Initiative Frieden und Menschenrechte

Wahl
Programm

Berlin, im Februar 1990

Gedruckt auf Umweltpapier

Die Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM) ist eine politische Vereinigung mit dem Ziel, Menschenrechte und Menschlichkeit in allen Bereichen der Gesellschaft zum, Maßstab des Handelns werden zu lassen.

Seit ihrer Gründung im Jahre 1985 war die IFM eine außerparlamentarische Oppositionsbewegung, unabhängig von Staat und Kirche. Neben der außerparlamentarischen Arbeit ist es jetzt dringend geboten, unsere Ziele auch parlamentarisch zu vertreten. Im Bündnis mit dem NEUEN FORUM und DEMOKRATIE JETZT tritt die IFM zur Volkskammerwahl am 18. März 1990 an.

Unsere Themen sind:

Europa und Deutschland
Entmilitarisierung
Rechtsstaatlichkeit
Demokratisierung in Staat und Wirtschaft
Soziale Sicherheit
Schutz und Integration von Minderheiten

Unsere Kandidaten werden sich für folgende Ziele einsetzen:

1. Europa und Deutschland

Die deutsche Vergangenheit verpflichtet uns, die Sorgen anderer Völker ernst zu nehmen. Mit der Zerschlagung des nationalsozialistischen "Großdeutschen Reiches" sind Tatsachen geschaffen worden, die auch den nachfolgenden Generationen Verantwortung auferlegen. Deshalb darf eine Vereinigung der beiden deutschen Staaten nur in den Grenzen von 1989 erfolgen. Die Oder-Neiße-Grenze muss garantiert bleiben.

Die beiden deutschen Staaten haben unterschiedliche wirtschaftliche, soziale, politische und kulturelle Strukturen. Die Annäherung erfordert Veränderungen auf beiden Seiten, die Zeit brauchen. Sie muss im Zusammenhang mit der Annäherung aller europäischen Staaten gesehen werden. Für das Zusammenwachsen Europas müssen die europäischen Grenzen durchlässig und die Blöcke aufgelöst werden.

Die Stellung der DDR als RGW-Mitglied und ihr besonderes Verhältnis zur EG ermöglichen eine Vermittlerrolle zwischen den beiden europäischen Wirtschaftsgemeinschaften. Wir setzen uns dafür ein, dass in ein einheitliches europäische Wirtschaftskonzept die Interessen der Dritten und Vierten Welt einbezogen werden.

2. Entmilitarisierung

Die IFM fordert nicht den Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt, sondern die Auflösung der Militärblöcke überhaupt. Wir halten die vollständige Entmilitarisierung für möglich. Sie könnte in mehreren Schritten erfolgen: Abbau der Massenvernichtungswaffen, Truppenreduzierung, Abbau der offensiven Doktrinen und Verteidigungssysteme, Schaffung gemeinsamer politischer Institutionen der Konfliktbewältigung. Schließlich sollte die defensive militärische Verteidigung durch soziale, also gewaltfreie Verteidigung ersetzt werden.

Wir setzen uns ein für:

- die Wiederherstellung des entmilitarisierten Status von Berlin

- den Abzug aller ausländischer Truppen aus Deutschland in Rahmen eines Friedensvertrages

- die Anerkennung des Menschenrechts auf totale Kriegsdienstverweigerung

- die schrittweise Truppenreduzierung der NVA bis zur Abschaffung der Wehrpflicht

- die Schaffung entmilitarisierter Zonen beiderseits der Blockgrenze

- die Umstellung von militärischer auf zivile Produktion

3. Rechtsstaatlichkeit

Besonderes Gewicht legt die IFM auf die Ausgestaltung der Menschenrechte. Sie müssen in der Verfassung verankert und in der Gesetzgebung garantiert werden. Grundlage dafür sind die UNO-Menschenrechtskonventionen und die KSZE-Dokumente.

Wir treten ein für eine strikte Gewaltenteilung zwischen gesetzgeberischen, ausführenden und rechtsprechenden Institutionen, für die Reform des Rechtswesens in der DDR und die Unabhängigkeit der Gerichte.

Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit muss ein Verfassungsgericht gebildet werden. Das Verwaltungsrecht muss ausgebaut werden. Wir streben die Schaffung eines Umweltrechts und zugehöriger Gerichte an. Die Militärgerichtsbarkeit muss in die zivile Rechtsprechung überführt werden.

4. Demokratisierung der Gesellschaft

Parteien und Parlamente sind wesentliche Bestandteile der Demokratie. Darüber hinaus benötigen wir starke Bürgerbewegungen, um politische Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen.

Wir setzen uns ein für:

- eine weitgehende Dezentralisierung der Staatsnacht

- starke und unabhängige, territoriale und kommunale Vertretungen

- Möglichkeiten der Gesetzesinitiative für Bürgerbewegungen, Vereinigungen und Verbände

- klare Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide

- die öffentliche Diskussion wichtiger Parlaments- und Regierungsvorlagen

- einen unabhängigen Beauftragten für Menschenrechte auf höchster politischer Ebene

- die Beteiligung am weiteren Ausbau demokratischer Institutionen im internationalen Rahmen.

5. Wirtschaft und Soziales

Die IFM unterstützt die Forderung von Menschen, deren soziale Rechte durch die Veränderungen des Wirtschaftsgefüges beeinträchtigt sind. Wir sind für die Bildung freier und unabhängiger Gewerkschaften und für die demokratische Mitbestimmung der Werktätigen. Wir sind dafür, dass die Großbetriebe von Staatseigentum in gesellschaftliches Eigentum übergehen und demokratischer Selbstverwaltung unterliegen.

Meister, Abteilungsleiter und Direktoren müssen wählbar und abwählbar sein. Ein Netz von Mittel- und Kleinbetriebe muss aufgebaut werden. Dabei sind alle Eigentumsformen denkbar und notwendig. Auch in Privatbetrieben und Betrieben mit ausländischer Kapitalbeteiligung ist die Mitbestimmung der Belegschaften unerlässlich.

Wir setzen uns ein für:

- die Tarifautonomie der Gewerkschaften

- die Verankerung von Streikrecht und Aussperrungsverbot in der Verfassung

- den Kündigungsschutz von Belegschaftsvertretungen

- eine staatliche Strukturpolitik über Steuergesetze, Subventionen und Raumplanungshoheit

- eine steuerliche Begünstigung von Klein- und Mittelbetrieben unabhängig von der Eigentumsform

- den Abbau des staatlichen Außenhandelsmonopols

- gesetzliche Regelungen gegen die Bildung von Kartellen

Die IFM vertritt das Konzept einer Wirtschafts- und Sozialpolitik, die eine hohe Lebensqualität für alle sichert.

Die gesundheitliche und soziale Verträglichkeit des Arbeitsplatzes, die ökologische Verträglichkeit von Produktion und Produkten sollen bei der Umgestaltung der Wirtschaft berücksichtigt werden. Die Arbeitszeit soll verkürzt und günstige Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Alleinerziehende sollen geschaffen werden.

Wir setzen uns ein für:

- die Verankerung des Rechts auf Arbeit, des Rechts auf Wohnraum und des Rechts auf ein soziales Existenzminimum in der Verfassung

- den Aufbau von Einrichtungen zur Fortbildung und Umschulung von Arbeitslosen

- die Mitverantwortung der Betriebe bei der Vermittlung und Finanzierung von Umschulungsprogrammen

- eine Vorruhestandsregelung mit flexiblen Altersgrenzen

- eine gesetzlich fixierte Anpassung der Mindesteinkommen für Arbeitssuchende, Rentner, Studenten und Lehrlinge sowie der Mindestlöhne und des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten

- einen Einkommensausgleich in Falle von Mieterhöhungen, gestaffelt nach Haushaltsgröße und Einkommen sowie entsprechende Regelungen für Wohngemeinschaften

- die Erhaltung und Subventionierung bestehender und neuer Formen der Kinderbetreuung

- die steuerliche Begünstigung von Haushalten mit Kindern.

6. Gesundheitswesen

Das Recht auf Schutz und Förderung von Leben und Gesundheit gehört zu den elementaren Menschenrechten. Seine Garantie in der Verfassung muss auch in der Praxis umgesetzt werden.

Wir setzen uns ein für:

- die Schaffung eines einheitlichen Gesundheitswesens, das für alle Bürger zugänglich ist

- eine unabhängige, staatlich kontrollierte Sozialversicherung, die eine gleichberechtigte Krankenversorgung unabhängig vom Einkommen garantiert

- eine Strukturreform, die eine weitgehende Eigenverantwortlichkeit der medizinischen Einrichtungen ermöglicht und in der die Kommunen über den Einsatz der staatlichen Mittel entscheiden

- die Rückführung von Ärzten aus Verwaltungen in das Gesundheitswesen

- eine humane Psychiatrie

- die Bereitstellung von mindestens 10 % der Mittel des Staatshaushalts für das Gesundheitswesen

7. Bildung und Kultur

Die Schule der Zukunft muss Teil eines Bildungswesens sein, das Angebote für alle Generationen, für Leistungsstarke und Leistungsschwache, für Arbeit und Freizeitbereich bereithält. Ziel eines solchen Ausbildungskonzepts ist die Entwicklung des selbstbestimmt lebenden Menschen, der sich solidarisch verhalten, fremdes akzeptieren und Vielfalt als Reichtum erkennen kann. Wir sehen darin die beste Prophylaxe gegen entmündigende, gewaltverherrlichende und undemokratische Ideologien.

Wir setzen uns ein für:

- eine Reform der pädagogischen Ausbildung

- flexible Rahmenpläne anstelle starrer Lehrpläne

- die Neubestimmung wesentlicher Lehrinhalte und -ziele wie Antimilitarismus, Urteilsfähigkeit, Toleranz, Rechte und Würde des Menschen, Verantwortung für die eigene und andere Kulturen und die natürliche Umwelt

- die Verbesserung der musischen Erziehung

Die Freiheit und Unabhängigkeit der Kultur und der Künste müssen garantiert sein. Sie sollen aus privaten, gemeinnützigen und staatlichen Mitteln gefördert werden. Die durch den Wegfall der politischen Zensur entstandene Vielfalt darf nicht wieder eingeschränkt werden, indem die Kultur nur den marktwirtschaftlichen Mechanismen unterworfen wird.

Wir setzen uns ein für:

- die kulturelle Autonomie der Kommunen und Regionen

- die Demokratisierung der Künstlerverbände

- garantierte Mindesthonorare, Absolventenhilfen, gerechte Steuer- und Rentenregelungen

- die Förderung und Subventionierung des Volkskunstschaffens

- die Förderung des internationalen Kulturaustauschs

- ein Erhalt und die Sanierung kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz

8. Rechte der Kinder und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitbürger. Sie haben Anspruch auf Achtung und Respektierung ihrer Rechte.

Wir setzen uns ein für:

- die politische Mitbestimmung der Jugendlichen und die Möglichkeit für Kinder, sich direkt an Parlamentsbeauftragte zu wenden

- ein Beratungsnetz von Psychologen, Sozialarbeitern, Juristen und Drogenfachleuten für Kinder und Jugendliche

- gesetzliche Regelungen, die die Aufnahme von Heimkindern in Familien erleichtern

- eine Reform der Heimerziehung sowie die Förderung von betreuten Jugendwohngemeinschaften als Alternative zu Heimen

- die Beibehaltung gesetzlicher Ausbildungsgarantien

- vorbeugende Maßnahmen zur sozialen Sicherstellung arbeitsloser Jugendlicher

- gesetzliche Bestimmungen, die verhindern, dass bestehende Freizeiteinrichtungen und Fonds für Kinder und Jugendliche abgeschafft werden

- Arbeits- und Studienaufenthalte im In- und Ausland auf Austauschbasis als moderne Form der Lehr- und Wanderjahre

9. Rechte der Alten

Die Rechte alter Menschen, insbesondere derer, die auf Pflege angewiesen sind, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.

Wir setzen uns ein für:

- eine wesentliche Anhebung der Mindestrenten

- unabhängige Institutionen, die sich die Wahrung der Rechte alter Menschen zu Ziel setzen

- die Einrichtung eines Ministeriums für Senioren und entsprechende Referate auf kommunaler Ebene

- die Möglichkeit der Teilzeitarbeit in den letzten Berufsjahren

- kostenlose Rechtsberatung und -hilfe für alte Menschen mit geringem Einkommen

- die Förderung von teilstationären Einrichtungen als Tagesstätten für alte Menschen

- eine bezahlte Freistellung für Angehörige von Pflegebedürftigen

- die Entwicklung eines Ausbildungskonzepts für Altenpflege und Altenfürsorge

10. Rechte der Behinderten

Behinderte müssen in das gesellschaftliche Leben einbezogen werden. Nicht Mitleid mit Behinderten ist nötig, sondern Partnerschaft, nicht ihre Ausgrenzung aus Berührungsangst, sondern Integration, nicht bloße Fürsorge, sondern Mitbestimmung der Behinderten selbst.

Wir setzen uns ein für:

- die Unterstützung und Förderung von Interessenverbänden und Selbsthilfegruppen Behinderter

- integrative Schulmodelle und Vorschuleinrichtungen, in den körperlich und geistig Behinderte zusammen mit gesunden Kindern lernen und spielen können

- breite Bildungs- und Fördermöglichkeiten durch vielfältige Lehrmaterialien, die den speziellen Behinderungen angepasst sind

- die Erweiterung der Fördereinrichtungen für geistig Behinderte

- die Förderung von Wohngemeinschaften Behinderter mit Nichtbehinderten

- steuerliche Anreize für Betriebe zur Schaffung geschützter Arbeitsplätze

- die behindertengerechte Ausstattung von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln

- die Einrichtung einer parlamentarischen Institution zur Vertretung der Interessen Behinderter

11. Rechte der Ausländer

Die Rechte, die für Bürger unseres Landes gelten, fordern wir gleichermaßen für die unter uns lebenden Ausländer. Die Bewahrung ihrer kulturellen Eigenständigkeit muss Voraussetzung ihrer Integration sein und stellt eine notwendige Bereicherung unserer Gesellschaft dar.

Wir setzen uns ein für:

- die Schaffung eines verfassungsmäßig garantierten Asylrechts als allgemeines Menschenrecht für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte

- das Recht in der DDR lebender Ausländer auf freie Arbeitsplatz- und Wohnsitzwahl sowie die Möglichkeit, Gewerbe zu übernehmen und Betriebe zu gründen

- die Schaffung rechtlicher Regelungen für die Tätigkeit ausländischer Arbeitskräfte und eine sinnvolle Einwanderungspolitik

- das Einsetzen eines Ausländerbeauftragten bei der Regierung und die Einbeziehung von Interessenvertretungen der Ausländer in die Sicherung der Rechtshilfe für Ausländer

- die Einrichtung von Häusern der Völker und von multikulturellen Stätten des Kennenlernens von In- und Ausländern

12. Gleichstellung von Mann und Frau

Das Recht auf Selbstverwirklichung von Frauen und Männern ist ein Menschenrecht. Zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter sind die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen in allen Politikbereichen zu schaffen.

Wir treten ein für:

- gesicherte Teilarbeitszeitregelungen für Mütter und Väter

- die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung über das Recht auf Schwangerschaftsabbruch

- einen besonderen Rechtsschutz der Opfer von Gewalt und Vergewaltigung

- die staatliche Subventionierung unabhängiger Frauenhäuser und Frauenzentren

- die Überarbeitung des Familienrechts im Hinblick auf das Erziehungsrecht unterhaltspflichtiger Väter

- die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben in allen Bereichen der Gesellschaft, z.B. bei der Vergabe von Wohnraum an gleichgeschlechtliche Partner

13. Strafrecht und Strafvollzug

Strafrecht und Strafvollzug bedürfen dringend einer radikalen Reform. Die IFM wendet sich gegen ein politisches Strafrecht. Kriminelle Handlungen mit politischem Hintergrund dürfen nur nach dem kriminellen Straftatbestand beurteilt werden.

Wir setzen uns ein für:

- Resozialisierung vom ersten Hafttag an: Beratung, Bildung und Therapie statt "Erziehung"

- eine radikale Reform des Jugendstrafvollzugs: Hilfe statt Strafe

- die Neufassung von Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Untersuchungshaftordnung, Strafvollzugsgesetz und Wiedereingliederungsgesetz

- die Unterstellung des Strafvollzugs unter das Justizministerium

- eine demokratische Kontrolle des Strafvollzugs durch einsetzen eines parlamentarischen Beauftragten

- die Interessenvertretung der Gefangenen durch Gefangenenräte

- die Beendigung der Briefzensur und freien Informationsbezug von Massenmedien

- Hafturlaub

- die Ausbildung von Sozialarbeitern für den Einsatz in den Vollzugsanstalten

- einen ungehinderten Zugang der Haftseelsorger

14. Rehabilitierung und Wiedereingliederung

Seit der Gründung der DDR war die Verfolgung Andersdenkender politische Praxis. Jede Form eigenen Denkens und kritischer Äußerung konnte durch den Machtapparat von Staatssicherheit, Justiz und Polizei als Vorwand benutzt werden, Menschen zu verfolgen, zu verunglimpfen, zu quälen, ihr Leben zu zerstören. Ständig wurden Menschenrechte mit den Füßen getreten. Die menschenverachtende Praxis dieses Herrschaftssystems und ihre Folgen müssen öffentlich gemacht werden. Die persönliche Würde der Betroffenen ist wiederherzustellen. Die für den Machtmissbrauch Verantwortlichen und ihre willigen Werkzeuge sind zu bestrafen, wenn der Versuch, einen Rechtstaat aufzubauen, Erfolg haben soll.

Dies bedeutet aber nicht die soziale Ausgrenzung von Vertretern des bisherigen Unterdrückungsapparates. Durch aktive Mitarbeit an der Schaffung demokratischer Verhältnisse kann persönliche Mitschuld abgetragen werden. Diese Möglichkeit zu nutzen ist Recht und Pflicht eines jeden.

Der Aufbau eines Rechtsstaates setzt voraus, dass altes Unrecht nicht durch neues Unrecht vergolten wird. Bürger, denen keine Verbrechen nachgewiesen werden können, müssen gleiche Rechte und Pflichten wie alle haben.

15. Aufarbeitung unserer Geschichte

Um eine demokratische Zukunft vorzubereiten, müssen wir uns der Vergangenheit stellen. Dabei haben wir zwei aufeinanderfolgende Diktaturen, den Faschismus und den Stalinismus, aufzuarbeiten.

Dem verordneten "Antifaschismus" darf jetzt nicht der verordnete "Antistalinismus" folgen. Dogmen, Mythen und Denkschablonen, die totalitäre Strukturen reproduzieren, müssen analysiert und öffentlich gemacht werden. Für uns hat in diesem Zusammenhang die Bildungsreform ein besonderes Gewicht.

Die IFM unterstützt Forschungen, Publikationen und alle Aktivitäten, die sich der Aufarbeitung dieser Kapitel deutscher Geschichte widmen.

Die Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer des deutschen Faschismus und des deutschen Stalinismus muss in rechtsstaatlichen Verfahren erfolgen.

Die IFM beteiligt sich daran, die Strukturen des alten Repressionsapparates zu zerstören und ihre Reaktivierung auf immer unmöglich zu machen. Sie wird jeder neuen Variante eines Spitzel- und Überwachungssystems entgegentreten.

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