Erklärung zur Schaffung der gewerkschaftlichen Einheit

Schritte gemeinsam abgesteckt

Industriegewerkschaften des Bereiches Bergbau-Energie-Wasserwirtschaft

Die Hauptvorstände der DDR-Industriegewerkschaften Bergbau-Energie-Wasserwirtschaft (IGBEW) und Wismut (IGW) und der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie (IGBE) in der Bundesrepublik Deutschland bekräftigten auf einer gemeinsamen Beratung am Montag in Berlin ihre übereinstimmende Auffassung, dass die Entwicklung zur wirtschaftlichen und staatlichen Einheit die baldige Schaffung der gewerkschaftlichen Einheit notwendig macht.

Sie sind sich darin einig, dass diese gesamtdeutsche Gewerkschaft nur nach den bewährten Prinzipien der demokratischen Einheitsgewerkschaft errichtet werden kann, wie sie in der Bundesrepublik existiert.

Die bevorstehende Einführung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion erfordert es, zum Schutz der Rechte und Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der DDR eine umgehend wirksame, gemeinsame Interessenvertretung aufzubauen. Darüber hinaus sehen die drei Gewerkschaften eine vordringliche Aufgabe darin, zur Durchsetzung einer verantwortungsbewussten und zukunftsorientierten Energie-, Rohstoff- und Umweltpolitik für das gesamte Deutschland beizutragen.

Um dieses Ziel zu erreichen, trafen die Hauptvorstände der IGBEW, der IGW und der IGBE in ihrer gemeinsamen Erklärung zur Schaffung der gewerkschaftlichen Einheit unter anderem folgende Vereinbarungen:

• Die Vorstände der IGBEW, der IGW und der IGBE sind beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen dafür zu treffen dass die politische Zusammenführung der drei Organisationen in den nächsten Monaten vollzogen werden kann.

• Bei dem Vollzug dieser Zusammenführung ist die IGBE die aufnehmende Organisation, ohne Rechtsnachfolgerin der IGBEW und der IGW zu sein. Sitz der gesamtdeutschen Gewerkschaft ist Bochum, in Berlin wird ein Zweigbüro der Hauptverwaltung eingerichtet.

• Die IGBE wird im Rahmen ihres außerordentlichen Kongresses am 7. September 1990 alle satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Zusammenführung im Jahre 1990 schaffen. Desgleichen werden die IGBEW und die IGW im Anschluss daran auf Kongressen alle notwendigen Beschlüsse herbeiführen, die den Übergang der Mitglieder zum 1. November 1990 ermöglichen. Im Mai 1991 findet der erste gemeinsame Kongress statt. Stichtag für die Ermittlung der Mitgliederzahlen, auf deren Grundlage der Delegiertenschlüssel festgelegt wird, ist für das Organisationsgebiet der IGBE der 30. Juni 1990 und für das Organisationsgebiet der IGBEW bzw. der IGW der 31. August 1990.

Bis zu diesem Kongress finden zur Konsultation regelmäßig gemeinsame Sitzungen der drei Geschäftsführenden Vorstände statt.

• Zur Vorbereitung der Zusammenführung und zur notwendigen Angleichung der Strukturen stimmen die drei Gewerkschaften überein, dass mit sofortiger Wirkung alle organisatorischen, personellen und finanziellen Maßnahmen in gemeinsamer Abstimmung vollzogen werden.

• Die Vorstände sind beauftragt, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, damit alsbald eine gemeinsame, systematische Bildungsarbeit durchgeführt werden kann.

Im Rahmen eines Austauschprogrammes sichert die IGBE zu, dass hauptamtliche Funktionäre der beiden DDR-Gewerkschaften in den Fachabteilungen, den Bezirken sowie der Schule der IGBE ausgebildet werden.

• Die IGBE sichert der IGBEW und der IGW ihre weitere Beratung und Unterstützung bei der Bildung von Betriebsräten und beim Aufbau der betrieblichen und außerbetrieblichen Interessenvertretung zu.

Tribüne, Di. 19.06.1990

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