DDR 1989/90Brandenburger Tor

04.-07.09. Vorletztes Treffen der 2+4-Gespräche über die äußeren Aspekte der deutschen Einheit in Berlin

11.09. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wird in Moskau finalisiert

12.09. Der 2+4-Vertrag wird in Moskau unterschrieben

12.09. Die Besetzer im Haus 7 der ehemaligen Stasizentrale in Berlin-Lichtenberg treten in einen Hungerstreik

16.09. Die PDS setzt den im Februar begonnen Parteitag fort

21.09. Der Minister für Abrüstung und Verteidigung befiehlt die Auflösung der Grenztruppen

24.09. In Berlin wird ein Protokoll über die Herauslösung der Nationalen Volksarmee aus den Vereinigten Streitkräften des Warschauer Vertrages unterschrieben

26.09. Die SPD (DDR) und die SPD (BRD) beschließen auf getrennten Parteitagen in Berlin die Voraussetzungen für einen Vereinigungsparteitag

27.-28.09. Vereinigungsparteitag der SPD in Berlin



Di. 18. September 1990


In der DDR sind seit Mitte März dieses Jahres 100 000 Gewerbeanmeldungen eingereicht worden. Darüber hinaus gibt es derzeit nahezu 3 000 Beteiligungen von Westunternehmen an Ostfirmen.
(Junge Welt, Mi. 19.09.1990)

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne den Antrag, der Ausschuss möge die Namen aller Abgeordneten nennen, denen die Niederlegung ihres Mandats empfohlen werde.

Günther Krause (DDR) und Wolfgang Schäuble (BRD) unterzeichnen eine Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag. Darin ist der Kompromiss zum Umgang mit den personenbezogenen MfS-Akten enthalten.


Kompromiss

Artikel 1

Zu der Frage der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der vom ehemaligen Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik gewonnenen personenbezogenen Informationen stellen die Regierungen der beiden Vertragsparteien übereinstimmend fest:

1. Sie erwarten, dass der gesamtdeutsche Gesetzgeber die Grundsätze, wie sie in dem von der Volkskammer am 24. August 1990 verabschiedeten Gesetz über die Sicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit zum Ausdruck kommen, umfassend berücksichtigt.

2. Sie erwarten, dass der gesamtdeutsche Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schafft, dass die politische, historische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit gewährleistet bleibt.

3. Sie gehen davon aus, dass ein angemessener Ausgleich zwischen

- der politischen, historischen und juristischen Aufarbeitung,

- der Sicherung der individuellen Rechte der Betroffenen und

- dem gebotenen Schutz des einzelnen vor unbefugter Verwendung seiner persönlichen Daten geschaffen wird.

4. Sie gehen davon aus, dass von den in Artikel 1 des Einigungsvertrags genannten Ländern bestellte Beauftragte den Sonderbeauftragten bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben beraten und unterstützen, damit die Interessen der Bürger der neuen Bundesländer in besonderer Weise Berücksichtigung finden.

5. Sie stellen Einvernehmen darüber fest, dass bei zentraler Verwaltung die sichere Verwahrung, Archivierung und Nutzung der Unterlagen zentral und regional erfolgen kann. In wichtigen Angelegenheiten der sicheren Verwahrung, Archivierung und Nutzung der Unterlagen soll sich der Sonderbeauftragte mit dem Beauftragten des jeweiligen Landes ins Benehmen setzen.

6. Sie gehen davon aus, dass so bald wie möglich den Betroffenen ein Auskunftsrecht - unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen Dritter - eingeräumt wird.

7. Sie gehen davon aus, dass der Sonderbeauftragte unverzüglich eine Benutzerordnung erlässt, die die gesetzlichen Vorgaben ausfüllt. Mit dieser Benutzerordnung werden zugleich Inhalt, Art und Umfang der Beratung und Unterstützung durch die Landesbeauftragten näher bestimmt.

8. Sie gehen davon aus, dass bis auf die unumgängliche Mitwirkung bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Maßgabe b) zum Bundesarchivgesetz die Nutzung oder Übermittlung von Daten für nachrichtendienstliche Zwecke ausgeschlossen wird. Der Bundesminister des Innern wird das Bundesamt für Verfassungsschutz anweisen, bis zum Erlass der in Nummer 7 genannten Benutzerordnung keine diesbezüglichen Anfragen an den Sonderbeauftragten zu richten. Die verwendeten Informationen aus den Akten sind so zu kennzeichnen, dass Art, Umfang und Herkunft der übermittelten Daten kontrollierbar und eine abschließende gesetzgeberische Entscheidung über den Verbleib der Daten möglich bleibt.

9. Die Regierungen der beiden Vertragsparteien gehen davon aus, dass die Gesetzgebungsarbeit zur endgültigen Regelung dieser Materie unverzüglich nach dem 3. Oktober 1990 aufgenommen wird. Dabei soll das Volkskammergesetz in Verbindung mit dem Einigungsvertrag als Grundlage dienen.


Die Klage von acht CDU/CSU-Abgeordneter gegen das Festschreiben der Oder-Neiße-Grenze im Einigungsvertrag wird vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

In Berlin findet die 49. und letzte Sitzung der Gemischten Kommission DDR – UdSSR zu Fragen der Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte statt.

Nach der ersten gebilligten Aufstellung und kartographische Erfassung der von der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte in der DDR genutzten Geländeflächen werden 1 026 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 248 000 ha (ca. 2 % des Gebietes der DDR) genutzt.

Erster von drei Tagen in Bonn der vierten Runde über den Aufenthalts- und Abzugsvertrag über die sowjetischen Streitkräften zwischen der BRD und der UdSSR.

In Chemnitz wird der sächsische Landesverband des Arbeiter-Samariter-Bundes gegründet. Es ist der erste Landesverband in der DDR.

In Erfurt wurde der erste OBI-Baumarkt in der DDR eröffnet.

In Berlin findet die 49. und letzte Sitzung der Gemischten Kommission DDR – UdSSR zu Fragen der Westgruppe der Streitkräfte der UdSSR statt. An den Verhandlungen zum Aufenthalts- und Abzugsvertrag zwischen der UdSSR und der BRD wird die DDR von der BRD-Seite nicht beteiligt. Die vierte Runde dazu findet vom 18. bis 20. September 1990 in Bonn statt.

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