Diskussionspapier zur Bildung einer Gewerkschaftsjugend

Jugendsprecher sollten in den Betrieben autonom arbeiten

1. Wozu eine eigenständige Gewerkschaftsjugend?

• Interessenvertretung aller Jugendlichen im Betrieb kann nur die Gewerkschaft erfüllen, Jugendliche wollen ihre Interessen selbst durchsetzen;

• wir sind offen für: junge Arbeiter, junge Auszubildende, junge Angestellte, junge wissenschaftlich-technische und künstlerische Intelligenz, Studenten und junge Ausländer;

2. Welche Aufgaben ergeben sich aus der Interessenvertretung?

• Wir wollen Jugendliche für gewerkschaftliche Aufgaben interessieren, sie als Mitglieder und Mitarbeiter gewinnen;

• Befähigung zur umfassenden Wahrnehmung ihrer Interessen in den Gewerkschaften;

• Wahrnehmung aller Interessen, die mit dem Einstieg in die Ausbildung und dem Übergang ins Berufsleben im Zusammenhang stehen;

• rechtzeitige Mitwirkung an der Gestaltung wissenschaftlich-technischer Prozesse im Betrieb und ihren Auswirkungen im umfassenden Sinne, insbesondere für einen qualifikationsgerechten Einsatz, gesicherte berufliche Perspektive, soziale Sicherheit und Gleichstellung der Geschlechter, gesunde Umwelt und Arbeitskultur;

• Förderung optimaler Bedingungen für kreatives Wirken und Chancengleichheit bei der Übernahme von Leitungsverantwortung;

• Unterstützung bei der vollen Integration von Behinderten und Rehabilitanden ins Berufsleben;

• Mitwirkung an der Durchsetzung leistungsgerechter Lohn-und Tarifpolitik sowie angemessener Lehrlingsentgelte und Stipendien;

• ein Streikrecht als allerletztes Mittel zur Lösung von Arbeitskonflikten;

• konsequente Durchsetzung der Rechtssicherheit im Betrieb;

• bedürfnisorientierte Freizeitgestaltung.

3. Wie könnte die Organisationsform aussehen?

• Die FDGB-Jugendarbeit soll die Arbeit der Mitgliedsgewerkschaften unterstützen, koordinieren und darüber hinaus die Themen aufgreifen, die alle Jugendlichen betreffen, unabhängig vom jeweiligen Betrieb und Organisationsbereich.

• Das höchste Organ der jugendlichen Mitglieder im Betrieb ist die Jugendversammlung.

• Die Kollegen wählen in direkter oder geheimer Wahl entsprechend der Größe des Betriebes und der Anzahl der Bereiche einen oder mehrere Jugendsprecher.

• Die Gesamtheit der Jugendsprecher bilden einen Jugendsprecherrat, deren Vorsitzender gleichberechtigter Partner der BGL ist und gegenüber der staatlichen Leitung des Betriebes und der IG/Gew. im Territorium die Interessen der Mitglieder vertritt.

• Die Jugendversammlung der Grundorganisation delegiert ihren Jugendsprecher bzw. den Vorsitzenden des Jugendsprecherrates zu Jugendkonferenzen im Territorium, die über weitere Struktur entscheidet.

4. Finanzen

Aus den Mitteln der Gewerkschaftskasse der gewerkschaftlichen GO wird entsprechend der Anzahl der jungen Gewerkschaftsmitglieder ein Jugendfonds gebildet, der dem Jugendsprecherrat in eigener Verantwortung zur Verfügung steht und über deren Verwendung er den Mitgliedern der Gewerkschaftsjugend und den anderen FDGB-Mitgliedern im Betrieb rechenschaftspflichtig ist.

Eure Meinung zu diesem Papier ist gefragt. Meldet euch am Telefon der Gewerkschaftsjugend: Berlin (...).

Tribüne, Mi. 20.12.1989, Organ des Bundesvorstandes des FDGB

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