Runder Tisch
12. Sitzung
12.2.1990
Information Nr. 12/3

Information des FDGB

Den am Runden Tisch vertretenen Parteien und Bewegungen geben wir folgenden Standpunkt zur Kenntnis:

Wenn eine Wirtschafts- und Währungsunion über eine Vertragsgemeinschaft DDR - BRD unumgänglich ist, dann wird sie von den Gewerkschaften an folgende grundlegende Bedingungen geknüpft.

1. Der Wirtschafts-, Währungs- und Verkehrsverbund muss einen Sozialverbund einschließen, der die Grundrechte der Werktätigen auf Arbeit und soziale Sicherung gewährleistet und sozial Schwächere, insbesondere Rentner, Kinder, Behinderte nicht ausgrenzt. Die Rechtsangleichung muss dieser Forderung genügen.

2. Die Gewerkschaften fordern Garantien dafür, dass die durch die DDR Verfassung Artikel 44Artikel 44 und DDR Verfassung Artikel 4545 der Verfassung der DDR, die im Arbeitsgesetzbuch und im Gewerkschaftsgesetz (vorbehalten der durch die Volkskammer noch vor dem 18.3.1990) und weiteren Rechtsvorschriften festgeschriebenen Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften nicht demontiert werden.

3. Vor dem Abschluss der Vertragsgemeinschaft sind alle ökonomischen und sozialen Vor- und Nachteile der Regelungen für die Bürgerinnen der DDR und BRD offenzulegen. Die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, in vollem Bewusstsein der Auswirkungen, erforderlichenfalls in einer Volksabstimmung zu entscheiden.

Ausgehend von diesen grundlegenden Forderungen, halten die Gewerkschaften für unverzichtbar und vordringlich, dass

- den Arbeitenden und ihren Gewerkschaften die Mitwirkung bei der Gestaltung effektiver Produktions- und Arbeitsstrukturen, bei volkswirtschaftlichen und betrieblichen Strukturentscheidungen, Rationalisierungsmaßnahmen sowie bei allen sich daraus ergebenden sozialen, lohn- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen garantiert wird;

- die qualifizierte Mitbestimmung der Gewerkschaften in gesellschaftlichen Aufsichtsräten bzw. Wirtschafts- und Sozialräten bei Veränderung der Eigentumsverhältnisse, bei der Auflösung des Betriebes, von Betriebsteilen und -abteilungen sowie bei Stilllegungen oder Teilstilllegungen gesichert wird und die Beschäftigten (Arbeitnehmer) auf sozialem und lohnrechtlichem Gebiet vor unvertretbaren Auswirkungen geschützt werden;

- mögliche Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffungs- und Umschulungsprogramme, Verkürzung der Tages-, Wochen- und Lebensarbeitszeit sowie durch Vorruhestandsregelungen eingegrenzt wird;

- Es geht um einen funktionierenden Zyklus, Freisetzung - Umschulung - Wiedereinsatz, für den Staat und Unternehmen finanzielle und institutionelle Verantwortung tragen;

- das Recht auf Mitbestimmung, Mitentscheidung und Kontrolle bei der Verwendung der betrieblichen Fonds der Arbeits- und Lebensbedingungen in Betrieben/Unternehmen aller Eigentumsformen gesichert wird. Dies hat in Betriebskollektivverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen zu geschehen;

- beim Verbund der Währungen der DDR und der BRD keine, das Lebensniveau der DDR-Bevölkerung absenkenden Folgen eintreten.

Weitere Schwerpunkte des Wirtschafts- und Sozialverbundes müssen sein:

- Die kostenlose Lehr-, Berufs- und Fachschulausbildung, unabhängig vom sozialen Status, einschließlich der Gewährung von Stipendien;

- die Sicherung kostenloser Gesundheitsfürsorge und Krankenbetreuung;

- die Beibehaltung des Grundrechts auf Wohnung und Sicherung eines wirksamen Mieterschutzes;

- Erhaltung aller Einrichtungen zur sozialen Betreuung der Kinder (Kinderkrippen/-gärten, Schulhorte, Schülerspeisung sowie Freizeiteinrichtungen).

- Reform des Rentensystems bei gegenseitiger Anerkennung ehrlich erworbener Renten- und Versicherungsansprüche;

- gegenseitige Anerkennung von Bildungs- und Qualifizierungsabschlüssen.

Zur Gewährleistung der hier erhobenen Forderungen zur Verwirklichung eines möglichen Währungs-, Wirtschafts- und Sozialverbundes erklärt der FDGB seine Absicht, eng mit dem DGB zusammenzuwirken.

FDGB

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