DDR 1989/90 Brandenburger Tor

Die Belegschaft muss unbedingt mitbestimmen

Initiative von SPD und FDGB für Rechtssicherheit

Die Forderung, dass gewerkschaftliche Leitungen und Betriebsräte in dem Prozess der Umwandlung von Volkseigentum in Kapitalgesellschaften von Anfang an einbezogen werden und die zu erarbeitende Stellungnahme als ein Mittel aktiver Rechtssicherheit Beachtung findet, bekräftigte der Runde Tisch Berlin-Mitte mit Stimmenmehrheit.

In dem Hauptantrag, der vom SPD Kreisvorstand und der Kreisgeschäftsstelle des FDGB eingebracht wurde, heißt es: "Informationen weisen darauf hin, dass Generaldirektoren und Direktoren in beschleunigten Verfahren den Umgestaltungsprozess vorantreiben. Damit geht einher, dass die Gefahr von Ausgrenzungen von Belegschaften besteht, was dazu führt, dass Rechte von Vertretungsorganen der Beschäftigten im Sinne des § 2, Abs. 2 der Verordnung vom 1. März 1990 (GBI. Teil I, Nr.14/90) nicht gesichert sind bzw. passiv ausgeübt werden."

Die Teilnehmer des Runden Tisches Berlin-Mitte verlangen, dass die Stellungnahmen der gewerkschaftlichen Leitungen und Betriebsräte den Anspruch der Belegschaften an Volkseigentum durch die Herausgabe von Wertpapieren entsprechend dem Beschluss zur Gründung der Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (GBl. Teil I, 14/90 Ziffer 4) rechtlich garantieren müssen.

Tribüne, Do. 29.03.1990