Erklärung des Vorbereitungskomitees des FDGB-Kongresses

Keine antipolnische Kampagne

Die Mitglieder des Komitees, das den außerordentlichen FDGB-Kongress vorbereitet, verstehen die Besorgnisse der Gesamtpolnischen Verständigung der Gewerkschaften (OPZZ) in Bezug auf die Festlegungen der Regierung der DDR zum Schutz des Binnenmarktes der DDR.

Das Vorbereitungskomitee erklärt deshalb namens der im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund organisierten Mitglieder, dass diese Maßnahmen keine antipolnische Kampagne darstellen, sondern sich ausschließlich gegen jene richten - gleich welcher Nationalität -‚ die spekulative Gewinne auf Kosten der Bürger der DDR anstreben, indem sie preis gestützte Lebensmittel und Konsumgüter aufkaufen und weiter veräußern, wobei sie zugleich bestehende Währungsunterschiede egoistisch ausnutzen.

Die bei der Einführung dieser Maßnahmen vorübergehend aufgetretenen Überspitzungen bedauern wir aufrichtig und verurteilen sie. Wir sind der Auffassung, dass die in Betrieben unseres Landes tätigen polnischen Werktätigen und auch die aus anderen Ländern einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilisierung unserer Wirtschaft und zur Vergrößerung unseres Nationaleinkommens leisten. Dies schätzen wir gerade in der gegenwärtig angespannten Lage besonders hoch ein.

Das Vorbereitungskomitee, des außerordentlichen FDGB-Kongresses legt großen Wert darauf die engen Beziehungen zwischen den Gewerkschaften der uns freundschaftlich verbundenen Nachbarländer weiter zu fördern und im gegenseitigen Interesse weiter auszugestalten. Die vielfältigen Beziehungen zwischen Betriebsbelegschaften und ihren Gewerkschaften, der jährliche Austausch von fast hunderttausend Werktätigen und Ihren Familienangehörigen im betrieblichen devisenlosen Urlauberverkehr die gemeinsame Veranstaltung froher Ferientage für unsere Kinder in Partnereinrichtungen und die vielen anderen Begegnungen zwischen Bürgern der DDR, Polens und anderen Ländern sollten wir durch gemeinsame Anstrengungen weder von Spekulanten noch durch bürokratische Auslegungen zeitweilig notwendiger Maßnahmen beeinträchtigen lassen.

Tribüne, Organ des Bundesvorstandes des FDGB, Mi. 20.12.1989

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