Der Rat ist sich einig:

Macht sich die BGL stark, brauchen wir keinen Betriebsrat

1. Der Rat der BGL-Vorsitzenden geht davon aus, dass mit der Existenz von Betriebsräten (nach dem Muster der BRD) die Existenz einer BGL im Betrieb in Frage gestellt ist. Alle Aufgaben, die laut Betriebsverfassungsgesetz der BRD die Betriebsräte zu erfüllen haben, liegen entsprechend geltendem Arbeitsrecht der DDR in Verantwortung der Gewerkschaft (Zustimmungs-, Vereinbarungs- und Mitwirkungsrechte). Eine Aufspaltung der Interessenvertretung der Werktätigen auf die Gewerkschaft und Betriebsräte würde unweigerlich Rechtsunsicherheiten sowohl bei den Werktätigen als auch bei Leitern nach sich ziehen.

2. Rund 90 Prozent der Werktätigen des WBKD sind in der Gewerkschaft organisiert. Der Rat der BGL-Vorsitzenden sieht in der grundlegenden Erneuerung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung die Möglichkeit und die Notwendigkeit, die Interessenlagen der Gewerkschaftsmitglieder konsequent ohne jeglichen Einfluss und ohne jegliche Bevormundung einer Partei bzw. angeblicher Parteiinteressen wahrzunehmen. Diesen Nachweis gegenüber unseren Mitgliedern anzutreten, ist sich der Rat der BGL-Vorsitzenden einig. Unser Ziel ist es, die Mitglieder davon zu überzeugen, dass ihre Interessen nur durch starke Gewerkschaftsorganisationen und ihre Leitungen vertreten werden können. Nicht Sozialpartnerschaft und Betriebsfrieden sichern die Rechte der Werktätigen, sondern die Durchsetzung der Regelungen in der Verfassung und im AGB durch die Gewerkschaft.

3. Der Rat der BGL-Vorsitzenden nimmt Praktiken verschiedener, staatlicher Leiter zum Anlass, sich gegen jegliche Einschränkungen gewerkschaftlicher Rechte zu verwahren. Administrative Entscheidungen von staatlichen Leitern, die die Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben behindern, werden unweigerlich Konsequenzen nach sich ziehen. Wir meinen jedoch, dass uns nicht Administration oder Arbeitskampf weiterbringen, sondern Verhandlungen.

4. Der Rat der BGL-Vorsitzenden erkennt an, dass noch nicht in allen Betrieben Gewerkschaftsleitungen tätig sind, die das uneingeschränkte Vertrauen aller Mitglieder besitzen und denen teilweise die Fachkompetenz fehlt, um die staatlichen Leitungen in allen wirtschaftlichen und sozialen Fragen zu beraten. Deshalb unterstützen wir Bestrebungen von Betriebsdirektoren, die sich mit dem "Runden Tisch", mit "Wirtschafts- und Sozialräten" o.ä. die notwendigen Fachgremien zu ihrer Beratung schaffen.

Wir verlangen, dass in diesen Gremien die Gewerkschaft vertreten ist.

5. Der Rat der BGL-Vorsitzenden schlägt vor, bis nach dem Kongress und der Zentralen Delegiertenkonferenz der IG Bau/Holz auf der Grundlage der vorhandenen Gesetze zusammenzuarbeiten. Nach dem Gewerkschaftskongress und der ZDK der IG Bau/Holz streben wir eine erneute Diskussion mit der Direktion auf der Grundlage von bis dahin vorliegenden Gesetzen bzw. Entwürfen (Gewerkschaftsgesetz, Veränderungen AGB) an.

aus: Das Fundament, Nr. 2, 8. Februar 1990, 34. Jahrgang, Betriebszeitung des VEB (B) Wohnungsbaukombinat Dresden, Herausgeber: Kombinatsleitung des VEB (B) Wohnungsbaukombinat Dresden