Beschlüsse der BGL-Sitzungen am 15., 17. und 21.11.

Gewerkschaftsleitung zurückgetreten

- Im Ergebnis der durch das Kollektiv F dargelegten Fakten hinsichtlich der Wahrnehmung der gewerkschaftlichen Aufgaben für das Kombinat insgesamt wurde den Kollegen mitgeteilt, dass für diese Aufgaben nicht die BGL des Stammbetriebes, sondern das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden der Kombinatsbetriebe verantwortlich ist (Vorsitzender ebenfalls BGL-Vorsitzende des Stammbetriebes). Die BGL-Vorsitzende wird dazu nochmals mit Vertretern des Kollektivs eine Aussprache führen. Generell ist zur Gestaltung dieser Aufgaben mit dem Zentralvorstand IG Metall Verbindung aufzunehmen, und es sind Überlegungen erforderlich, wie überhaupt mit der Doppelfunktion des Vorsitzenden der BGL des Stammbetriebes und Vorsitzenden des Kollektivs der BGL-Vorsitzenden eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben gewährleistet werden kann.

- Nach eingehender Diskussion der gegenwärtigen Situation sowie der Stimmungen und Meinungen im Betrieb zur Gewerkschaftsarbeit und zur Tätigkeit der BGL wurde der Beschluss zum Rücktritt der BGL gefasst. Von den anwesenden 18 Mitgliedern stimmten 12 für den Rücktritt, 5 gegen Rücktritt, 1 Stimmenthaltung. Grundlage für diesen Beschluss war der ersichtliche Vertrauensverlust in den Kollektiven, wobei eine der wesentlichen Ursachen darin gesehen wird, dass es nicht gelungen ist, die geleistete Arbeit an die breite Öffentlichkeit zu tragen.

Zugleich wurde beschlossen, die Aufgaben der Gewerkschaftsleitung durch die amtierende BGL bis zur Neuwahl engagiert weiterzuführen und die bereits vorliegenden Vorstellungen zur Veränderung der Arbeit in der nächsten BGL-Sitzung zu beraten und zu beschließen.

- Die organisatorischen Regelungen zur Neuwahl der BGL und der Delegierten für den außerordentlichen Gewerkschaftskongress (voraussichtlich Februar 1990) sind in Abstimmung mit dem Kreisvorstand zur nächsten BGL-Sitzung vorzulegen und anschließend an die AGL-Vorsitzenden weiterzugeben.

- Es ist umgehend eine VVV einzuberufen, auf der die gegenwärtige Situation der Gewerkschaftsarbeit im Betrieb und die Vorstellungen zur weiteren Arbeit erläutert werden.

Vorschlag: Donnerstag, 23.11.1989 (Anm.: Termin musste auf den nächst früheren Zeitpunkt, Montag, 27.11.1989 verlegt werden, da erstens der Gemeinschaftsraum am 23.11.1989 belegt war und zweitens für das Objekt Bohnsdorf eine Belegschaftsversammlung durch den Generaldirektor zum gleichen Zeitraum der Beratung der BGL/AGL-Vorsitzenden vereinbart wurde.)

Die Vorbereitungen der VVV werden in der BGL-Sitzung am 22.11.1989 getroffen. Dabei wurde bereits am 17.11.1989 zwecks Abgabe der Einladungen die Tagesordnung und Bitte um Teilnahme des GD festgelegt.

- Entgegen unseren ersten Vorstellungen, die BGL-Sitzungen nach Feierabend öffentlich durchzuführen, wurde beschlossen, den Beginn auf 15.00 Uhr festzulegen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass es sich bei den gewerkschaftlichen Problemen in der Mehrzahl um Arbeitsprobleme handelt, wozu auch seitens des staatlichen Leiter vor der BGL Bericht zu erstatten ist.

Um die Probleme zunächst im Gremium der Gewerkschaftsleitung gründlich ausdiskutieren zu können und die Entscheidungen bzw. konkreten Vorschläge dann gegenüber der Belegschaft als Ergebnis vertreten zu können, wird von öffentlichen Sitzungen abgesehen. In einer engeren Zusammenarbeit mit den AGL-Vorsitzenden und Vertrauensleuten sowie durch Bekanntgabe der Beschlüsse in der Betriebszeitung und an den Wandzeitungen der einzelnen Objekte sind die Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen.

- Nach Darlegung der gemeinsam zwischen dem Direktor für Ökonomie und der Abteilung Arbeitsökonomie sowie Vertretern der amtierenden BGL zum Entwurf des BKV abgestimmten Vorschläge ist Übereinkunft erzielt worden, dass vor Übergabe des BKV zur Diskussion an die Kollektive der Entwurf den amtierenden BGL-Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

- Zur Weiterführung und Wirkung der Haushaltsbuch-Kennziffern auf die Jahresendprämie 1989 ist ein abgestimmter Standpunkt zwischen staatlicher und gewerkschaftlicher Leitung zu erarbeiten und auf einer der nächsten Vertrauensleute-Vollversammlungen vorzulegen.

- Der Vorsitzende der Kommission Arbeit/Löhne wird beauftragt, sich hinsichtlich der neuen Regelungen zur Lohnfondsbildung und -verwendung sachkundig zu machen und die weitere Verfahrensweise der Anwendung im Betrieb - möglichst noch für 1989 - vorzuschlagen.

- Die vorbereiteten Ausführungen der amtierenden BGL zur VVV am 27.11.1989 sind entsprechend den in der Diskussion gemachten Veränderungen und Ergänzungen zu berichtigen.

- Mit der Versammlungsleitung für die VVV ist Kollege Wolfgang S(...), Vorsitzender der Revisionskommission, beauftragt worden.

aus: FAGA-Echo, Nr. 23, 30. November 1989, 40. Jahrgang, Organ der Betriebsparteiorganisation der SED im VEB Fahrzeugausrüstung Berlin

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