Leipzig, den 17.12.1989

Jugendpolitischer Ausschuss des DA

I. Was vertreten wir gegenüber dem DA?

1. Jede sich bildende Gruppe ernennt einen jugendpolitischen Vertreter.

2. Einsetzung einer jugendpolitischen Kommission mit sämtlichen jugendpolitischen Vertretern, wobei wir Sitz und Stimme für einen Jugendvertreter im Vorstand fordern.

3. Werbung von Jugendlichen (junge Arbeiter, Lehrlinge, Studenten und Schüler) für die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Freizeitangeboten (z. B. ständige Jugendklubs, Wochenend- und Ferienangebote) in geeigneten Räumen.

4. Förderung einer eigenständigen demokratischen Jugendkultur.

5. Förderung eines Schüler-, Lehrlings- und Studentenaustausches über Ländergrenzen hinweg.

6. Zusammenarbeit mit anderen demokratischen Jugendorganisationen.

7. Aus- und Weiterbildung von Jugendmitarbeitern.

8. Abgrenzung gegenüber den Ideologien des Extremismus, Rassismus und anderen Gewaltideologien; keine Ausgrenzung der betroffenen Jugendlichen.

9. Einrichtung einer Geschäftsstelle für die "Jugend des DA" mit vorläufigem Sitz in Berlin.

II. Forderungen gegenüber dem Staat

1. Auflösung der FDJ als Massenorganisation mit Alleinvertretungsanspruch für die Jugend der DDR (Trennung von Staat und FDJ).

2. Rechenschaft über bisherige Jugendarbeit einschließlich der Offenlegung der Finanzen.

3. In der zu schaffenden Zeitung des DA ist ein Jugendteil einzurichten.

4. Autorisierte Interessenvertretung der Jugendlichen in der DDR gegenüber dem Staat durch die Bildung eines "Bundes Demokratischer Jugendverbände".

5. Auseinandersetzung mit der Bildungspolitik, mit der militärischen Ausbildung. Einrichtung eines Unterrichts zur Einübung von friedfertigem, sozialem und ökophilem Verhalten.

6. Zugang zu sämtlichen Jugendklubs und Bildungseinrichtungen.

7. Einrichtung eines Zivildienstes im öko-sozialen Bereich.

8. Abkehr von einem fast obligaten Eintritt in Jugendorganisationen und der fast obligaten Durchführung von Jugendweihen.

9. Für ein Recht auf Wehrdienstverweigerung als Menschenrecht.