehende Zusicherungen hinsichtlich der Ausreisewünsche könne er nicht geben.

Wolfgang Vogel verweist auf die Verordnung vom 30.11.1988 und den darin geregelten Behördengang.

Die DDR-Bürger sind im Gartenhaus auf dem Gelände der Ständigen Vertretung untergebracht.

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