Lohnt der Nutzen den Aufwand?

Interview mit Ingrid Köppe zur Ostberliner Verfassung

Nach sechswöchigem Sitzungsmarathon der Abgeordneten ist es nun geschafft: Ostberlin hat seit Mittwoch eine eigene Verfassung. Über Probleme und Inhalte dieses Dokumentes sprach BZ mit Ingrid Köppe. Die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90, Grüne und Unabhängiger Frauenverband arbeitete im Verfassungsausschuss mit.

BZ: Im Dezember, wenn voraussichtlich Gesamtberliner Wahlen stattfinden, wird es auch eine neue Verfassung für beide Teile der Stadt geben. Warum dann noch soviel Arbeit und Aufregung um die Verfassung für Ostberlin?

I. Köppe: Nur mit einer eigenen Verfassung haben wir die Möglichkeit, die Interessen unserer Bürger in den Einigungsprozess einzubringen. Für die Gesamtberliner bilden nun sowohl die West- als auch die Ostberliner Verfassung die Diskussionsgrundlage.

BZ: Welche Gedanken sollten Ihrer Meinung nach in eine gemeinsame Verfassung übernommen werden?

I. Köppe: Unbedingt Elemente der direkten Demokratie wie Volksentscheid und die Rechte der Bürgerbewegungen. Zum Beispiel das Rede- und Antwortrecht von Bürgerinitiativen in den Ausschüssen oder die Wahl eines Bürgerbeauftragten beim Parlament. In der Westberliner Verfassung nicht enthalten sind auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf Schwangerschaft und deren Abbruch, das kommunale Ausländerwahlrecht sowie die Verwendung von persönlichen Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen.

Ein weiterer Vorteil unserer Verfassung ist die politische Chancengleichheit der Opposition, die Möglichkeit aller Fraktionen, in Ausschüssen mitzuarbeiten. Wichtig gerade für die kleineren Parteien und Bürgerbewegungen ist die Streichung der Fünf-Prozent-Klausel bei Wahlen.

BZ: Ein am Mittwoch abgelehnter Änderungsantrag von Bündnis 90, Grünen und UFV zum Artikel 40 des Gesetzentwurfes sollte vermeiden, daß Magistratsmitglieder gleichzeitig Stadtverordnete sind. Was stört Sie daran?

I. Köppe: Diese Bestimmung widerspricht eindeutig der Trennung von Legislative und Exekutive.

SPD, CDU und DA verpflichteten sich übrigens in ihrer Koalitionserklärung, diese Gewaltenteilung konsequent zu vollziehen. Wir bezweifeln, daß Magistratsmitglieder, die gleichzeitig Abgeordnete sind, ihre Arbeit zeitlich schaffen. Vor allem ist fraglich, ob sie in der Lage sind, sich selbst zu kontrollieren. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, kann solch eine Vermischung leicht zu Machtmißbrauch führen.

BZ: Nach der ersten Lesung der Verfassung in der vergangenen Woche war die CDU nicht bereit, den Entwurf mitzutragen. Gründe dafür waren u.a. die Fristenregelung bei Schwangerschaft, das AusIänderwahlrecht und die Rechte der Bürgerbewegungen. Wie bewerten Sie, daß die CDU letztendlich doch für die Verfassung gestimmt hat?

I. Köppe: Die CDU hätte gegen ihre eigene Koalitionsvereinbarung verstoßen. Darin verpflichtet sie sich nämlich zur Erarbeitung der Ostberliner Verfassung und bekennt sich gleichzeitig zu diesen wesentlichen Dingen.

BZ: Wie geht es nun weiter mit der Verfassung für Gesamtberlin?

I. Köppe: In Ost- als auch in Westberlin arbeiten Ausschüsse zur Einheit Berlins, die bereits mehrere Male gemeinsam tagten. Im September soll ihr Verfassungsentwurf vom Gesamtberliner Parlament bestätigt werden. Nach einer breiten öffentlichen Diskussion und nach den gemeinsamen Wahlen wird die Verfassung durch einen Volksentscheid verabschiedet.

Das Gespräch führte
Anja Reich

Berliner Zeitung, Nr. 162, 46. Jahrgang, Sa./So. 14./15.07.1990

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