Gegen Demontage betrieblicher Kultureinrichtungen

Uns erreichten in den setzten Tagen viele Anrufe und Briefe von Vorständen des FDGB, Betriebsgewerkschaftsleitungen und Kulturfunktionären aus Betrieben und Einrichtungen. Sie informieren darüber, dass Kulturhäuser und Bibliotheken der Betriebe, die laut Paragraph 226 des AGB den BGL zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens zur Verfügung stehen, durch staatliche Leiter willkürlich geschlossen oder in ihrer personellen und materiellen Ausstattung reduziert oder zweckentfremdet genutzt werden bzw. solche Absichten angekündigt sind.

Die Gewerkschaften betrachten diese Einrichtungen als Errungenschaft, die es zu erhalten gilt. Daran etwas eigenmächtig ändern zu wollen, widerspricht nicht nur den geltenden Rechtsbestimmungen, sondern auch den kulturellen Interessen der Werktätigen. Die Gewerkschaftsleitungen sollten auch bei Vorrang vieler anderer Fragen im Interesse der Werktätigen keine Demontage kultureller Errungenschaften im Betrieb zulassen.

Die Forderung nach mehr Demokratie beinhaltet auch ein mehr an Kultur und Information.

Die gewerkschaftlich geleiteten Kultureinrichtungen der Betriebe können und wollen sich dieser Aufgabe stellen und Neues einbringen.

Abteilung Kultur
beim Bundesvorstand des FDGB

Tribüne, Do. 07.12.1989

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